Luftfahrt: Hubschrauberlandeplatz Berlin-Buch, aus Senat

23.05.2024

Vorbemerkung des Abgeordneten:

Am 01.01.2024 erfolgte die Inbetriebnahme der #Luftrettungsstation am #Helios #Klinikum in #Berlin-Buch für den #Rettungshubschrauber#Christoph 100“

Frage 1:

Warum wurde das Areal des Helios Klinikums in Berlin Buch für einen neuen #Hubschrauberlandeplatz durch die Obere #Luftfahrtbehörde ausgewählt? Welche genauen Gründe führten dazu?

Antwort zu 1:

Die Entscheidung über den Standort des Hubschraubersonderlandeplatzes (#HSLP) zur Stationierung des zusätzlichen Rettungshubschraubers (#RTH) „ Christoph 100“ am Helios- Klinikum in Berlin-Buch hat nicht die Gemeinsame O bere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) als luftrechtliche Genehmigungsbehörde getroffen, sondern wurde vom Träger der #Luftrettung, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport von Berlin (vgl. § 18 i. V. m. § 3 Gesetz über den Rettungsdienst für das Land Berlin (RDG)) entschieden. Der Standort wurde im

Ergebnis eines Vergabeverfahrens für die Durchführung der Notfallrettung aus der Luft, in dem

  • a. ein zweiter #Rettungstransporthubschrauber (#RTH) ausgeschrieben wurde, ausgewählt. Das Gelände auf dem Helios Klinikum Berlin–Buch war der einzige Standort, auf dem sowohl nach einsatztaktisch sinnvollen wie auch genehmigungsrechtlichen Gründen ein dritter Luftrettungsstandort errichtet werden konnte.

Frage 2:

Welche alternativen Landeplätze wurden geprüft und warum erhielten diese nicht den Zuschlag?

Antwort zu 2:

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden folgende potentielle Standorte in Betracht gezogen:

  1. Flughafen Berlin Tegel (nördlicher-militärischer Teil)
    1. Flughafen Berlin Tegel (südlicher, ziviler Teil)
    1. Flughafen Berlin #Tegel (Standort- Schießanlage Bernauer Straße 171)
  2. ehemaliger Flughafen Berlin #Tempelhof
  3. ehemaliger Flughafen Berlin #Gatow
  4. Landeplatz Charité Campus #Virchow
  5. Landeplatz Klinikum Berlin-Buch
  6. Landeplatz #Unfallkrankenhaus Berlin
  7. Landeplatz Krankenhaus im #Friedrichshain
  8. ehemaliger Flugplatz #Staaken
  9. ehemalige Hafenanlagen #Borsighafen
  10. Industriegebiet #Pankow-Park
  11. #Güterbahnhof Tempelhof

Bei der Analyse der Standorte wurde insbesondere die Anbindung an ein Krankenhaus der Maximalversorgung und das Fehlen eines Luftrettungszentrums im Norden des Landes Berlin berücksichtigt, da diese beiden Kriterien für die Berliner Feuerwehr von hohem einsatztaktischem Wert sind. Weiterhin waren insbesondere Aspekte wie eine zeitnahe Verfügbarkeit, einsatztaktische Belange, vorhandene Infrastruktur und die Wahrscheinlichkeit einer luftfahrtrechtlichen Genehmigung zu betrachten.

Überlegungen zu einem Luftrettungszentrum an den Standorten 1. bis 3. auf dem Gelände und im Umfeld des damaligen Flughafen Berlin Tegel scheiterten letztendlich daran, dass mit der Schließung des Flughafens eine weitere zivile Nutzung nicht vorgesehen ist. Aus demselben Grund war eine Stationierung auf anderen ehemaligen Flughäfen nicht umsetzbar.

Die Prüfung der verbliebenen Standorte – unter der Maßgabe der eingangs genannten Kriterien – verlief negativ. Somit war die Errichtung der Luftrettungsstation für den zweiten RTH auf dem Gelände des Helios Klinikums Berlin-Buch die einzige Option.

Frage 3:

Woraus resultieren die prognostizierten Einsatzzahlen im Antrag zur Genehmigung des Landeplatzes für besondere Zwecke?

Antwort zu 3:

Nach Auskunft des LuBB lag dem Antrag auf Genehmigung des HSLP gemäß § 6 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) eine nicht zu beanstandende Verkehrsprognose bei. Die Verkehrsprognose wurde danach methodisch nachvollziehbar ermittelt, sorgfältig und in einer dem Genehmigungsgegenstand und den betroffenen Belangen angemessenen Weise erstellt. Da sich die Einsatzzahlen der Berliner Rettungshubschrauber von 32.645 Einsätzen in den Jahren von 2000 bis 2009 auf 40.774 in den Jahren 2010 bis 2019 erhöht haben, was eine Steigerung von 25 % bedeutet, ging man bei der Prognose für den neuen Bodenlandeplatz am Helios Klinikum Berlin-Buch ebenfalls von einer Steigerung um 25 % für die nächsten 10 Jahre aus, was bedeutet, dass im Jahr 2030 mit 1.875 Einsätzen für den RTH „ Christoph 100“ zu rechnen ist.

