Straßenverkehr: Verstetigung der Verkehrsüberwachungsdienste (VÜD) in den Bezirken, aus Senat

25.06.2024

1. Wie viele #VzÄ stehen den Bezirken für den #Verkehrsüberwachungsdienst aktuell zur Verfügung? Wie viele der vorgesehenen Stellen sind aktuell unbesetzt? (bitte nach Bezirken auflisten)

Zu 1.: Seit 2006 wird die #Verkehrsüberwachung (#VÜD) in einem Mischarbeitsgebiet mit dem Allgemeinen #Ordnungsdienst (#AOD) wahrgenommen. Daher gibt es seitdem auch keine Stellen für den Verkehrsüberwachungsdienst in den Bezirken, sondern nur noch Stellen für den Allgemeinen Ordnungsdienst (AOD).

  • Wie können Bezirke ohne Parkraumbewirtschaftung VÜD Kräfte einstellen?

Zu 3.: Alle Bezirke können das eigenständige #Tätigkeitsfeld des Verkehrsüberwachungsdienstes reaktivieren und dafür in ihren Bezirkshaushaltsplänen nach Maßgabe ihrer finanziellen Möglichkeiten Stellen einrichten. Eine Koppelung an die Parkraumüberwachung ist nicht vorgesehen, zumal die Senatsverwaltung für Finanzen wegen der Zuordnung des Verkehrsüberwachungsdienstes zu den Regelaufgaben die Finanzierung eines eigenständigen Tätigkeitsfelds aus dem Bezirkshaushaltsplan vorsieht, während die Parkraumüberwachung über Wirtschaftspläne abgebildet wird.

  • Wie viele Beschäftigte der Verkehrsüberwachungsdienste werden absehbar in den nächsten 5 Jahren aus Altersgründen oder aus sonstigen Gründen aus dem Dienst ausscheiden (bitte konkret auflisten nach Jahren)?
  • Wie viele Beschäftigte der Verkehrsüberwachungsdienste haben zwischen 2020 und 2024 den Dienst verlassen und aus welchem Grund? (Bitte nach Jahr, Bezirk und Austrittsgrund auflisten)

Zu 4. und 5.: Mit Bezug auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 kann hierzu keine Aussage getroffen werden.

  • Wie hoch ist der von den Bezirken gemeldete Bedarf an zusätzlichen Stellen für VÜD? (bitte nach Bezirk auflisten)

Zu 6.: Dem Senat liegen keine Bedarfsmeldungen der Bezirke vor.

Der Personalbedarf an Verkehrsüberwachungskräften für die einzelnen Bezirke ergibt sich derzeit aus den mit Hilfe des Leitfadens Verkehrsüberwachung ermittelten Personalbemessungen. Bis zur Erreichung ihrer jeweiligen Zielzahl sollen die Bezirke perspektivisch einen jährlichen VÜD-Aufwuchs im Umfang von jeweils 10-VÜD-Kräften pro Bezirk erhalten; daraus ergibt sich ein jährlicher berlinweiter Personalaufwuchs um 120 VÜD- Kräfte.

  • Wie viele Lehrgänge zur #Qualifikation als Verkehrsüberwachungsdienst werden, bzw. wurden seit 2020 angeboten (bitte auflisten) und wie hoch wäre der eigentliche Bedarf?

Zu 7.: Seit der Zusammenfassung der beiden eigenständigen Tätigkeitsfelder VÜD und AOD zu  einem  Mischarbeitsgebiet  im  Jahr  2006  gab  es keinen  gesonderten  Lehrgang  zur

#Grundqualifizierung des Verkehrsüberwachungsdienstes mehr. Den AOD-Kräften werden im Rahmen ihrer Grundqualifizierung auch die aufgabenadäquaten Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufgabenwahrnehmung des Verkehrsüberwachungsdienstes vermittelt.

Zudem haben seit 2020 insgesamt 217 Parkraumüberwachungskräfte im Rahmen der Personalentwicklungsmaßnahme „ 240 PRK zu VÜD“ an insgesamt 12 Kursen einer 10- tägigen Ergänzungsqualifizierung teilgenommen, damit sie im Rahmen einer Abordnung zeitlich befristet Verkehrsüberwachungsaufgaben zur Corona-Entlastung der  AOD-Kräfte wahrnehmen können. Die Ende 2023 noch verbliebenen 95 PRK-VÜD-Kräfte, die zu diesem Zeitpunkt in die Verkehrsüberwachung ihres Wunschbezirks abgeordnet waren, haben im 4. Quartal 2023 an 5 Sonderkursen einer weiteren 10-tägigen Ergänzungsqualifizierung an der Verwaltungsakademie teilgenommen, damit sie dann über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die für die aktuell beschlossene Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK) VÜD Voraussetzung für eine künftige Aufgabenwahrnehmung als Verkehrs- überwachungsdienstkraft sind.

