Taxi: Frauen-Nacht-Taxi in Berlin II, aus Senat

17.05.2023

Vorbemerkung:
Diese Anfrage nimmt Bezug auf die Anfrage Nr.19/148061
.
In seiner Antwort führte der Senat unter anderem aus, dass er die gendergerechte Planung als eine Querschnittsaufgabe aller Verwaltungseinheiten des Landes ansieht, „bei der auch die speziellen #Sicherheitsbedürfnisse von #Frauen #nachts im öffentlichen Raum zu berücksichtigen sind. Der Anspruch ist, allen Berlinerinnen und Berlinern ein hohes #Sicherheitsniveau im öffentlichen Raum einschließlich des öffentlichen Nahverkehrs zu bieten und das subjektive Sicherheitsgefühl zu verbessern.“ Aus der Antwort des Senats geht jedoch nicht hervor, welche senatsseitige Maßnahmen ergriffen wurden oder werden, um die Sicherheit von
Frauen im öffentlichen Raum nachhaltig und langfristig zu verbessern und ihnen in der Nacht ein sicheres
Nachhausekommen zu ermöglichen.
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https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-14806.pdf
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  1. Ist der Senat der Auffassung, dass die Einführung von #Frauen-Nacht-Taxis für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum in Berlin führen kann?
  2. Erachtet der Senat die Einrichtung von Frauen-Nacht-Taxis in Berlin für erforderlich? Falls nicht, warum
    nicht? Bitte um Erläuterungen.
  3. Plant der Senat die Einrichtung von Frauen-Nacht-Taxis auch in Berlin? Sofern nicht, warum nicht?
    Zu 1. – 3.:
    Der Senat hat derzeit keine gesicherte Kenntnis im Sinne der Fragestellung. Die Einrichtung von Frauen-Nacht-Taxis wird von der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant.
  4. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum zu bekämpfen?
  5. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um das subjektive Sicherheitsgefühl von Frauen im öffentlichen Raum (insbesondere nachts) in Berlin zu stärken?
    Zu 4. und 5.:
    Die #polizeilichen Maßnahmen zur Sicherheit im öffentlichen Raum sind vielfältig und berücksichtigen die #Schutzbedürfnisse aller Geschlechter. Beispielhaft seien die Einsatzkonzeption im öffentlichen #Personennahverkehr (#ÖPNV), organisierte Präventionsveranstaltungen, Beratungsgespräche mit Fokus auf die Stärkung des Sicherheitsgefühls sowie die
    Stärkung der Handlungsoptionen für weibliche Nutzende des ÖPNV genannt. Zudem
    plant die #Landespolizeidirektion erstmalig in diesem Jahr gemeinsam mit den Netzwerkpartnern des ÖPNV und #Frauenberatungsstellen einen Präventionseinsatz für die Zielgruppe Frauen und Mädchen im ÖPNV. Ziel dieses Einsatzes ist es, Nutzerinnen des
    ÖPNV zu sensibilisieren, ihre Handlungskompetenzen zu stärken und das bestehende Hilfesystem zu etablieren.
    Seit Juni 2018 wird neben der Streifentätigkeit des Funkwageneinsatzdienstes die polizeiliche Präsenz durch den Einsatz von mobilen Wachen verstärkt. Damit soll u.a. das Sicherheitsgefühl erhöht werden. Ein Teil der Präventionsarbeit für die Sicherheit im öffentlichen Raum wird durch die Präventionsbeauftragten der Abschnitte in den jeweiligen örtlichen Bereichen durch Bürgerberatungen geleistet. Die Mitarbeitenden der Zentralstelle
    für Prävention im Landeskriminalamt Berlin leisten einen weiteren Anteil an der Präventionsarbeit zur Sicherheit im öffentlichen Raum in den jeweiligen einzelnen Themenfeldern.
    Die Ansprechpersonen für verhaltensorientierte Gewaltprävention vermitteln z.B. in Beratungsgesprächen Verhaltenstipps zum Umgang mit gewaltbereiten Personen und Helfendenstrategien für Gewaltsituationen im öffentlichen Raum. Darüber hinaus wird mehrfach
    pro Jahr das vierstündige Seminar „Umgang mit Aggression und Gewalt im öffentlichen
    Raum“ angeboten und kostenfrei durchgeführt. Ziel des Seminars ist es, erwachsenen
    Personen Strategien zum deeskalierenden und gewaltfreien Verhalten in Konflikt- und Bedrohungssituationen zu vermitteln oder gemeinsam zu erarbeiten, um damit die Handlungskompetenz und das Sicherheitsgefühl der Teilnehmenden zu verbessern.
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    Die Ansprechpersonen LSBTIQ* (lesbische, schwule, bisexuelle, trans– und intergeschlechtliche, queere Menschen) wirken durch vertrauensbildende Maßnahmen, Aufklärung und Sensibilisierung in die Szene hinein. Gezielte Präventionseinsätze in Szenegebieten zum Zwecke der Aufklärung im Bereich der Gewaltprävention und die Beratung von LSBTIQ zu Fragen mit Polizeibezug, die Weitervermittlung an professionelle Beratungseinrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit Opferhilfe- und Beratungseinrichtungen stärken die objektive und subjektive Sicherheit und das Sicherheitsempfinden dieser
    Community.
