Fahrdienst: Schein und Sein bei der Bekämpfung illegaler Strukturen im Mietwagengewerbe (II), aus Senat

12.08.2024

Frage 1:

Auf wie viele #Unternehmen (einschließlich ihrer Fahrzeuge) verteilen sich die #Beanstandungen auf folgende Kriterien?

  1. Für die Fahrzeuge war keine #Genehmigung erteilt, diese war bereits abgelaufen oder wurde aufgrund von Verstößen gegen das PBefG widerrufen.
  2. Es wurden Fahrzeuge festgestellt, die von einer bestehenden Genehmigung nicht abgedeckt waren.
  3. Angegebener #Betriebssitz entsprach nicht der Genehmigung.

(Aufstellung jeweils nach relativer und absoluter Zahl der Fahrzeuge sowie nach Vermittlungsplattformen erbeten.)

Entsprechend der Überprüfung der Bestandsdaten per 01.04.2024 und nach erfolgter Datenkonsolidierung (Stand 23.05.2024) durch das LABO ergibt sich folgende Aufstellung. Zur Erläuterung der Kriterien A bis E s.u.:

KriteriumUnterneh-men% Unterneh-menFahrzeuge% Fahrzeuge
Gemeldet5334276
A285,25%54212,68%
B5710,69%2806,55%
C122,25%1724,02%
D6011,26%3798,86%
E7614,26%2886,74%
Beanstandet gesamt217*40,71%*166138,84%

* Hierbei handelt es sich nicht um die Summe aus A bis E, da es auch Unternehmen gibt, die in mehreren Kategorien vertreten sind und in diesem Fall jedoch nur einmal gezählt werden.

Erläuterung der Kriterien:

A: Unternehmen, die keine Genehmigung beantragt haben, deren Antrag abgelehnt wurde oder deren Antrag noch nicht beschieden wurde.

B: Unternehmen, deren Genehmigung ausgelaufen ist und nicht erneuert wurde.

C: Unternehmen, deren Genehmigung vollstreckbar widerrufen wurde.

D: Unternehmen, die bei den Vermittlungsplattformen einen anderen Betriebssitz angegeben haben, als in der Genehmigungsurkunde vermerkt (Ein Fahrzeug wurde gezählt, wenn es bei mindestens einem Vermittler mit „D“ gekennzeichnet war).

E: Fahrzeuge von genehmigten Unternehmen, die nicht als Mietwagen registriert sind.

Da viele Unternehmen bei mehreren Plattformen registriert waren, können die Zahlen nach Auskunft des LABO nicht nach Vermittlungsplattformen aufgeschlüsselt werden, ohne die Klarheit und Genauigkeit der Daten zu gefährden.

Frage 2:

In wie vielen der unter 1.) erfragten Fälle wurden zum aktuellen Stand #Ordnungswidrigkeitenverfahren und #Verwaltungsverfahren zum #Widerruf der erteilten Genehmigung eingeleitet? (Aufstellung jeweils nach relativer und absoluter Zahl der Fahrzeuge sowie nach Vermittlungsplattformen erbeten.)

Das #LABO weist darauf hin, dass eine Aufschlüsselung der Daten nach Fahrzeugen und Vermittlungsplattformen mit unverhältnismäßig hohem Aufwand nur händisch hätte erfolgen können und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar war. Daher wird die Fragestellung bezogen auf die unter 1 erfassten Unternehmen (statt bzgl. Fahrzeugen) beantwortet.

Einige der auffälligen Unternehmen, die aufgrund der Bestandsüberprüfung identifiziert wurden, waren nach Auskunft des LABO bereits zuvor durch andere Hinweise, wie etwa eigene Verkehrskontrollen des LABO oder Anzeigen der Polizei, in den Fokus geraten. Dies führte zu Überschneidungen mit bereits bestehenden Verfahren. Die Ermittlung und Auswertung der genauen Grundlagen, auf Grund derer die jeweiligen Verfahren eingeleitet wurden, ist daher  nur mit einem unverhältnismäßig hohen manuellen Aufwand verbunden. Daher kann die Frage nur wie folgt beantwortet werden:

Ordnungswidrigkeitenverfahren:

Seit dem 01.01.2024 wurden 186 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verdachts der ungenehmigten Personenbeförderung eingeleitet.

Verwaltungsverfahren zum Widerruf der Genehmigung:

Gegen 28 Unternehmen wurden Verfahren zum Widerruf der Genehmigung eingeleitet. Bei weiteren 12 Unternehmen sind die Ermittlungen derzeit noch nicht abgeschlossen.

Weitere Verwaltungsverfahren zum Widerruf können sich ggf. nach Abschluss der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren ergeben.

Frage 3:

Die Aufsichts- und #Genehmigungsbehörde hat die #Vermittlungsplattformen mit der Ergänzung zur Rahmenvereinbarung am 14. März dazu verpflichtet ihre #Bestandsdaten aller auf den #Plattformen gemeldeten #Mietwagen zum Stichtag 1. April zur Verfügung zu stellen. Warum hat der Senat dieses Zeitfenster wissentlich und fahrlässig zugelassen?

Antwort zu 3:

Im Rahmen der Abstimmungen zwischen dem LABO und den Vermittlungsplattformen bestand das Ziel, einen für alle Beteiligten einheitlich geltenden Stichtag zu finden, der technisch und organisatorisch umsetzbar war. Ferner war zu berücksichtigen, dass die

Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) keinen direkten Anspruch auf Datenübermittlung gegenüber den Vermittlungsplattformen hat. Im Ergebnis

ergaben sich die vereinbarten Termine und Stichtage. Das vorrangige Ziel, illegale Mietwagen von der Straße zu holen, wurde erreicht.

