26.09.2024
Frage 1:
Welche Örtlichkeiten konnte die #infraSignal identifizieren, in denen es noch nicht mit getrennten #Ampelschaltungen kombiniertes #zweistreifiges #Abbiegen gibt?
Antwort zu 1:
Es wurden von der GB infraSignal GmbH insgesamt 44 #Knotenpunkte zur Überprüfung identifiziert. An 16 Örtlichkeiten bestand aufgrund fehlender Konflikte oder bereits erfolgter bzw. laufender Anpassungen kein Handlungsbedarf. An 13 Örtlichkeiten waren bereits Projekte geplant, die die Thematik des mehrstreifigen Abbiegens mit aufgenommen haben. Für 15 Anlagen laufen noch die Prüfungen auf Anpassungen.
Frage 2:
Wie bewertet der Senat die potentielle #Gefahrensituation von Örtlichkeiten, bei denen es noch nicht mit getrennten Ampelschaltungen kombiniertes zweistreifiges Abbiegen gibt?
Antwort zu 2:
Bei einem zweistreifigen Abbiegen besteht eine höhere Gefahr, dass abbiegende Fahrzeuge sich gegenseitig bei der Sicht auf andere #Verkehrsströme behindern. Beim #Rechtsabbiegen betrifft das vorrangig den parallel freigegebenen Rad- und #Fußverkehr, beim Linksabbiegen auch den #entgegenkommenden Kfz-Verkehr.
Frage 3:
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität am 15. November 2023 erklärte ein Vertreter der Senatsverwaltung, der Senat werde diese Kreuzungen „ sukzessive abarbeiten“ (http s:/ / www.p a rla ment-
b erlin.d e/ a d os/ 19/ mob il/ p rotokoll/ m19-0 27-wp .p d f, S. 40). Wie sieht der Fahrplan für die einzelnen, identifizierten Örtlichkeiten aus?
Antwort zu 3:
Die Abarbeitung der identifizierten Knotenpunkte erfolgte und erfolgt unter Berücksichtigung von Auffälligkeiten zum Unfallgeschehen, im Zuge anderer geplanter Maßnahmen oder im Rahmen des regulären Modernisierungsprogramms.
Frage 4:
Welche Sach- und Personalmittel stehen dem Land und Bezirken zur Verfügung, um diese Kreuzungen anzupassen?
Antwort zu 4:
Für die sukzessive Abarbeitung stehen dem Land keine gesonderten Sach- und Personalmittel zur Verfügung. Die Auflösung identifizierter Konfliktsituationen erfolgt in der Regel im Zuge
anderer Maßnahmen (siehe auch Antwort zu Frage 3).
Berlin, den 24.09.2024 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de