Frage 4:

Wurden Anwohner in die Planungen für eine dritte Luftrettungsstation in Berlin-Buch miteinbezogen?

Antwort zu 4:

Die Bekanntmachung des Vorhabens durch die LuBB erfolgte zeitgleich in Berlin und Brandenburg sowie auf der Internetseite der LuBB. Die erste Bekanntmachung des Verfahrens erfolgte mit der #Bekanntmachung der #Auslegung der Antragsunterlagen in den Amtsblättern Berlin und #Panketal. Diese wurden gemäß § 2 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz – PlanSiG) auf den Internetseiten der LuBB in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 11. Februar 2021 zur Einsicht veröffentlicht. Darüber hinaus wurden die Antragsunterlagen im Bezirksamt Pankow von Berlin und in der Gemeinde Panketal während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Auf die Auslegung wurde im Amtsblatt Berlin Nr. 52 vom 18.12.2020 und im Amtsblatt der Gemeinde Panketal Nr. 12 vom 31.12.2020 hingewiesen.

Obwohl ein Erörterungstermin in einem luftrechtlichen Genehmigungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 LuftVG, anders als in einem Planfeststellungsverfahren gemäß § 8 LuftVG, nicht zwingend vorgeschrieben ist, wurde in diesem Verfahren auf Grund der Anzahl der Einwendungen (49) sowie der vorgebrachten Argumente in den Einwendungen ein Erörterungstermin von der LuBB als notwendig erachtet. Auf Grund der seinerzeit aktuellen Pandemielage musste der Erörterungstermin gemäß § 5 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 1 Satz 1 Nr. 22 PlanSiG durch eine Online- Konsultation ersetzt werden. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wurde im Amtsblatt Berlin Nr. 31 vom 30.07.2021, im Amtsblatt der Gemeinde Panketal Nr. 8 vom 31.07.2021 und auf der Internetseite der LuBB ab dem 29.07.2021 gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG, 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), 2 Abs. 1 PlanSiG bekannt gemacht.

Frage 5:

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Fluglärm für Anwohnerinnen und Anwohner, zu reduzieren? Sind diesbezüglich Schallschutzmaßnahmen angedacht? Wenn ja, welche genau?

Antwort zu 5:

Zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms wurden in die Genehmigung folgende Auflagen aufgenommen:

  1. Überflüge über die Wohnbebauung der Gemeinde Panketal sind möglichst zu vermeiden. Das Helios Klinikum Berlin-Buch trifft dazu mit dem den Landeplatz betreibenden Luftfahrtunternehmen eine Vereinbarung, dass nur die Hauptanflugrichtung 191° rwN sowie die Hauptabflugrichtung 011° rwN zu nutzen sind. Ausnahmen sind zulässig, soweit es die vorherrschenden Windverhältnisse und das schnellst mögliche Eintreffen am Einsatzort

erfordern. Diese Vereinbarung ist der Genehmigungsbehörde zur Abnahmeprüfung vorzulegen.

  • Starts des stationierten Rettungshubschraubers „ Christoph 100“ sind am Landeplatz in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Tankflüge, d.h. Anflüge fremder Rettungshubschrauber zum Helios Klinikum Berlin-Buch nur zum Zweck des Tankens, sind untersagt.
  • Zwei Jahre nach Betriebsaufnahme sind Lärmmessungen an je einem Immissionsort je An- und Abflugrichtung (Goethestraße 26 bis 28 sowie Schwanebecker Chaussee 23 oder 25) von der Genehmigungsinhaberin durchführen zu lassen. Daraus sind die reellen Lärmpegel (Maximalpegel und Beurteilungspegel) zu ermitteln und der Genehmigungsbehörde spätestens bis 2,5 Jahre nach Betriebsaufnahme vorzulegen.
  • Sind in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren mehr als 4.000 Flugbewegungen des RTH „ Christoph 100“ pro Jahr am Hubschraubersonderlandeplatz Helios Klinikum Berlin-Buch, Betriebsstandort, zu verzeichnen, so hat die Genehmigungsinhaberin bis zum 30.08. des
  • darauffolgenden Jahres ein neues Lärmgutachten zu erstellen, so dass die Lärmbelastung der Umgebung mit Blick auf mögliche Schallschutzmaßnahmen von der Genehmigungsbehörde neu bewertet werden kann.
  • Die Genehmigungsinhaberin hat der Genehmigungsbehörde jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres die Gesamtflugbewegungszahlen sowie die Flugbewegungszahlen in der bürgerlichen Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) des vorangegangenen Kalenderjahres mitzuteilen.

Berlin, den 20.05.2024 In Vertretung

Dr. Claudia Elif Stutz Senatsverwaltung für

Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

www.berlin.de

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-19064.pdf