24.05.2023
Frage 1:
Werden im Auftrag des Berliner Senats regelmäßige #Lärmmessungen am #Betriebshof #Lichtenberg vorgenommen? Wenn ja, wie waren die Ergebnisse (bitte einzeln ab 2016 aufschlüsseln)?
Antwort zu 1:
Die BVG teilt dazu mit:
„Es sind vom Berliner Senat keine #regelmäßigen #Lärmmessungen beauftragt. Nach der #BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der TA #Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) ist eine Messung nicht gefordert. Es werden stattdessen die #Schallleistungspegel berechnet. Zuletzt wurde das für die Aufstellung des
Bebauungsplanes 11-60 durchgeführt. Als Ergebnis wurde eine 4 m hohe und 345 m lange Lärmschutzwand unmittelbar östlich des Betriebshofes errichtet, um alle gesetzlich vorgeschriebenen Werte einzuhalten. Eine erneute Rechnung wäre lediglich bei umfangreichen #Änderungen an der #Gleisinfrastruktur gesetzlich vorgeschrieben.“
Frage 2:
Wie viele Straßenbahnen befahren täglich den Betriebshof? Wie viele Wendevorgänge finden täglich auf dem
Betriebshof statt? Bis zu welcher Uhrzeit herrscht dort Betrieb?
Antwort zu 2:
Die BVG teilt dazu mit:
„Insgesamt gibt es 72 Leistungsfahrten pro Tag, die vom Betriebshof führen, und genauso viele,
die zum Betriebshof führen. Es werden darüber hinaus täglich durchschnittlich 50 betrieblich
bedingte Fahrten mit Straßenbahn auf dem Hof durchgeführt. Der Betriebshof Lichtenberg wird
7 Tage die Woche 24 Stunden betrieben.“
Frage 3:
Welche Rückmeldungen liegen dem Berliner Senat bzgl. der Lautstärke ausgehend vom Betriebshof aus der
Bevölkerung vor? Wie viele Beschwerden sind eingegangen (bitte einzeln ab 2016 auflisten)? Wie geht der Berliner
Senat damit um?
Antwort zu 3:
Eine gesammelte senatsweite Erfassung der Beschwerden ist nicht vorhanden, deswegen kann
die Anzahl der Beschwerden nicht beziffert werden.
Es ist mindestens eine Beschwerde bezüglich der Quietschgeräusche im Bereich des Betriebshofs
beim Berliner Senat im Oktober 2022 eingegangen.
Frage 4:
Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Lärmschutz wurden durch das 2018 neu entstandene Wohngebiet Lindenhof
umgesetzt?
Frage 8:
Liegen dem Berliner Senat Informationen dazu vor, ob durch private Investoren (bspw. Wohnungsbaugesellschaften)
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Pflanzungen oder Isolierungen an Häusern getroffen wurden?
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Antwort zu 4 und 8:
Die Bezirksamt Berlin Lichtenberg von Berlin teilt hierzu mit:
„Erfüllung der Textlichen Festsetzungen zum Lärmschutz (Nr. 7 bis 9) aus dem am 03.06.2016 (GVBl. für
Berlin Nr. 13 S. 278) verkündeten B-Plan 11-60 für das Grundstück Gotlindestraße 2/20 und die
südöstlich angrenzenden Flurstücke 4 und 113 der Flur 810.
(Zitat: „Zum Schutz vor Lärm sind … vor Fenstern schutzbedürftiger Aufenthaltsräume bauliche
Schallschutzmaßnahmen wie nicht öffenbare Vorbauten mit einer Mindesttiefe von 0,5 m oder ein
geschlossener Laubengang zu errichten. Es können auch Maßnahmen gleicher Wirkung getroffen
werden.“)
Zusätzlich zu den textlichen Festsetzungen wurde außerhalb des B-Plan Gebietes an der östlichen Seite
des Betriebshofs der BVG eine 4 m hohe und ca. 350 m lange Lärmschutzwand errichtet.“
Frage 5:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat mit der BVG seit 2016 für besseren Lärmschutz am Betriebshof geführt
(bitte mit Datum auflisten)? Welche Ergebnisse gingen aus diesen Gesprächen hervor?
Antwort zu 5:
Der Senat und der Fachbereich Umweltschutz des Bezirksamts Lichtenberg haben dazu keine
Gespräche mit der BVG geführt.
Frage 6:
Welche Gespräche hat der Berliner Senat mit Wohnungsbaugesellschaften seit 2016 für besseren Lärmschutz am
Betriebshof geführt (bitte mit Datum auflisten)? Welche Ergebnisse gingen aus diesen Gesprächen hervor?
Antwort zu 6:
Der Senat und der Fachbereich Umweltschutz des Bezirksamts Lichtenberg haben dazu keine
Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften geführt.
Frage 7:
Welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen sind baulich, die Fahrzeuge und den Betriebsablauf betreffend, bis
2030 geplant (bitte einzeln auflisten)?
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Antwort zu 7:
Die BVG teilt dazu mit:
„Alle gesetzlich vorgeschriebenen Werte werden eingehalten. Weiterführend wird durch die
turnusmäßige Instandhaltung der Fahrwege und Einflottung neuer Fahrzeuge der Grenzwert
kontinuierlich eingehalten und die Immission verringert.“
Berlin, den 22.05.2023
In Vertretung
Britta Behrendt
Senatsverwaltung für
Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
www.berlin.de