Carsharing in den Randbezirken, aus Senat

Frage 1:
Welche Neuerungen beim #Carsharing entstehen durch die Novelle des Berliner Straßengesetzes für die #Randbezirke?
Frage 3:
Gibt es Möglichkeiten Anbieter zu verpflichten, ein Angebot im gesamten Stadtgebiet anzubieten?
Frage 5:
Plant der Senat alle #Carsharing-Anbieter zu verpflichten, im gesamten Stadtgebiet ihr Angebot auszuweiten, wenn ja, wann?


Antwort zu 1, 3 und 5:
Die Fragen 1, 3 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das Gesetz knüpft an das gewerbliche Anbieten von #Mietfahrzeugen – einschließlich #Carsharingfahrzeuge – auf öffentlichen Straßen an. Soweit es sich hierbei insbesondere wegen der hierdurch im Schwerpunkt erfolgenden überwiegenden gewerblichen Nutzung um eine erlaubnispflichtige straßenrechtliche Sondernutzung handelt, wird das insoweit geltende
Rechtsregime für die Erlaubnis derartiger Mietfahrzeugangebote im öffentlichen Straßenland ausgestaltet. Dies ermöglicht die Steuerung und Ausgestaltung der Angebote im Interesse verschiedener angemessen auszugleichender Interessen und zugleich die Verfolgung der
verkehrlichen Ziele des Landes Berlin. Dazu zählt mit Blick auf die Richtlinien der Berliner Regierungspolitik u.a. das Bestreben, #Sharing-Angebote auch außerhalb des -Bahn-Rings zu realisieren. Der Senat erarbeitet weitere Schritte, wie sich diese Zielsetzung im Zusammenhang
mit der vorgenannten Regulierung umsetzen lässt. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, wonach das Anbieten von #Free-Floating-Carsharing der beiden Antragstellerinnen vorerst nicht als #Sondernutzung einzustufen ist, wird aktuell das weitere
diesbezügliche Vorgehen geprüft.
Frage 2:
Warum gibt es nur ein geringes Carsharing-Angebot außerhalb der Berliner Ringbahn? Ausführliche Begründung.
Antwort zu 2:
Bei den Carsharing-Angeboten handelt es sich um privatwirtschaftliche Angebote, die Ausgestaltung der Geschäftsgebiete liegt also in der Verantwortung der Unternehmen. Bislang findet das Carsharing-Angebot hauptsächlich innerhalb des Berliner S-Bahnrings statt. Dies kann darauf zurückgeführt werden, dass die anbietenden Firmen dort die höchsten
Auslastungszahlen für ihre Fahrzeuge und somit das größte wirtschaftliche Potenzial sehen. Das Bediengebiet der Anbieter erstreckt sich aber bereits heute auch in die Bereiche außerhalb des S-Bahnrings, aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit jedoch nicht über die gesamte Fläche.
Frage 4:
Welche #Anreize können Randbezirke potentiellen Carsharing-Anbietern unterbreiten, um deren Angebot
auszuweiten?
Antwort zu 4:
Die für #Mobilität zuständige Senatsverwaltung strebt über eine Änderung der
Sondernutzungsgebührenverordnung insoweit die Schaffung eines Gebührenanreizes an. So sind
beispielsweise für Flächen für das stationsbasierte Carsharing außerhalb des S-Bahnrings
Sondernutzungsgebühren in Höhe von lediglich 5 Euro monatlich je Stellplatz für ausschließlich
Elektrofahrzeuge bzw. 10 Euro monatlich je Stellplatz für sonstige Fahrzeuge vorgesehen. Diese
Sondernutzungsflächen wären damit deutlich günstiger als im Bundesdurchschnitt (vergleiche
insoweit Antwort zu Frage 6 der Schriftlichen Anfrage vom 26. Januar 2022 – Drucksache
19/10764). Außerdem können Bezirke anbieterunabhängige Carsharing-Stellplätze einrichten.
Frage 6:
Wie hoch sind die #Parkgebühren, die Carsharing-Anbieter in Berlin bezahlen müssen?