    Der Bereich der städtebaulichen Kriminalprävention bringt Aspekte wie gute Beleuchtung,
    gute Orientierung, Übersichtlichkeit, Barrierefreiheit, Vandalismusprävention, Ordnung
    und Sauberkeit stadtweit in Planungsprozesse ein, häufig durch proaktive Beratungen.
    Die Ansprechpersonen für Seniorensicherheit bieten für ältere Menschen Vorträge, Informationsveranstaltungen und ein Beratungstelefon zum Thema “Sicherheit” an. Dabei wird
    vor allem zu den Delikten und deren Begehungsweisen beraten, bei denen ältere Menschen eine häufige Opfergruppe darstellen.
    Themenbezogene Verhaltenshinweise sind zudem auf den Internetseiten der Polizei Berlin
    veröffentlicht.
    Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit
    den Verantwortlichen der Bezirke frühzeitig auf gesellschaftliche Konfliktlagen zu reagieren und hierfür die Kiezorientierte Gewalt- und Kriminalitätsprävention auszubauen. Die
    Landeskommission Berlin gegen Gewalt stellt allen 12 Berliner Bezirken im Rahmen der
    Kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention finanzielle Mittel zur Verfügung.
    Maßnahmen, die darauf zielen, das allgemeine Sicherheitsgefühl von Frauen zu erhöhen,
    werden aus den Mitteln der Landeskommission Berlin gegen Gewalt in verschiedenen
    Berliner Bezirken gefördert. Im Vordergrund der Maßnahmen stehen als Zielgruppe
    (junge) Frauen, die durch Beratung und Empowerment-Training in ihrer Persönlichkeit und
    ihren Handlungsstrategien gestärkt werden.
    Die BVG teilt hierzu mit:
    Auch für den Nahverkehr gilt, dass sich alle Fahrgäste sicher fühlen können sollen, d.h.
    auch Personengruppen, denen eher Sicherheitsbedenken zugeschrieben werden, wenn
    sie nachts im öffentlichen Raum unterwegs sind: Frauen, ältere Menschen, Behinderte
    oder Menschen, die als Angehörige bestimmter Gruppen Diskriminierungserfahrungen
    ausgesetzt sind.
    Die Gewährleistung einer guten, nächtlichen Mobilität der Berliner Fahrgäste und damit
    auch von Frauen hängt davon ab, welches Angebot im ÖPNV in den Nachtstunden zur
    Verfügung steht.
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    Berlin kann hier – auch im Bundesvergleich – auf ein überdurchschnittliches Angebot verweisen, sowohl was die Erschließung als auch insbesondere was die Taktung der Verkehrsmittel anbelangt. Das Land Berlin hat sich mit dem Nahverkehrsplan Berlin 2019-
    2023 das Ziel gesetzt, mindestens 80% der Gesamtbevölkerung ein Nachtverkehrsangebot mit einem 30-Minutentakt anzubieten. Es gelten dabei unterschiedliche Entfernungsstandards zu den Haltestellen für Gebiete mit hoher Nutzungsdichte (max. Luftlinienentfernung 400 Meter) und niedriger Nutzungsdichte (max. 500 Meter). Dieses Ziel wird im Ergebnis des Angebotsausbaus der letzten Jahre aktuell bereits übererfüllt.
    Rund 250 Sicherheitskräfte der BVG sind täglich 24/7 in den U-Bahn-Fahrzeugen und –
    anlagen unterwegs und sorgen, gemeinsam mit der Polizei, Feuerwehr, Rettungskräften
    und sozialen Trägern dafür, dass Fahrgäste sicher ans Ziel gebracht werden.
    Schwerpunktbahnhöfe wie z.B. Kottbusser Tor oder Hermannplatz werden durch Sicherheitskräfte rund um die Uhr sowie Endbahnhöfe nächtlich zwischen 20:00-05:00 Uhr besetzt. Alle anderen Bahnhöfe werden von Sicherheitskräften regelmäßig bestreift, diese
    verweilen je nach Auftragslage einige Zeit auf dem U-Bahnhof, um für die Fahrgäste präsent zu sein. Außerdem finden gemeinsame Streifen mit der Polizei statt.
    Darüber hinaus sind alle U-Bahnfahrzeuge und Bahnhöfe mit Videoüberwachung ausgerüstet. Die Videobeobachtung erfolgt aus der Leitstelle heraus, ermöglicht schnelleres
    Eingreifen, bessere Lagebeurteilung und genauere Strafverfolgung. Alle Bahnhöfe der
    BVG verfügen über Notruf- und Informationssäulen, mit denen die Kunden direkten Kontakt zur Sicherheitsleitstelle aufnehmen können. Die Sicherheitsleitstelle ist 24/7 erreichbar und verfügt über einen Polizeiarbeitsplatz, wodurch die Kommunikation und Anforderung weiterer Einsatzkräfte beschleunigt wird.
