19.09.2024
Frage 1:
Wie ist der Stand der Planungen für den Ausbau der #L33?
Frage 2:
Wie weit ist die Aktualisierung der einzelnen Planungsteile der #Planfeststellungsunterlagen? Wenn diese noch nicht final fertiggestellt werden konnten, welche Gründe werden dafür angeführt?
Frage 9:
Wann sollen die Planfeststellungsunterlagen an die Anhörungsbehörden der beiden Länder zur #Neuauslegung übergeben werden?
Antwort zu 1, 2 und 9:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die o.g. Fragen gemeinsam beantwortet. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Berlin erarbeitet der #Landesbetrieb #Straßenwesen #Brandenburg (LS) federführend die Antragsunterlagen für den 4- streifigen Ausbau der L 33 auch für den Berliner Abschnitt.
Die einzelnen Planungsteile der Planfeststellungsunterlagen befinden sich momentan in der finalen Fertigstellung und werden in Übereinstimmung gebracht.
Nach Fertigstellung und Zustimmung durch die Vorhabenträger (Länder Berlin und Brandenburg) werden die Planfeststellungsunterlagen an die Anhörungsbehörden der beiden Länder zur Neuauslegung übergeben (voraussichtlich Q III 2024).
Frage 3:
Welche konkreten #Einwendungen liegen seit dem letzten #Erörterungstermin vor?
Antwort zu 3:
Seit dem letzten Erörterungstermin in 2013 sind keine weiteren Einwendungen eingegangen. Es werden erst mit erneuter Auslegung weitere Einwendungen erwartet.
Frage 4:
Welche Änderungen der #Straßenverkehrsprognose (#SVP 2030) haben eine Überarbeitung der Unterlagen notwendig gemacht?
Antwort zu 4:
Der LS Brandenburg teilt dazu mit:
„ Die auf der Grundlage der Straßenverkehrsprognose 2030 erstellte Projektprognose führte zu geänderten #Verkehrsstärken sowohl im Kfz- und Schwerverkehr.“
Frage 5:
Welche Ergebnisse hat die Überprüfung der Dimensionierung der L33 gebracht)?
Antwort zu 5:
Der LS Brandenburg teilt dazu mit:
„ Eine Änderung der #Dimensionierung für die L 33 war nicht erforderlich. Lediglich die Prüfung der #Knotenpunkte hat ergeben, dass in Teilen #Linksabbieger an die prognostizierten Verkehre angepasst werden mussten. So wurde z.B. der Linksabbieger von der L 33 in die Stendaler Straße verlängert. Auf den Linksabbieger in die Straße „ Am Luch“ musste dadurch verzichtet werden.“
Frage 6:
Welche Ergebnisse haben die neuen #schalltechnischen Untersuchungen gebracht?
Antwort zu 6:
Der LS Brandenburg teilt dazu mit:
„ Größtenteils konnten die bereits vorgesehenen #Lärmschutzmaßnahmen beibehalten werden. Eine wesentliche Änderung betrifft die Höhe der #Lärmschutzwand in Hönow, die teilweise von 3,0 m auf 3,5 m erhöht werden musste.“
Frage 7:
Welche Änderungen an der #Kompensationsplanung müssen vorgenommen werden?
Frage 8:
Gibt es infolge der Aktualisierungen Änderungen an den für den Ausbau notwendigen Eingriffen in die Hönower #Weiherkette?
Antwort zu 7 und 8:
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet. Der LS Brandenburg teilt dazu mit:
„ Der Landschaftspflegerische Begleitplan wurde entsprechend der Straßenplanung aktualisiert. Die faunistischen Untersuchungen wurden geprüft und der Artenschutzbeitrag (ASB) unter Berücksichtigung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes von 2024 angepasst.
Es wurde ein Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) erstellt.
Ein Aufzählen der geplanten Änderungen der vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen würde den Rahmen zur Beantwortung der Anfrage übersteigen. In den aufgestellten Planunterlagen für die geplante öffentliche Auslegung können die Aktualisierungen nachvollzogen werden.
Hierbei wurde auch der Pflege- und Entwicklungsplan der Hönower Weiherkette auf Berliner Seite berücksichtigt.
Im Rahmen der Aktualisierungen wurde darauf geachtet, den Vorgaben des Landschaftsschutzgebietes der „ Hönower Weiherkette“ gerecht zu werden. Teilweise ist es sogar gelungen, geplante Eingriffe zu reduzieren.“
Berlin, den 10.09.2024 In Vertretung
Johannes Wieczorek Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de