Radverkehr: Staatliche Förderung von Lastenrädern inBerlin, aus Senat

28.03.2023

Frage 1:

Wie viele #Lastenräder wurden seit Einführung und Beendigung der #Förderung bisher #gefördert? Wie verteilen sich diese über das Berliner Stadtgebiet? Bitte soweit möglich tabellarisch nach Nutzer und Straße und Bezirk darstellen.

Antwort zu 1:

Es wurden insgesamt 205 Anträge gestellt. Mit 175 Auszahlungen wurden 202 Gegenstände (#E-Lastenräder, Konventionelle #Lastenräder, zum #Lastentransport vorgesehene #Anhänger) gefördert.

Die prozentuale Verteilung der gestellten Anträge nach Bezirk mit Sitz der Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger stellt sich wie folgt dar:

BezirkAnteil
Friedrichshain – Kreuzberg28,0 %
Pankow17,9 %
Mitte14,0 %
Neukölln14,0 %

1 https://www.ibb-business-team.de/lastenradplus/

Charlottenburg-Wilmersdorf9,2 %
Tempelhof-Schöneberg6,8 %
Steglitz-Zehlendorf3,9 %
Treptow-Köpenick2,9 %
Spandau1,0 %
Marzahn-Hellersdorf1,0 %
Reinickendorf1,0 %
Lichtenberg0,5 %

Frage 2:

Wie viele Lastenräder von den bisher geförderten sind aus dem Stadtbild Berlins, durch Diebstahl, Insolvenz des Antragstellers oder sonstigen Gründen schon wieder „ verschwunden“ ? Bitte nach Grund des „ Verschwindens“ und ursprünglichen Standort tabellarisch darstellen.

Frage 3:

Welche Arten von Zweckbindung gibt es und wie wird diese kontrolliert? Frage 4:

Gab es bisher Tatbestände, die zu einer Rückforderung der Förderung geführt haben? Wenn ja, wie oft musste die Förderung aus welchen Gründen zurückgefordert werden?

Antwort zu 2, 3 und 4:

Die Fragen 2, 3 und 4 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Themen Zweckbindung sowie eventuelle Rückforderungen regelt die Förderrichtlinie zum

„ Förderprogramm zur Anschaffung von in Berlin genutzten Lastenrädern“ (veröffentlicht im Amtsblatt 71. Jahrgang, Nr. 19, ausgegeben am 07.05.2021). Sofern die geförderten

Gegenstände nicht mehr im Land Berlin zweckentsprechend verwendet werden (können), ist dies durch die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger anzuzeigen. Dies ist bis zum aktuellen Zeitpunkt nicht erfolgt. Rückforderungen gemäß der Förderrichtlinie wurden bis zum aktuellen Zeitpunkt folglich nicht durchgeführt. Die Kontrolle der Zweckbindung und Einhaltung der Haltefrist erfolgt unangekündigt und stichprobenartig durch die zuständige Bewilligungsstelle zum Ende der Haltefrist (2026).

Frage 5:

Welche Pilotprojekte werden im Zusammenhang mit Lastenrädern staatlich gefördert? Bitte nach Art der Förderung, Ort der Förderung und Höhe der Förderung darstellen.

Frage 6:

Wie viele weiteren Projekte sind seitens des Senates in Planung?

Antwort zu 5 und 6:

Die Fragen 5 und 6 werden auf Grund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Seitens des Landes Berlin werden im Zusammenhang mit Lastenrädern keine Pilotprojekte gefördert. Über konkret auf Lastenräder bezogene Vorhaben, welche durch den Bund in Berlin unterstützt werden, liegen keine Informationen vor.

Avisiert ist eine Neuauflage des Förderprogramms zur Anschaffung von in Berlin genutzten Lastenrädern.

Frage 7:

Wie viel CO 2 wurde durch die Förderung von Lastenrädern im Berliner Stadtgebiet pro Jahr eingespart? Bitte auch die Berechnungsgrundlage und die herangezogenen Parameter erläutern.

Antwort zu 7:

Konkrete Zahlen über die Höhe der CO 2–Einsparungen liegen dem Land Berlin nicht vor, da keine Erfassung der substituierten Fahrzeugkilometer erfolgt.

Berlin, den 27.03.2023 In Vertretung

Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für

Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de