20.01.2024
Zum #Flieger geht es oft mit dem #Zug – doch wie verhält es sich mit dem #Verbraucherschutz, wenn die #Bahn #Verspätung hat und der #Flug #verpasst wird?
Wie steht es um den Verbraucherschutz beim Reisen in Deutschland? Wer einen Flug wegen eines verspäteten Zuges verpasst, soll nach Auffassung von den Verbänden jedenfalls bessere #Entschädigungsansprüche haben. Die aktuelle Rechtslage decke #Haftungsfragen bei sogenannten #multimodalen Reisen mit mehreren Verkehrsmitteln bisher nicht ausreichend ab, heißt es etwa vom #Verbraucherzentrale Bundesverband. Fachleute wollen vom 24. Januar an beim #Verkehrsgerichtstag in Goslar über das Thema sprechen.
Reisende in Europa seien durch verschiedene Rechte zwar generell gut geschützt, sagte Mobilitätsexperte Gregor Kolbe vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch bei den sogenannten multimodalen Reisen stießen Fahr- und #Fluggastrechte regelmäßig an ihre Grenzen. Unter multimodalen Reisen werden allgemein Verbindungen mit mehreren Verkehrsmitteln verstanden, etwa auch eine Kombination von Flug und #Schiff. „Ist zum Beispiel ein Zug verspätet und verpasst der Reisende dadurch seinen Flug, bleibt er häufig auf den Kosten sitzen“, erklärte Kolbe. Es brauche weitergehende Regelungen, „die ausdrücklich multimodale Reisen im Fokus haben“.
Multimodale Reisen: Informationen schon beim Ticketkauf?
„Multimodale Reiseketten sind gelebte Realität in Europa“, sagte auch der Leiter der #Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, …