Flughäfen: Nachtflugverbot am Flughafen BER (II), aus Senat

27.10.2022

Vorbemerkung der Verwaltung: Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage erfolgt unter Bezugnahme auf die Drs. 19/10603 vom 27.01.2022 und die Drs. 19/10775 vom 9.02.2022

  1. Welche Prüfungsschritte und Maßnahmen hat der Senat, wie in Drs. 19/10603 angekündigt, ergriffen, um im
    Einvernehmen mit Brandenburg und dem Bund längere #Lärmpausen über die bisher geltenden Lärmpausen
    von sechs Stunden hinaus zu erreichen und Ausnahmen von der bestehenden #Nachtflug-Regelung auf ein Minimum zu beschränken?
  2. Wie positioniert sich der Senat zu einer Ausweitung des Nachtflugverbotes am Flughafen BER?
  3. Wie positioniert sich der Senat zur Bekräftigung des Brandenburger Landtags vom 16.12.2021, als Gesellschafter der #FBB (Flughafen Berlin Brandenburg GmbH) ein Nachtflugverbot am #BER zwischen 22 Uhr und 6
    Uhr einführen zu wollen?
  4. Welche Gespräche haben seit Beantwortung der Drs. 19/10603 zwischen dem Land Berlin sowie dem Land
    Brandenburg und/oder der Bundesregierung über erweiterte Nachtruhezeiten am BER stattgefunden?
    Zu 1. bis 4.: Der Senat prüft weiterhin im Sinne der Richtlinien der Regierungspolitik, wie am
    #Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (BER) im Einvernehmen mit den Mitgesellschaftern Brandenburg und Bundesrepublik Deutschland längere Lärmpausen über die bisher
    geltenden Lärmpausen von sechs Stunden hinaus erreicht und Ausnahmen von der bestehenden #Nachtflugregelung so weit wie möglich eingegrenzt werden können. Eine Initiative
    Brandenburgs in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
    (FBB) zur Ausweitung der Lärmpausen zwischen 22 und 6 Uhr im Sinne der Umsetzung des
    Beschlusses des Landtages vom 16.12.2021 in Drs. 7/4533-B erfolgte bisher nicht.
    Längere Lärmpausen bedürfen einer sorgfältigen Abwägung des Schutzinteresses der Lärmbetroffenen und des öffentlichen Verkehrsinteresses (Langstreckenflüge, touristische und ethnische Verkehre, Expressfracht und operative Robustheit des Flugbetriebs). Ferner müssen
    bei einer Bewertung der Lärmpausen auch die Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und der
    luftverkehrlichen Anbindung des Standorts BER beachtet werden.
    Der Senat ist bestrebt, nicht nur die Richtlinien der Regierungspolitik hinsichtlich der Ausweitung der Lärmpausen umzusetzen, sondern auch ein ökonomisch und ökologisch nachhaltiges Unternehmenskonzept für den Flughafen BER und die FBB zu entwickeln, um eine dauerhafte Bezuschussung des Flughafenbetriebs durch die öffentliche Hand auszuschließen.
    Ziel des Senats ist es, die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten und den Betrieb des BER
    wirtschaftlich auskömmlich zu gestalten. Dementsprechend wird der Senat prüfen, welche
    Auswirkungen eine Verkürzung der Betriebszeiten zu Gunsten der Ausweitung der Lärmpausen auf die Einnahmesituation und auf den Flugbetrieb der FBB hat. Hierzu wird der Senat
    auf eine Befassung des Themas zur Ausweitung der Lärmpausen in der nächsten Gesellschafterversammlung der FBB hinwirken. Der Senat ist weiterhin bemüht, im Einvernehmen
    mit den Gesellschaftern und der FBB den aktiven Lärmschutz für die Anwohnenden des Flughafens BER auszuweiten. Hier konnte der Senat zuletzt mit den Gesellschaftern und der FBB
    eine Einigung zur Unterbindung der sog. Intersection-Take-Offs von Postflügen in den Nachtzeiten erringen.
    Zudem trat am 01.09.2022 die neue Entgeltordnung in Kraft. Die Änderung der Entgeltordnung betrifft die Regelungen zum lärmbezogenen Start- und Landeentgelt. Bisher wurden
    die Flugzeuge dafür anhand ihres Typs in unterschiedliche Lärmklassen eingeteilt und so das
    Lärmentgelt pauschal berechnet. Diese Vorgehensweise wird durch eine einzelfallbezogene
    Berechnung der Lärmentgelte ersetzt. Diese bemisst sich nach dem tatsächlich bei jedem
    einzelnen Start und jeder einzelnen Landung gemessenen Lärmpegel. Die neue Methodik
    schafft einen finanziellen Anreiz für die Airlines, so leise wie möglich zu fliegen. Dies bezieht
    sich nicht nur auf den Einsatz der Maschinen, sondern auch auf die Nutzung entsprechender
    Flugverfahren zur Minderung des Lärms. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Steuerungswirkung der neuen Lärmabrechnung künftig noch weiter greift.

    Berlin, den 25. Oktober 2022
    In Vertretung
    Barbro Dreher
    Senatsverwaltung für Finanzen

    www.berlin.de

    https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-13535.pdf