Straßenverkehr: Straßenbeleuchtung im öffentlichen Raum – Sicherheitsempfinden und Kriminalitätsfurcht, aus Senat

04.10.2022

1. Welche Maßnahmen hat der Senat in Bezug auf seine #Kriminalpräventionspolitik in diesem Zusammenhang unternommen, um das #Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen bzw. die #Kriminalitätsfurcht zu mindern?

Zu 1.:

Das Sicherheitsgefühl bzw. die Kriminalitätsfurcht der Bevölkerung wird durch verschiedene Faktoren – nicht nur durch #Licht – beeinflusst. Sofern die einsparbedingten# Beleuchtungseinschränkungen zu einer relevanten Veränderung der #Kriminalitätslage, welche sich auch auf das Sicherheitsgefühl auswirkt, führen, passt die Polizei Berlin ihre kriminalpräventiven Konzeptionen an.

2. Welche Erkenntnisse hat der Senat in diesem Bereich der Kriminalprävention? Gibt es vom Senat bereits #Forschungsaufträge bzw. #Forschungsgutachten? Wie hoch werden oder sind hier die Auftragskosten?

Zu 2.:

Eine gute #Beleuchtung von Wegen und Plätzen kann zur Steigerung der subjektiven Sicherheit beitragen, Tatgelegenheiten reduzieren und die objektive Sicherheit beeinflussen. Die Beleuchtung von Gebäuden sowie Baudenkmälern und Werbeanlagen kann indirekt unterstützend wirken, ist jedoch nur in Ergänzung zur Straßenbeleuchtung zu sehen.

Darüber hinaus werden sowohl die subjektive als auch die objektive Sicherheit durch ein

Zusammenspiel von verschiedenen Faktoren (Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Gepflegtheit,

Vandalismusprävention) bestimmt, sodass aus Sicht der Städtebaulichen Kriminalprävention darüber hinaus die Raumstruktur zu berücksichtigen ist.

Forschungsaufträge bzw. -gutachten im Sinne der Fragestellung wurden nicht in Auftrag

gegeben.

3. Wie bewertet der Senat unter diesem Gesichtspunkt der Kriminalprävention die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung des Bundes?

Zu 3.:

Die Polizei Berlin betrachtet mögliche Auswirkungen von reduzierter Beleuchtung auf die

Kriminalitätsentwicklung, die auf der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung basieren, fortlaufend und passt die (präventiv-) polizeilichen Maßnahmen

im Bedarfsfall an.

4. Betrachtet der Senat vor dem oben genannten Hintergrund die Kriminalitätsentwicklung für den Zeitraum der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung?

Zu 4.:

Eine gesonderte Erfassung der Kriminalitätsentwicklung im Sinne der Fragestellung erfolgt

nicht.

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5. Wie viele „intelligente/smarte“ Straßenbeleuchtungseinrichtungen, die sich erst dann einschalten,

wenn eine Person vorbeiläuft, gibt es in Berlin und wo? Wie hoch sind die Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Anlagen?

Zu 5.:

Am P+R-Parkplatz Bundesplatz ist seit 2016 eine Anlage in Betrieb, die zwischen 23 und

5 Uhr in einer reduzierten Grundbeleuchtung leuchtet. Bei Bewegung erhöht sich das Beleuchtungsniveau und erst nach zwei Minuten ohne Bewegung reduziert sich das Niveau

wieder.

Bei diesem Projekt waren 12 komplette Beleuchtungsanlagen neu zu errichten und die

Netzkabel zu erneuern. Die Kosten einschließlich Sensorik, Gateway usw. beliefen sich auf

rund 60.000 Euro, somit rund 5.000 Euro je Lichtpunkt. Zum damaligen Zeitpunkt waren

die Standorte etwa doppelt so teuer wie neu errichtete Elektrostandorte ohne Sensorik.

6. Wie viele „intelligente/smarte“ Straßenbeleuchtungseinrichtungen, die sich erst dann einschalten,

wenn eine Person vorbeiläuft, sind geplant und wo?

Zu 6.:

Im Volkspark Hasenheide ist eine entsprechende Modernisierung der Beleuchtungsanlagen vorgesehen.

Siehe dazu auch nachfolgenden Link:

https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/elektrische-beleuchtung/pilotprojekt-hasenheide/

Berlin, den 30. September 2022

In Vertretung

Torsten Akmann

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport