Verkehrslösung Mahlsdorf (III), aus Senat

15.11.2024

Frage 1:

Wann wird  das #Planfeststellungsverfahren für den #Straßenbahnaus-  bzw. -neubau zwischen Knoten #Rahnsdorfer Straße und #Bahnhof #Mahlsdorf voraussichtlich eröffnet werden können?

Frage 2:

Wann sollen die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden?

Frage 3:

Welche ausstehenden Fragen gilt es in diesem Zusammenhang bis zur offiziellen Auslegung der Unterlagen noch zu klären?

Antwort zu 1 bis 3:

Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Der Senat kann keine Aussage zur förmlichen Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens treffen. Förmlich eröffnet wird ein Planfeststellungsverfahren mit seiner Veröffentlichung im #Amtsblatt.

Diese erfolgt, wenn alle maßgeblichen Sachverhalte und die Unterlagen geprüft sind, die im Rahmen des Antrags auf Planfeststellung eingereicht worden sind.

Die BVG teilt darüber hinaus hierzu mit:

„ Der Antrag auf #Planfeststellung wird von der BVG planmäßig gestellt werden.

Es       bestehen      aus      Sicht       der       BVG     keine       ausstehenden        Fragen       mehr.       Die Planfeststellungsunterlagen werden derzeit in der #Endredaktion bearbeitet.“

Frage 4:

Bis wann rechnen Senat und BVG mit einem Planfeststellungsbeschluss?

Antwort zu 4:

Der  Zeitpunkt  eines  Planfeststellungsbeschlusses  steht  in  Abhängigkeit  zu  der  förmlichen Eröffnung eines Planfeststellungsverfahrens.

Frage 5:

Mit welcher #Bauzeit rechnen Senat und BVG aktuell? Wann soll die Inbetriebnahme planmäßig erfolgen?

Antwort zu 5:

Die BVG teilt hierzu mit:

„ Eine Aussage zur genauen Dauer der Bauzeit kann erst nach dem jeweiligen Planfeststellungsbeschluss und den sich daraus ergebenden Auflagen und Folgemaßnahmen Dritter final getätigt werden und ist somit zum heutigen Stand geschätzt. Es bestehen zudem Abhängigkeiten zum Straßenprojekt „ Straße an der Schule“ , das bereits als Umleitungsstrecke während der Bauzeit genutzt werden soll. Die BVG geht heute von einem Bauzeitraum in den Jahren 2028 bis 2029 aus.“

Berlin, den 15.11.2024

In Vertretung

Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de