    Durch den Einsatz von eigenen Sicherheitsbeschäftigten, die zusätzlich durch Sicherheitspersonal privater Dienstleister unterstützt werden, sowie bauliche und organisatorische
    Maßnahmen, wie Absprachen mit anderen Beteiligten über die Präsenz an Bahnhöfen
    (Polizei), die Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und Werbe- und Infokampagnen, wird
    die objektive Sicherheit sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Fahrgäste gestärkt.
    Zu den unterstützenden baulichen Maßnahmen zählen z.B. das Entrümpeln von Bahnhöfen, die Verwendung heller Bodenbeläge, die Erhöhung der Helligkeit und Schaffung von
    freien Sichtachsen durch Rückbau von Nischen und Ecken.
    Die DB AG teilt hierzu mit:
    Sicherheit hat für die DB AG höchste Priorität. Rund 4.300 Sicherheitskräfte der DB sorgen in den Zügen und auf den Bahnhöfen bundesweit für die Sicherheit von Fahrgästen
    und Mitarbeitenden und unterstützen damit die Arbeit von rund 5.500 Bundespolizisten in
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    Zügen und Bahnhöfen. Das Sicherheitspersonal ist verstärkt dort im Einsatz, wo von den
    Bahnhofsgästen ein gesteigertes Bedürfnis nach mehr Sicherheit aufgezeigt wurde.
    Neben dem Sicherheitspersonal stellt die Videoüberwachung eine weitere Säule des Sicherheitskonzepts dar. Bundesweit sind rund 8.000 Kameras an über 800 Bahnhöfen im
    Einsatz. Bis 2024 erhöht die DB die Anzahl der Videokameras an Bahnsteigen um rund
    ein Drittel auf rund 11.000 Kameras. Der Ausbau der Videotechnik läuft in Absprache mit
    der Bundespolizei. Die Auswahl der Bahnhöfe des Videoprogramms treffen DB und Bundespolizei im Schulterschluss nach bahnbetrieblichen und polizeifachlichen Kriterien. Dabei spielen Fahrgastfrequenz, die Anzahl von Zughalten und die polizeiliche Statistik eine
    zentrale Rolle. Nur die Bundespolizei hat in den Verkehrsstationen Zugriff auf gespeicherte Bilder. Die DB nutzt Videotechnik in erster Linie zur Beobachtung und Überwachung betrieblicher Abläufe und zur Hausrechtswahrung.
    Im Rahmen des Projekts „Sicherheitsbahnhof“ werden in Berlin Südkreuz zudem auch
    neue Mittel erprobt, um das Sicherheitsgefühl von Reisenden und Bahnhofsbesuchenden
    zu stärken. Beispielsweise wurde dort 2022 die App „SafeNow“ getestet, die es ermöglicht, unkompliziert einen Notruf abzusetzen.
    Die neu beschafften Züge der S-Bahn Berlin GmbH sind mit Videokameras ausgestattet.
    Außerdem wird derzeit die Bestandsflotte mit Videokameras ausgestattet, die ebenfalls
    eine Aufzeichnung zulassen. Es wurden bislang rund 5.200 Kameras in ihrer Flotte verbaut
    und bis 2024 folgen weitere rund 5.300 Kameras. Dann werden über 90 % der Flotte mit
    Kameras ausgestattet sein.“
  6. Welche dieser Maßnahmen (zu 4 und 5) haben bisher auch zu einer objektiven Verbesserung der Sicherheitslage im öffentlichen Raum geführt?
    Zu 6.:
    Statistische Daten liegen dem Senat dazu nicht vor.
  7. Wie bewertet der Senat das in München betriebene Gutscheinmodell2
    für ein Frauen-Nacht-Taxi mit
    Blick auf die Einführung eines solchen Modells auch in Berlin?
    Zu 7.:
    Maßnahmen, die die Sicherheit von Frauen im öffentlichen Raum erhöhen, werden vom
    Senat grundsätzlich befürwortet. Für eine Prüfung, ob und inwieweit das Münchner Gutscheinmodell auf Berlin übertragbar wäre, sollte die Evaluierung dieses Modells abgewartet werden. Wegen der nur sehr eingeschränkten Nutzbarkeit des Frauen-Nacht-Taxis
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    https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/6690275;jsessionid=9B71CDEED617E47119AEAC1E
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    aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Pandemie ist der Probelauf des Gutscheinmodells in München bis zum 1. Januar 2024 verlängert worden, wodurch sich auch
    die Evaluation verschoben hat.
  8. Welche Voraussetzungen müssen nach Ansicht des Senats für die Einführung eines Frauen-Nacht-Taxis
    in Berlin geschaffen werden?
    Zu 8.:
    Siehe Antwort zu 3.
    Berlin, den 10. Mai 2023
    In Vertretung
    Christian Hochgrebe
    Senatsverwaltung für Inneres und Sport

www.berlin.de