01.02.2023
Frage 1:
Auf welche verkehrs- und umweltbezogenen #Risiken wurden im Verfahren für die #Genehmigung des Baus eines Hochhauses durch #Covivio am #Alexanderplatz hingewiesen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung des Risikos und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten)
- Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden von eingebenden Stellen jeweils vorgeschlagen? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten)
- Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden durch die Bauherrin gegenüber der genehmigenden Stelle jeweils vorgeschlagen und welche wurden bzw. werden jeweils verwirklicht? (bitte getrennt mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Eingabe tabellarisch auflisten sowie dem Stand der Umsetzung)
- Welche Maßnahmen zur Risikominderung wurden von der genehmigenden Stelle jeweils der Bauherrin auferlegt? (bitte getrennt nach eingebender Stelle mit einer Kurzbeschreibung der Maßnahme und Datum der Auflage tabellarisch auflisten)
Antwort zu 1:
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
Die Baugenehmigung für das Hochhaus Alexanderplatz 7 ist entsprechend des gesetzlich normierten Prüfprogramms (s. dazu „ Leitfaden zum Baunebenrecht“ , Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Oberste Bauaufsicht) erteilt worden.
Entsprechend des Leitfadens Pkt. 5.20 (Vorhaben in der Umgebung (bis 30 m) von U-Bahnen, Straßenbahnen und Seilbahnen) ist eine Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz IV E, Technische Bahnaufsicht (TAB), als Auflage Bestandteil der erteilten Baugenehmigung geworden.
Die Prüfung der statischen Berechnung und die Bauüberwachung in statischer Hinsicht erfolgen durch einen hoheitlich tätigen Prüfingenieur für Baustatik. Der Prüfingenieur dokumentiert seine Arbeit durch die Prüfberichte sowie durch Überwachungsberichte.
Im Prüfbericht Nr. 5 vom 16.12.2022 ist die nachträgliche Überprüfung der Hebeinjektion für die U-Bahnlinie 2 und deren Auswirkung auf die Schlitzwand der Baugrube dokumentiert.
Der eigentliche Hebungsprozess findet unter dem U 2 Tunnel und damit unter öffentlichem Straßenland von der Baugrube des Hochhauses Alexanderplatz 7 statt und liegt damit außerhalb der erteilten Baugenehmigung des bezirklichen Stadtentwicklungsamtes, Fachbereich Bauaufsicht.
Die Vorhabenträgerin Covivio übermittelte hierzu die nachfolgende tabellarische Übersicht: Zusa mmenstellung risikomind ernder Ma ßna hmen
Verkehrs- und umweltbezogenen Risiken durch Bauvorhaben D3 Alexanderplatz Grundlage Auflagen zur Baugenehmigung 2019/ 5540 vom 24.03.2021
Anlage 6b BG Auflagen BVG U-Bahnen-Tram
Kurzbeschreibung des Risikos gemäß Anlage 6b (Betriebsgefährdung U-Bahn) | Auferlegte Maßnahme zur Risikominderung | Auflage Datum | Durchgeführte Maßnahme | Datum |
Winkelverdrehung, | Verträglichkeitsuntersuchung | 24.03.21 | – Verformungsprognose | 28.04.2020 |
Verschiebungen, Dehnwege | hinsichtlich Standsicherheit und | – Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | |
Gebrauchstauglichkeit der | – messtechnische und | 19.02.2021 | ||
Verkehrsbauwerke | bautechnische (visuelle) | |||
sowie hinsichtlich eines sicheren | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||
Bahnbetriebs | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||
(Verträglichkeitsparameter s. Spalte A) | -permanente geodätische | 02.11.2022 | ||
Überwachung Tunnelanlage | ||||
Gefälleveränderung im | Aufstellung von Warn- und Grenzwerten | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | |
Bahnsteigbereich | bezüglich der | -messtechnische und | 19.02.2021 | |
Verträglichkeitsparameter | bautechnische (visuelle) | |||
Planung und Umsetzung der | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||
Überwachung der Verkehrsbauwerke | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||
und der Maßnahmen: | -permanente geodätische Überwachung Tunnelanlage | 02.11.2022 | ||
Verformung der Gleise | – permanente geodätische | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | |
Überwachung UBahnbauwerk | -messtechnische und | 19.02.2021 | ||
– visuelle (gutachterliche) Überwachung | bautechnische (visuelle) | |||
UBahnbauwerk | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||
– messtechnische Überwachung der | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||
Gleise | -permanente geodätische Überwachung Tunnelanlage | 02.11.2022 | ||
Veränderte Lichtraum- und | – messtechnische Überwachung der | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | |
Sicherheitsraumsituation | Baugrube, Gründung oder des zu | -messtechnische und | 19.02.2021 | |
nach eingetretener Verformung | errichtenden Bauwerks | bautechnische (visuelle) | ||
