22.11.2022
Frage 1:
Wie stellt sich der #Umsetzungsstand der #Modellprojekte für den #Fußverkehr in den Bezirken dar?
Antwort zu 1:
Es wird davon ausgegangen, dass mit „ Modellprojekten für den Fußverkehr“ die relevanten Projekte zur Förderung des #Fußverkehrs gemäß § 58 Abs. 3 #MobG BE gemeint sind.
Charlottenburg -Wilmersdorf: Grolmanstraße
Es wurde eine #Machbarkeitsstudie beauftragt, die verschiedene Umsetzungsvarianten untersuchen soll. Mit Ergebnissen ist bis Ende des Jahres 2022 zu rechnen.
Fried richsha in-Kreuzb erg: Berg ma nnkiez
Im Kiez wurden erste Maßnahmen zur Verbesserung des Fußverkehrs umgesetzt. In der Fidicinstraße wurden die Querungsmöglichkeiten verbessert. Auch am Chamissoplatz werden in wenigen Wochen weitere Querungen sicherer gestaltet.
In Kürze startet zudem ein öffentlicher Wettbewerb zur Gestaltung der Bergmannstraße.
Lichtenb erg : Ma rksb urg stra ße/ Sa ng ea llee, Wa ld owa llee/ Ehrenfelsstra ße, Pfa rrstra ße Momentan werden durch den Bezirk bzw. durch ein von ihm beauftragtes Planungsbüro Vorplanungsunterlagen erstellt.
Ma rza hn-Hellersd orf: Biesenhorst und Ma hlsd orf
Ein erster Gehweg ist in der Weißenhöher Straße entstanden. Ein weiterer Gehweg im Waldbacher Weg befindet sich zurzeit im Bau. Eine Voruntersuchung zur Errichtung von Gehwegen im Gebiet Biesenhorst wurde abgeschlossen.
Weiterhin ist in Kürze die Beauftragung von externen Planungsbüros für die Erstellung von Bauplanungsunterlagen für neue Gehwege in den Gebieten Biesenhorst und Mahlsdorf geplant. Hier sollen die Planungsleostungen in mehreren Paketen vergeben werden.
Mitte: „ Kiezb lock-O ffensive“ in zwölf Kiezen
Erste Maßnahmen im Bellermannkiez wurden umgesetzt (Errichtung von Modalfiltern). Weitere Maßnahmen befinden sich in der Vorplanung.
Neukölln: Elb estra ße
Für die Umgestaltung der Elbestraße wird in Kürze eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben.
Pa nko w: Ha g ena uer Str.
Es wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die verschiedene Umsetzungsvarianten untersuchen soll. Mit Ergebnissen ist bis Ende des Jahres 2022 zu rechnen.
Reinickend o rf: Mod ellha fte Umsetzung von verkehrlichen Infra strukturma ßna hmen im Umfeld vo n öffentlichen Einrichtung en
Es wurde eine Schulweganalyse beauftragt.
Sp a nd a u: Beschild erung 20 G rüne Ha up tweg e (GHW)
Es wurde ein Schilddesign entwickelt. Für die 20 GHW wurde ein neues Logo entwickelt.
Die 20 Wege wurden in insgesamt vier Pakete unterteilt. Für alle 20 Wege wurden Ziellisten erstellt. Die ersten zehn Wege wurden begangen und Schilderstandorte festgelegt. Weitere Begehungen erfolgen sukzessive.
Das erste Paket soll bis Mitte 2023 vollständig umgesetzt sein. Weitere Pakete folgen im Dreimonats-Rhythmus.
Steg litz- Zehlend orf: Herma nn-Ehlers-Pla tz
Derzeit werden durch den Bezirk Vorplanungsunterlagen erstellt.
Temp elhof-Schöneb erg : Ba rb a rossa p la tz
Momentan wird von zwei Studierenden im Rahmen ihrer Masterarbeit ein Freiraumplanungsentwurf erstellt. Mit Ergebnissen ist Ende des Jahres 2022 zu rechnen.
Trep tow-Köp enick: Bölschestra ße
Derzeit werden durch den Bezirk Vorplanungsunterlagen erstellt und ein Beteiligungskonzept unter Einbindung der ansässigen Wirtschaft entwickelt.
Konkrete Maßnahmen ergeben sich aus der weiteren Planung der einzelnen Projekte und können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der frühen Planungsphase nicht detaillierter benannt werden.
Frage 2:
Wie viele Mittel stehen jeweils für die Umsetzung der Modellprojekte zur Verfügung (bitte nach Projekten unter Angabe der zur Verfügung stehenden Mitteln aus Bezirken und Land darstellen)?
