13.03.2023
Frage 1:
Weshalb ist bis heute im #Britzer #Tunnel – dem mit 1,7 Kilometer längsten Berliner #Ingenieurbauwerk – bei #Durchfahrt kein #Radio- und #Handyempfang möglich bzw. kein Netz vorhanden, obwohl dies 23 Jahre nach
Eröffnung des Tunnels technisch unzweifelhaft möglich und auch Standard sein sollte?
Antwort zu 1:
Die Zuständigkeit für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen liegt seit dem 01.01.2021 beim Bund. Das BMDV teilt hierzu mit: „Im Tunnel Ortsteil Britz auf der A 100 ist sowohl #Radioempfang als auch #Mobilfunk aller Netze möglich.“
Frage 2:
Warum hat man bei dem im Jahr 2000 eröffneten Tunnel nicht zumindest Verstärker für den #UKW-Empfang
eingebaut, um gerade bei den dort zahlreich auftretenden Staus und im Gefahrenfall über den #Verkehrsfunk die
im Tunnel feststeckenden Autofahrer warnen zu können?
Antwort zu 2:
Das BMDV teilt hierzu mit:
„Im Jahr 2000 wurde der Empfang von drei Rundfunksendern (88,8; 91,4 und 94,3 MHz)
realisiert. Die restlichen Sender sind mit geringerer Qualität ebenfalls empfangbar.“
Frage 3:
Warum ist es in der Schweiz Standard, dass dort in den Tunnels Radio – heute sogar über das Digitalradio #DAB+
als Nachfolgestandard von UKW – problemlos gehört werden kann, während wir dies im Musterland der
Ingenieurskunst bis heute nicht hinbekommen?
Antwort zu 3:
Dazu liegt dem Senat keine Information vor.
Frage 4:
Wer wäre für die Nachrüstung des Radio- und Handyempfangs im Britzer Tunnel zuständig?
Antwort zu 4:
Das BMDV teilt hierzu mit:
„Für die Nachrüstung mit Rundfunkempfang (einschließlich DAB+), der auch die
Einsprachemöglichkeit durch die Tunnelzentrale ermöglicht, ist die Autobahn GmbH des
Bundes zuständig. Für die Mobilfunkversorgung sind einzig die Netzbetreiber zuständig.“
Frage 5:
Wie wäre dies technisch zu bewerkstelligen?
Frage 6:
Welche Kosten entstehen dafür?
3
Antwort zu 5 und 6:
Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantwortet.
Das BMDV teilt hierzu mit, dass 2017 Kosten in Höhe von rd. 7,7 Mio. € kalkuliert waren. Die
nun zuständige Autobahn GmbH des Bundes beabsichtige die erforderliche Aktualisierung der
Planungsunterlage ab 2024 mit dem Ziel die Nachrüstung umzusetzen.
Frage 7:
Welche Bemühungen unternimmt der Senat, um hier endlich zu einem durchgehenden Radio- und Handyempfang
zu kommen?
Antwort zu 7:
Aufgrund fehlender Zuständigkeit keine.
Berlin, 07.03.2023
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de