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Antwort zu 6:
Soweit Carsharing-Fahrzeuge im Regelungsbereich straßenverkehrsbehördlich angeordneter
Parkuhren und Parkscheinautomaten parken, werden Parkgebühren gemäß § 1 ParkgebührenOrdnung – ParkGebO – erhoben.
Frage 7:
Wie hoch ist die Anzahl an #Elektrofahrzeugen unter den Carsharing Angeboten?
Antwort zu 7:
Dem Senat liegen keine systematischen Angaben hierzu vor, da es aktuell weder eine
Meldepflicht noch einen Erlaubnisvorbehalt gibt. Basierend auf einer Abfrage aus dem Juni 2021
wird die Anzahl der stationslosen Carsharing-Fahrzeuge mit knapp 7.000 abgeschätzt, wovon
rund 28 % Elektrofahrzeuge sein dürften.
Frage 8:
Sieht der Senat Sharing-Angebote und deren Ausbau als Teil der #Mobilitätswende an?
Frage 9:
Sieht der Senat Sharing-Angebote und deren Ausbau als Teil der Mobilitätswende insbesondere in den
Randbezirken an?
Antwort zu 8 und 9:
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Der Senat sieht Sharing-Angebote und deren Ausbau als Teil der Mobilitätswende an –
insbesondere auch in den Randbezirken.
Der Sharingmarkt entwickelte sich in den letzten Jahren sehr dynamisch und die Strategien der
Anbietenden richten sich meist stark auf Marktanteilgewinnung aus, wodurch es ohne klarere
Regelungen z. B. zu Nutzungskonflikten und Angebotsballungen kommt. Insbesondere aus
Perspektive der Betreibenden ist der Beitrag der jeweiligen Lösungen zur Verkehrswende
unstrittig und signifikant. Gleichzeitig liegen aber auch Hinweise dafür vor, dass die Angebote
heutzutage durch die hauptsächlich einzelbetriebliche Optimierung nur einen geringen Beitrag
zur Erreichung der verkehrs- und umweltpolitischen Ziele im Sinne der Mobilitätswende leisten.
Teilweise begünstigen bzw. verstärken die Angebote in der momentanen Form sogar
unerwünschte verkehrliche Effekte (z. B. Verlagerungen zu Lasten des Umweltverbundes,
zusätzliche Belastungen durch Mehrverkehre mit den Fahrzeugen sowie auch durch
Mehrverkehre durch die Betriebskonzepte und das Flottenmanagement). Die Angebote spielen
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aber schon jetzt eine wichtige Rolle in der Mobilitätswende und insofern werden ihnen auch
Potenziale bei der Erreichung der Klimaschutzziele beigemessen.
Auch in Randbezirken können Sharing-Angebote einen sinnvollen Beitrag im Sinne der
Verkehrswende leisten, jedoch vorrangig in Bereichen wo noch eine gute Dichte des öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) und Erschließung gegeben ist. Dort können die Angebote den
ÖPNV komplementär ergänzen und so den Umstieg vom privaten PKW hin zum Umweltverbund
befördern – in Bereichen die eine geringe ÖPNV-Erschließung aufweisen wird dies als schwierig
betrachtet.
Frage 10:
Gibt es Pläne und Ziele des Senates, mit der Mobilitätswende die Anzahl der angemeldeten PKW in Berlin aktiv zu
reduzieren? Unter Angabe von Zahlen und Zeitleisten.
Frage 11:
Wenn ja, auf wie viele PKW?
Antwort zu 10 und 11:
Die Fragen 10 und 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nein. Die Anzahl der angemeldeten Pkw wird nicht aktiv reduziert. Eine passive Reduktion der
Anzahl der angemeldeten Pkw wird aber in Folge der erfolgreichen Mobilitätswende erwartet.
Frage 12:
Plant der Senat den Aufbau eines eigenen Carsharing-Angebots?
Antwort zu 12:
Nein.

Berlin, den 04.08.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

www.berlin.de