(Maßnahme: QS Programme Tiefbau | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||
wurden Bauphasenbegleitend | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||
übergeben) | -permanente geodätische | 02.11.2022 | ||
– Aufstellung Havariekonzept | Überwachung Tunnelanlage | |||
Trassierung | -Aufstellen von Qualiätssicherungs- | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | |
konzepten für bauliche Maßnahmen | -messtechnische und | 19.02.2021 | ||
(insbesondere Tiefbauarbeiten) | bautechnische (visuelle) | |||
=> Inhalt: baustellenseitige | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||
Arbeitsprozesse, deren | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||
Überwachung u. Havariemaßnahmen | -permanente geodätische | 02.11.2022 | ||
Überwachung Tunnelanlage | ||||
Veränderung Abstände zwischen | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | ||
Zug und Bahnsteig nach | -messtechnische und | 19.02.2021 | ||
eingetretener | bautechnische (visuelle) | |||
Verformung und Gleiskorrektur | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||
-Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | |||
-permanente geodätische | 02.11.2022 | |||
Überwachung Tunnelanlage | ||||
Veränderung der Gleisfestpunkte | -permanente geodätische Überwachung Tunnelanlage | 02.11.2022 |
Kurzbeschreibung des Risikos gemäß Anlage 6b (Betriebsgefährdung U-Bahn) | Auferlegte Maßnahme zur Risikominderung | Auflage Datum | Durchgeführte Maßnahme | Datum | ||||
Standsicherheit aller betroffener | Verträglichkeitsuntersuchung | 24.03.21 | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | ||||
Tragwerksteile | hinsichtlich Standsicherheit und | -messtechnische und | 19.02.2021 | |||||
Gebrauchstauglichkeit der | bautechnische (visuelle) | |||||||
Verkehrsbauwerke sowie hinsichtlich | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||||||
eines sicheren Bahnbetriebs | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||||||
(Verträglichkeitsparameter s. Spalte A) | -permanente geodätische | 02.11.2022 | ||||||
Überwachung Tunnelanlage | ||||||||
Be- oder Entlastung der Tunnel- | Aufstellung von Warn- und Grenzwerten | -Verträglichkeitsuntersuchung | 17.06.2020 | |||||
abdichtung | bezüglich der Verträglichkeits- | -messtechnische und bau- | 19.02.2021 | |||||
parameter | technische (visuelle) Kontrolle | |||||||
Planung und Umsetzung der | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | ||||||
Überwachung der Verkehrsbauwerke | -permanente geodätische | 02.11.2022 | ||||||
und der Maßnahmen: | Überwachung Tunnelanlage | |||||||
Potentialtrennung und elektro- magnetische Verträglichkeit | -permanente geodätische Über- | -Kann nach Absprache entfallen, trifft nicht zu | ||||||
wachung UBahnbauwerk | ||||||||
Erschütterungen | – visuelle (gutachterliche) Überwachung | -Schwingungsentkopplung wird am D3 ausgeführt | ||||||
UBahnbauwerk | ||||||||
Unterspülungen, Wassereinbrüche, | – messtechnische Überwachung der | -Verformungsprognose | 28.04.2020 | |||||
Hohllagen, Veränderung der | Gleise | -Havariekonzept Bahn | 19.02.2021 | |||||
Gründungsparameter | – messtechnische Überwachung der | -Wasserdetektionskonzept | 19.02.2019 | |||||
Baugrube, | -messtechnische und | 19.02.2020 | ||||||
Gründung oder des zu errichtenden | bautechnische (visuelle) | |||||||
Bauwerks | Kontrolle nach Planungsmatrix | |||||||
– Aufstellung Havariekonzept | ||||||||
Einschränkungen von Lichtraum und Sicherheitsraum bei ober- irdischen Betriebsanlagen | -Aufstellen von | -messtechnische und bautechnische (visuelle) Kontrolle nach Planungsmatrix | 19.02.2021 | |||||
Qualiätssicherungskonzepten für | ||||||||
bauliche Maßnahmen (insbesondere | ||||||||
Tiefbauarbeiten) | ||||||||
Evakuierungsmöglichkeiten | => Inhalt: baustellenseitige Arbeits- | -Kann nach Absprache entfallen, trifft nicht zu | ||||||
prozesse, deren Überwachung u. | ||||||||
Havariemaßnahmen | ||||||||
Einschränkung der Barrierefreiheit | -messtechnische und bautechnische (visuelle) Kontrolle nach Planungsmatrix | 19.02.2021 | ||||||
Sichtbeeinträchtigung | -Kann nach Absprache entfallen, trifft nicht zu | |||||||
Beeinträchtigung Nachichtentechnischer Anlagen | -Kann nach Absprache entfallen, trifft nicht zu | |||||||
Kurzbeschreibung des Risikos (Betriebsgefährdung Straßenbahn) | Auferlegte Risikominderung | Maßnahme | zur | Auflage Datum | Durchgeführte Maßnahme | Datum | ||
Beschädigung von Kabel- anlagen/ Erdungsanlagen (Straßenbahn) im Bereich der geplanten Baumaßnahme | Sicherung der entsprechenden Höhenlage der Kabel In Kabelnähe Handschachtung | 24.03.21 | -wird berücksichtigt sofern vorhanden, aktuell kein Einflussbereich durch D3 | |||||
