05.11.2024
https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/671532-2024
Der #Landkreis #Oder-Spree hat im #Amtsblatt der #Europäischen Union die #Direktvergabe von #Verkehrsleistungen auf der #Straßenbahnlinie #88 an die #Schöneicheicher-Rüdersdorfer #Straßenbahn GmbH bekannt gegeben (671532-2024).
Die zuständige Behörde beabsichtigt, mit Wirkung zum 01.01.2025 einen #Verkehrsvertrag über #Verkehrsleistungen im #Straßenbahnverkehr der Linie 88 (#S-Bahnhof #Berlin-Friedrichshagen bis #Altrüdersdorf) für die Dauer von 15 Jahren zu vergeben (01/01/2025 bis 31/12/2039).
Die Durchführung der Leistungen erfolgt auf dem Bediengebiet der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche bei Berlin sowie einem Teilgebiet von Berlin-Friedrichshagen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) ist die Erbringung von Beförderungsleistungen im Straßenbahnverkehr auf der Straßenbahnlinie 88 der Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (rd. 560.000 Fahrplankilometer p. a.) im eigenen Namen und mindestens im heutigen Umfang mit den zu bedienenden Haltestellen: – S-Bahnhof Friedrichshagen, – Berlin, Brösener Str., – Schöneiche, Waldstraße – Schöneiche, Goethepark., – Schöneiche, Rahnsdorfer Straße – Schöneiche, Dorfstraße – Schöneiche, Dorfaue – Schöneiche, Schillerstraße – Schöneiche, Grätzwalde – Schöneiche, Jägerstraße – Schöneiche, Kalkberger Straße – Rüdersdorf, Berghof Weiche – Rüdersdorf, Berghof – Rüdersdorf,Torellplatz – Rüdersdorf, Museumspark – Rüdersdorf, Marktplatz – Rüdersdorf, Rathaus – Rüdersdorf, Breidscheidstraße – Rüdersdorf, Marienstraße – Alt Rüdersdorf.
Das zu erbringende Leistungsangebot entspricht dem #Fahrplanangebot ab dem 1. Januar 2023. Für die Nutzung der vorhandenen #Infrastruktur kann mit der Schöneicher-Rüdersdorfer-Straßenbahn GmbH ein #Nutzungsvertrag gemacht werden. Dies umfasst die nachfolgenden Betriebsanlagen und Fahrzeuge:
• #Betriebsgleis ca. 22 km incl. #Fahrleitung
• ruhendes Gleis ca. 0,6 km incl. Fahrleitung
• 30 #Weichen, davon 26 Weichen elektr. beheizt
• #Fahrstromversorgung 1 GUW mit 4 Streckenabgängen BJ 1990, 1 GUW mit 2 Streckenabgängen BJ 2005
• BÜ-Anlage Friedrichshagen
• 2 #Betriebsfahrzeuge M6Nf BJ 1977; 4 Betriebsfahrzeuge vom Typ KtNf6 BJ 1988-1990, 3 Betriebsfahrzeuge vom Typ artic BJ 2013/2020
• #Aufenthaltsraum für Fahrpersonal Endstelle Friedrichshagen
• #Betriebshof incl. #Fahrzeughalle mit Werkstätten, Büros, Aufenthalts- und Sanitärräume
• Kleinbus, Pkw Weichenwart, Transporter Pritsche, Pkw Fahrdienstleiter, Mercedes Zweiwegefahrzeug mit Schörlingaufbau
• #Werkstatt nach Ansicht
• Werkstatt Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge
• #Werkstattzug (Fahrleitung und Hilfgerätewagen)
Weiterhin gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
• Neubeantragung der #Liniengenehmigung für die Straßenbahnlinie 88
• Der künftige Betreiber übernimmt für alle mit der Auftragsdurchführung Beschäftigten, insbesondere das derzeitige Betriebspersonal (z. B. Straßenbahnfahrer, Werkstattmitarbeiter, Disponent, Verkehrsmeister, Vertriebsmitarbeiter). Er ist gemäß § 4 Brandenburgische Vergabegesetz verpflichtet, während der gesamten Auftragslaufzeit den Manteltarifvertrag und den Entgelttarifvertrag des Nahverkehrs im Land Brandenburg (TV-N BRB) sowie die von den Tarifparteien ausgehandelten Fortschreibungen dieses Tarifvertrages für alle Beschäftigten anzuwenden. Die betriebliche Altersversorgung der Arbeitnehmer, die bisher mit der Durchführung der Leistung betraut waren, ist mindestens in der gleichen Qualität fortzuführen. Um dies zu erreichen, wird der Betreiber Mitglied der Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg, wenn es noch kein Mitglied ist und keine schwerwiegenden Gründe, dazu gehören ausdrücklich nicht tatsächliche oder zukünftig etwaig drohende finanzielle Aufwendungen, gegen seine Mitgliedschaft vorliegen. Die Beitragszahlungen sind in diesem Fall mindestens in der gleichen Qualität fortzusetzen. Soweit das Unternehmen kein Mitglied der ZVK wird, weil sein Aufnahmeantrag von der ZVK abgelehnt wird, hat es mindestens gleichwertige Leistungen zu erbringen. Für die Gleichwertigkeit ist nicht die Höhe der arbeitgeberseitigen Aufwendungen entscheidend. Es kommt vielmehr auf die Gleichwertigkeit der Leistungen aus Sicht der Arbeitnehmer an und damit auf das, was ihnen im Versorgungsfall zufließen würde. Zu einem späteren Zeitpunkt zur Erbringung dieser Leistung neu eingestellte Arbeitnehmer erhalten ein adäquates Angebot für eine betriebliche Altersversorgung.
• Für alle mit der Auftragsdurchführung Beschäftigten finden die bestehenden Dienstvereinbarungen Anwendung.
• Es sind vertragliche Regelungen für den Betrieb, den Vertrieb einschließlich der daraus resultierenden Vertriebsaktivitäten, die Instandhaltung und die Abrechnungen der Verkehrs-leistungen und Einnahmen mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zu treffen. Es findet der gemeinsame Tarif der Länder Berlin und Brandenburg Anwendung.
• Übernahme aller kaufmännischen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betrieb der Straßenbahnlinie 88 unter besonderer Beachtung der kaufmännischen Trennung zur Sicherstellung der zweckgerichteten Zuwendungen der Aufgabenträger und der Gemeinden Rüdersdorf und Schöneiche bei Berlin ausschließlich für die Straßenbahnlinie 88.
• Während der gesamten Vertragslaufzeit ist eine barrierefreie Beförderung auf der Straßenbahnlinie 88 zu gewährleisten.
Datum des Vertragsabschlusses war der 01/11/2024.
Quelle EU-Amtsblatt