Antwort zu 2:
Für die Umsetzung der sog. „ Modellprojekte“ besteht folgende Kostenschätzung:
Bezirk | Ö rtlichkeit | Beschreibung | Kostenschätzung |
Charlottenburg- Wilmersdorf | Grolmanstraße zwischen Pestalozzistraße und Savignyplatz | autofreie Ausgehmeile | 0,9 Mio. Euro |
Friedrichshain- Kreuzberg | Bergmannkiez | Umwandlung zur autofreien Straße, Einrichtung Kiezblock | 11,0 Mio. Euro |
Lichtenberg | Marksburgstraße/ Sangeallee, Waldowallee/ Ehrenfelsstraße, Pfarrstraße | Fußverkehrsfreundliche Umgestaltung von Kreuzungen, Gehwegverbreiterung | 1,8 Mio. Euro |
Marzahn- Hellersdorf | Biesenhorst und Mahlsdorf | Gehwegerrichtungsprogramm | 3,5 Mio. Euro |
Mitte | Kiezblock-Offensive | Einrichtung Kiezblocks | 3,1 Mio. Euro |
Neukölln | Elbestraße | Vorrangstraße für Fuß- und Radverkehr | 1,8 Mio. Euro |
Pankow | Hagenauer Straße | Klimastraße | 1,0 Mio. Euro |
Reinickendorf | Gesamter Bezirk | Modellhafte Umsetzung von verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld von öffentlichen Einrichtungen | 1,5 Mio. Euro |
Spandau | zunächst Spandau, dann berlinweit | Beschilderung 20 GHW | 0,7 Mio. Euro |
Steglitz- Zehlendorf | Hermann-Ehlers-Platz | Umgestaltung Platz mit Vergrößerung Platzfläche | 2,3 Mio. Euro |
Tempelhof- Schöneberg | Barbarossaplatz | Umgestaltung Platz mit Vergrößerung Platzfläche | ca. 1,2 Mio. Euro |
Es stehen keine Bezirksmittel zur Verfügung. Für die Modellprojekte sind Mittel aus dem Haushaltstitel 0730 72020 vorgesehen. Die in diesem Titel zur Verfügung stehenden Mittel reichen nach derzeitigem Stand aus, um die Finanzierung der bereits begonnenen Projekte bis 2023 entsprechend den zu erwartenden Planungs- und Baufortschritten sicherzustellen. Darüber hinaus stehen im Haushaltstitel 0730 72020 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 bis 2026 zur Verfügung.
Frage 3:
In allen Bezirken sollen 2 VZÄ (Vollzeitäquivalente) für die Förderung des Fußverkehrs eingestellt werden. Wie viele VZÄ sind in den jeweiligen Bezirken davon bereits besetzt und wann sollen die restlichen Stellenanteile besetzt werden (bitte nach Bezirken auflisten)?
Antwort zu 3:
Zu einem gleichlautenden Berichtsauftrag hat der Senat jüngst dem Unterausschusses Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung sowie Bezirke und Personal berichtet und hierzu alle Bezirke von Berlin befragt (vgl. Rote Nr. 0075).
Demnach haben mit Ausnahme des Bezirks Pankow von Berlin alle anderen Bezirke Angaben zum Stand der geschaffenen Stellen und deren Besetzungen für den Fußverkehr übermittelt. Im Haushalt 2022/ 23 wurden den Bezirken im Cluster „ Bauen und Mobilitätswende beschleunigen“ , dem auch der Bereich Fußverkehr zugehört, insgesamt zusätzliche acht Stellen pro Bezirk bewilligt. Darüber hinaus können die Bezirke aufgrund der Globalsummenzuweisungen die Prioritäten für ihre Stelleneinrichtungen jährlich selbst bestimmen. Dementsprechend variiert die Anzahl der eingerichteten Stellen beziehungsweise deren Stellenanteil für Fußverkehrsbelange zwischen den Bezirken. Der Senat hat darauf keinen Einfluss.
Der von den Bezirken (außer Pankow) gemeldete Stand der vorhandenen Stellen und deren Besetzungen mit Stand September 2022 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Bezirk | Anzahl der im Bezirk geschaffenen Fußverkehrs- stellen | Stellenanteil für Fußverkehrs- belange | Davon laufende Stellenbesetzungs – verfahren | Davon besetzt | Anmerkungen zum Verfahrens- stand |
Mitte | 2 | 100 % | 1 | 0 | 2. Stelle wird demnächst |
ausge- schrieben. | |||||
Friedrichshain- Kreuzberg | 2 | 100 % | 0 | 2 | |
Pankow | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. | k. A. |
Charlottenburg -Wilmersdorf | 2 | 100 % | 0 | 2 | |
Spandau | 2 | 100 % | 0 | 1 | |
Steglitz- Zehlendorf | 2 | 100 %; 50 % | 2 | 0 | |
Tempelhof- Schöneberg | 2 | 100 % | 2 | 0 | |
Neukölln | 2 | 100 % | 2 | 0 | |
Treptow- Köpenick | 2 | 100 % | 2 | 0 | Stellen- ausschreibung wurde Anfang Oktober ’22 veröffentlicht. |
Marzahn- Hellersdorf | 2 | 75 % | 2 | 0 | |
Lichtenberg | 2 | noch keine Zuordnung | 2 | 0 | |
Reinickendorf | 2 | 100% | 0 | 0 | Aus- schreibung erfolgt zeitnah. |
Frage 4:
Wie stellt sich der Stand der Erarbeitung der Fußverkehrskonzepte in den einzelnen Bezirken dar?
Antwort zu 4:
Aus dem Berliner Mobilitätsgesetz ergibt sich kein Auftrag zur Erarbeitung bezirklicher Fußverkehrskonzepte.
Im Rahmen der Erstellung des ersten Fußverkehrsplanes (FVP) gem. § 52 MobG BE entwickelt die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Klima- und Verbraucherschutz (SenUMVK) unter der Beteiligung der Bezirke die Kriterien zur Priorisierung und Kategorisierung der bezirklichen Fußverkehrsnetze (vgl. § 54 Abs. 1 MobG BE). Aktuell unterstützt die SenUMVK die Bezirke, indem die Kriterien zur Kategorisierung und Priorisierung der Fußverkehrsnetze berlinweit Anwendung
finden. Die so entwickelten bezirklichen Vorrangnetze des Fußverkehrs werden im nächsten Schritt planerisch durch die Bezirke geprüft und sind eine wesentliche Grundlage für die dann folgenden konzeptionellen Überlegungen von SenUMVK und Bezirken. Mit Beschluss des ersten FVP, avisiert für Anfang 2024, liegen auch die bezirklichen Vorrangnetze vor.
Berlin, den 19.11.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de