Gefährdung des Betriebes durch Baumaßnahmen | Mit Kranauslegern keine Lasten über Personen bzw. Züge verschwenken Einhaltung Abstände zum Licht- raumprofil | -Überschwenkverbot Lasten | mit | |||||
Veränderung der Gleisanlage | Geodätisches Beweis- sicherungskonzept -TRAM- | 04.12.2020 | ||||||
Eingebende Stelle war jeweils die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Alle hier aufgeführten Maßnahmen wurden mit der Nachbarschaftvereinbarung vom 03.06.2021 in Abstimmung und Vorgabe durch die BVG finalisiert. Als Grundlage der unten beschriebenen Untersuchungen und Planungen haben uns die Nachbarn Planungsgrundlagen wie Bestands- und Sanierungsplanungen als auch Bestandsdokumentationen wie Bauwerksbücher übergeben. Alle erarbeiteten Dokumente wurden der BVG im finalen Stand vor Vertragsschließung zur Prüfung/ Zustimmung vorgelegt und die Inhalte im Prozess miteinander abgestimmt. | ||||||||
Frage 2:
Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatsverwaltung für Bau/ Stadtentwicklung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/ Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)
Antwort zu 2:
Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit:
Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz gab es keine Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte, Bauaufsicht und der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (jetzt: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen) zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen.
Frage 3:
Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt Mitte und der Senatsverwaltung für Verkehr/ Mobilität im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/ Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)
Frage 4:
Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen dem Bezirksamt und der BVG im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)
Antwort zu 3 und 4:
Das Bezirksamt Mitte hat keine Kontakte zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz mitgeteilt, die über die in der Antwort zu 1 aufgeführte Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt: Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Verbraucherschutz) hinausgingen.
Frage 5:
Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Kontakte zwischen der Senatsverwaltung für Bau/ Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Verkehr/ Mobilität im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, beteiligte Hierarchie- bzw. Verwaltungsebenen, beteiligte Leitungsmitglieder inkl. Senatorin/ Senator, Themen des Kontakts, Form des Kontakts (bspw. Besprechung, E-Mail, auf Papier, formelle oder informelle Eingabe u.v.m.), Art der Ergebnissicherung)
Antwort zu 5:
Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz fanden keine Kontakte zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen zwischen der
damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt.
Die Zuständigkeit für das Baugenehmigungsverfahren liegt beim Bezirksamt Mitte von Berlin, welches die in der Antwort zu 1 aufgeführte Stellungnahme der damaligen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingeholt hatte.
Frage 6:
Wann fanden zu welchen verkehrs- und umweltbezogenen Themen Beratungen in einer Senatssitzung im Zusammenhang mit dem Bauprojekt am Alexanderplatz statt? (bitte tabellarisch auflisten mit Datum, Thema der Beratung, mit oder ohne Beschlussfassung)
Antwort zu 6:
Im Zusammenhang mit dem Baugenehmigungsverfahren für das Hochhausvorhaben der Covivio am Alexanderplatz in Zuständigkeit des Bezirksamtes Mitte erfolgten keine Senatssitzungen mit Beratungen zu verkehrs- und umweltbezogenen Themen.
Frage 7:
Welche weiteren Informationen gibt es ggf., die für das Verständnis der in dieser Anfrage erörterten Sachverhalte relevant sind?
Antwort zu 7:
Das Bauvorhaben „ Covivio-Hochhaus“ am Alexanderplatz wurde auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans I-B4a (festgesetzt am 02.04.2000) genehmigt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans besteht seitens des Bauantragstellers prinzipiell ein Rechtsanspruch auf Zulässigkeit eines Vorhabens, das dessen Festsetzungen nicht widerspricht und dessen Erschließung gesichert ist (§ 30 Abs. 1 BauGB). Die Berücksichtigung und abschließende planungsrechtliche Abwägung der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden umweltbezogenen und verkehrlichen Belange (§ 1 Abs. 6 Nrn. 7 u. 9 BauGB) erfolgt bereits im Bebauungsplanverfahren.
Die geltenden rechtlichen Vorschriften aus den Bereichen Bauordnung, Umweltschutz, Naturschutz, Verkehr, Denkmalschutz etc. sind seitens des Bauherrn grundsätzlich und auch unabhängig von Hinweisen oder Auflagen der Genehmigungsbehörde zu beachten.
Berlin, den 27.1.2023 In Vertretung
Prof. Kahfeldt
………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
www.berlin.de