Zustand der Bitterfelder Brücke in Marzahn, aus Senat

02.10.2024

Frage 1:

In welchem #Zustand befindet sich die #Straßenbrücke #Bitterfelder Straße?

Antwort zu 1:

Das keinen Verkehrseinschränkungen unterliegende #südliche Teilbauwerk der Bitterfelder Brücke ist mit einer #Bauwerksnote von 2,5 bewertet. Laut Definition stellt dieses einen ausreichenden Zustand dar. Das andere Teilbauwerk ist mit der Note 3,5 – ungenügender Zustand bewertet.

Frage 2:

Welche Bauwerksuntersuchungen wurden nach der Umsetzung verkehrseinschränkender Maßnahmen durchgeführt? Welche Ergebnisse liegen hier vor?

Antwort zu 2:

Zunächst wurde eine objektbezogene #Schadensanalyse unter eingehender Betrachtung des Bestandsbauwerkes durchgeführt. Anschließend wurde ein Ingenieurbüro mit einer statischen Nachrechnung anhand des zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen technischen Regelwerkes beauftragt. Dabei wurden erhebliche statische und konstruktive #Defizite an dem nördlichen Teilbauwerk festgestellt.

Frage 3:

Liegen mittlerweile Erkenntnisse vor, ob ein Ersatzneubau für die Straßenbrücke notwendig ist?

Antwort zu 3:

Derzeit erfolgt die Bewertung des Bauwerkes entsprechend der bundesweit geltenden #Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand. Gegenstand der #Nachrechnungslinie sind Untersuchungen, ob es Möglichkeiten der Ertüchtigung gibt, um das Bestandsbauwerk zu erhalten. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Frage 4:

Wie gedenkt der Senat mit der aktuellen Situation der verkehrlichen Einschränkung weiter umzugehen?

Frage 5:

Sind seitens des Senats Maßnahmen zur Instandsetzung geplant, so dass die verkehrlichen Einschränkungen wieder aufgehoben werden können? Wenn ja, liegen hierzu bereits konkrete Pläne für die Sanierung bzw. Instandsetzung vor? Liegen hierzu bereits Kostenschätzungen vor und bis wann ist damit zu rechnen, dass entsprechende Arbeiten an der Brücke vorgenommen werden?

Frage 6:

Mit welchen #Verkehrseinschränkungen wäre zu rechnen, wenn entsprechende Bauarbeiten durchgeführt werden müssen?

Antwort zu 4 bis 6:

Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Da die notwendigen verkehrlichen Einschränkungen des nördlichen Teilbauwerkes nicht kurzfristig aufgehoben werden können, wird untersucht, den #Kraftfahrzeugverkehr über das südliche Teilbauwerk in beide Richtungen verkehren zu lassen. Hierzu sind Anpassungen an der Gehweg- und #Radverkehrsführung notwendig, als auch Änderungen an den #Zufahrtsrampen.

Konkretere Aussagen zu #Instandsetzungslösungen, Kosten und Terminen sind erst nach Abschluss der Untersuchungen für die Nachrechnung möglich (vgl. Antwort auf Frage 3).

Frage 7:

Wie konnte es letztlich dazu kommen, dass der erst 2004 in Betrieb genommene neue Brückenteil 2023, also nicht einmal zwanzig Jahre später, für den Verkehr gesperrt werden musste? Welche Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu vor und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für künftige Brückenplanungen?

Antwort zu 7:

Diese Fragen sind auch Gegenstand der laufenden Untersuchungen und können erst nach deren Abschluss beantwortet werden.

Berlin, den 01. Oktober 2024 In Vertretung

Johannes Wieczorek

Senatsverwaltung  für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

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