2. Wie wird die dauerhafte finanzielle, rechtliche und strukturelle Absicherung des VÜD gewährleistet?

  • Welche Pläne verfolgt der Senat, um eine Verstetigung der vorhandenen VÜD zu veranlassen? Welche Gesetzesanpassung wäre hierzu erforderlich und in welcher Form? Wann ist mit dieser zu rechnen?
  • Wie soll eine dauerhafte und Finanzierung der VÜD abgesichert werden?

Zu 2., 8. und 9.: Der Senat bereitet eine Verstetigung des Verkehrsüberwachungsdienstes als wieder eigenständiges Tätigkeitsfeld vor. Hierzu wird der Senat in 2024 alle relevanten Maßnahmen und Entscheidungen in einer Senatsvorlage schaffen. Derzeit finden Klärungen hinsichtlich der Stellenabsicherung statt. Gesetzesänderungen sind für diesen Verstetigungsprozess nicht notwendig.

  1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des „ Digitalen Parkraummanagements“ inklusive der #digitalen #Vignette, das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD angekündigt wurde und die zuständige Senatsverwaltung gemeinsam mit den Ordnungsämtern, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten bis Ende 2023 umsetzen wollte?

Zu 10.: Im Jahr 2022 schlossen die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, das Bezirksamt Mitte von Berlin sowie das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine

Servicevereinbarung zur Gründung einer Geschäftsstelle „ Digitale #Parkraumbewirtschaftung“ im Ordnungsamt Mitte von Berlin. Seit April 2023 wird die Geschäftsstelle durch die Interne Beratungseinheit der Verwaltungsakademie Berlin hinsichtlich Aufgaben im Projektmanagement unterstützt. In enger Zusammenarbeit entstand im Januar 2024 ein Entwurf eines Projektauftrages. Aktuell wird von der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung, der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung und der Senatskanzlei  in Zusammenarbeit  mit  der  im Bezirk Mitte  eingerichteten Geschäftsstelle „ Digitale Parkraumbewirtschaftung“ ein Projekt aufgestellt, das auf die Schaffung der verwaltungsseitigen Voraussetzungen (technisch, organisatorisch, rechtlich) für die schrittweise Einführung eines digitalen Parkraummanagements inklusive der hierfür erforderlichen Digitalisierung der Parkberechtigungen  bis hin  zur Nutzung von Scanfahrzeugen im Land Berlin zielt. Die federführende Übernahme des Projektauftrags ist in der abschließenden Klärung.

Die Möglichkeit, freiwillig elektronisch hinterlegte #Parkberechtigungen in Form eines elektronischen Bewohnerparkausweises oder Parkscheins durch Hinterlegung oder Eingabe des Kfz-Kennzeichens am #Parkscheinautomaten zu nutzen, ist bereits eröffnet. Im September 2023 ist hierzu die „ Allgemeinverfügung zur Ausnahme von der Verpflichtung zum Auslegen von Parkberechtigungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung“  im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht worden. Damit wurde die Option eröffnet, bei Fahrzeugen, für die die erforderlichen Daten über eine Parkberechtigung in einer elektronischen Datenbank gespeichert wurden, auf die Auslage eines physischen Bewohnerparkausweises oder Parkscheins zu verzichten.

  1. Welche digitalen Fachverfahren stehen für die Vignetten und Ausnahmegenehmigungenverfahren beim Labo, den #Straßenverkehrsbehörden und den Bürgerämtern zur Verfügung bzw. wann werden diese eingeführt?

Zu 11.: Fachverfahren existieren bereits für #Bewohnerparkausweise (#VOIS-PAM) und Handwerkerparkausweise (#VMS Bertha). Für alle sonstigen Parksonderberechtigungen (bspw. #Betriebsvignetten) existiert derzeit kein Fachverfahren. Derzeit sind nur die Antragsstellung sowie die Bearbeitung des Antrags digital möglich. Die Ausstellung der Ausnahmegenehmigungen erfolgt weiterhin in Papierform. Die vollständige Digitalisierung dieser und weiterer Parkberechtigungen steht noch aus.

  1. Was ist der Stand in Bezug auf die Nutzung von ScanCars?

Zu 12.: Der bundesgesetzliche rechtliche Rahmen für den Einsatz von #ScanCars ist derzeit noch nicht gegeben. Das Land Berlin setzt sich aber auf Bundesebene für die notwendigen Anpassungen im Bundesrecht ein. Davon unabhängig bleibt die technisch-organisatorische Vorbereitung der Nutzung der ScanCars. Diese bedingt weitere umfängliche Digitalisierungsschritte und Schnittstellenlösungen, mithin die Umsetzung eines durchgängig digitalen Parkraummanagements.

Berlin, den 25. Juni 2024

Der Regierende Bürgermeister von Berlin In Vertretung

Martina Klement

Staatssekretärin für Digitalisierung

und Verwaltungsmodernisierung /  CDO

www.berlin.de