Frage 4:

Aus der Rahmenvereinbarung geht hervor, dass das LABO den Vermittlungsplattformen unverzüglich und mindestens einmal im Monat Unternehmen deren Antrag auf Erteilung einer Genehmigung abgelehnt, deren bestehende Genehmigung vollstreckbar widerrufen und deren Genehmigung ausgelaufen ist und nicht erneuert wurde, meldet. Welche Regelung gilt diesbezüglich für die 14 Landkreise und vier kreisfeien Städte in Brandenburg?

Antwort zu 4:

Der #Überprüfungsprozess von Mietwagenunternehmen bei Neuregistrierung und Erweiterung auf einer Vermittlungsplattform betrifft auch Mietwagenunternehmen mit Sitz in Brandenburg und wird gegenüber den Plattformen zentral durch das LABO koordiniert. Dem LABO ist nicht bekannt, ob die Brandenburger Genehmigungsbehörden die Plattformen standardisiert über die in der Frage genannten Fallgestaltungen informieren, sofern diese von einem

plattformbasierten Geschäftsmodell ausgehen. Die Genehmigungsbehörden werden aber auch über die ministerielle Ebene für diese Vorgehensweise sensibilisiert werden.

Frage 5:

Inwiefern kann der Senat angesichts der rbb-Berichterstattung vom 6. Juni 2024 sowie nach dem Datenabgleich des LABO ausschließen, dass weiterhin illegal #plattformvermittelte Mietwagen in Berlin zur Personenbeförderung eingesetzt werden?

Antwort zu 5:

Die zwischen dem LABO und den Vermittlungsplattformen vereinbarten Prozesse schließen den Zugang von nicht genehmigten Unternehmen und Fahrzeugen auf die beteiligten Vermittlungsplattformen (Bliq, Bolt, FreeNow, Uber) grundsätzlich aus.

Frage 6:

Wann konkret und mit welchem Ergebnis fand erstmals und letztmalig ein vollständiger Austausch hinsichtlich der erteilten Mietwagenkonzessionen zwischen dem Berliner LABO und den vierzehn Landkreisen sowie vier kreisfreien Städten in Brandenburg (und vice versa) statt? (Aufstellung erbeten.)

Antwort zu 6:

Siehe hierzu auch die Antwort zu Fragen 1 und 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 19/ 19390 verwiesen.

Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, den bereits bestehenden Datenaustausch mit den Brandenburger Behörden weiter bedarfsgerecht zu intensivieren.

Frage 7:

Wie setzt sich der Teilnehmerkreis der AG „ #Schwarzarbeit und #Schattenwirtschaft im #Taxi- und Mietwagen“ zusammen? Welche konkreten Aufgaben und Zielstellungen haben die einzelnen

Verwaltungen/ Behörden/ Institutionen?

Antwort zu 7:

Der Teilnehmerkreis der AG „ Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit im Taxi- und Mietwagengewerbe“ setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Leitungsbereiche folgender Behörden und Institutionen:

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Senatsverwaltung für Finanzen, Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg, Bezirksamt Pankow von Berlin, Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin-Brandenburg, Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Berlin Brandenburg.

Ziel der in der AG zusammenwirkenden Institutionen ist es, die zentralen Fragen der Missstände im PKW-Gelegenheitsverkehr gemeinsam zu beraten sowie ein nachhaltiges Format zum Austausch und zur Intensivierung der systematischen Zusammenarbeit der mit der Kontrolle von Taxi- und Mietwagenunternehmen befassten Behörden und Institutionen zu schaffen. So soll zukünftig ein effektiveres Handeln gegen Schattenwirtschaft und Illegalität im gewerblichen Personenbeförderungsgewerbe ermöglicht werden.

Es wurden zwei themenbezogene Unterarbeitsgruppen gebildet:

Arbeitsgruppe 1 konzentriert sich auf den strukturierten Daten- und #Informationsaustausch zur Umsetzung des #Personenbeförderungsgesetzes in Berlin und wird federführend durch Zoll   FKS/ LABO organisiert und moderiert. Die Arbeitsgruppe 2 befasst sich mit der Prüfung einer verpflichtenden Vorgabe zur Nutzung eines fiskalisierten #Wegstreckenzählers für Unternehmen des plattformbasierten Mietwagenverkehrs unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen.

Frage 8:

Wie hat sich die Anzahl der in Berlin konzessionierten Taxis und Taxiunternehmen sowie Mietwagen und Mietwagenunternehmen seit Januar 2023 entwickelt? (Aufstellung nach Monaten erbeten.)

Antwort zu 8:

Die Statistik der genehmigten Taxi- und Mietwagen-Unternehmen ist auf den Internet-Seiten des LABO unter http s:/ / www.b erlin.d e/ la b o/ mob ilita et/ fa hrerla ub nisse-p ersonen-und –

g ueterb efoerd erung / p ersonenb efoerd erung / a rtikel.258959.p hp veröffentlicht und wird monatlich aktualisiert.

  Monat / JahrTaxenMietwagen
UnternehmenFahrzeugeUnternehmenFahrzeuge
01/2023193853757064441
02/2023192454217094486
03/2023190754067104321
04/2023189954357084354
05/2023187954907154427
06/2023186155237184437
07/2023185355547144445
08/2023184556067164449
09/2023184155737164486
10/2023183155507124434
11/2023180855966974404
12/2023179155986954410
01/2024176456056914498
02/2024176056266884426
03/2024174956206784388
04/2024174155916704362
05/2024172156166584074
06/2024171556066403969

Frage 9:

Ist der Beantwortung meiner Fragen aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen?

Antwort zu 9: Nein.

Berlin, den 08.08.2024 In Vertretung

Britta Behrendt Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

S19-19798.pdf (parlament-berlin.de)