Straßenverkehr: Lärmschutz an der Bundesautobahn A114, aus Senat

Frage 1:
In wessen Auftrag werden die aktuellen grundhaften #Sanierungsmaßnahmen an der BAB #A114 durchgeführt und wann werden diese beendet sein?
Antwort zu 1:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (#BMDV) teilt hierzu mit:
„Das Land Berlin beauftragte das jetzt tätige Bauunternehmen mit den Sanierungsarbeiten an der A114. Durch den erfolgten Vertragsübergang zum 1.1.2021 ist nunmehr die #Autobahn GmbH zuständig. Diese Arbeiten werden voraussichtlich im Dezember 2022 beendet sein.“


Frage 2:
Welche #Lärmschutzmaßnahmen werden im Zuge der aktuellen grundhaften Sanierung umgesetzt? (Bitte im Detail angeben.)

Frage 4:
Auf Grundlage welcher Untersuchungen wurden die Lärmschutzmaßnahmen geplant? (Wenn möglich, bitte Gutachten beifügen.)
Frage 6:
Ist die Errichtung von #Lärmschutzwänden auf der westlichen Seite der BAB A114 möglich?
Antwort zu 2, 4 und 6:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Die technische Planung zum Vorhaben „Erneuerung der A 114“ erfolgte durch die Straßenbauverwaltung des Landes Berlin. Unter Zugrundelegung einer Entwurfsgeschwindigkeit von ≤ 100 km/h hatte diese im Ergebnis eines Gutachtens „#Lärmsanierung“ Maßnahmen zum #passiven #Lärmschutz für betroffene Wohneinheiten bestätigt.“
Frage 3:
Gab es geplante Maßnahmen zum Lärmschutz, die wieder verworfen wurden? Wenn ja, aus welchem Grund?
Antwort zu 3:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Nein.“
Frage 5:
Wurde bei diesen Untersuchungen berücksichtigt, dass in unmittelbarer Nähe der BAB A114 im Bereich der LudwigQuidde-Straße mehrere hundert Wohnungen geplant werden? Wenn ja, wie?
Antwort zu 5:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Zum Zeitpunkt der Planung zur Sanierung der A 114 wurde sämtliche seinerzeit bekannte bzw.
begonnene Planungen Dritter berücksichtigt.“
Frage 7:
Handelt es sich bei den aktuellen Sanierungsarbeiten um Maßnahmen, die eine Lärmvorsorge bedingen? Wenn
nein, warum nicht?
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Antwort zu 7:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Da die Sanierungsmaßnahme an der A114 keine wesentliche Änderung einer Straße im Sinne
der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darstellt, bedingt
sie keine Maßnahmen der Lärmvorsorge.“
Frage 8:
Gibt es weitere Gutachten bzw. Aktualisierungen der Gutachten zur Lärmvorsorge und zur Lärmsanierung? Wenn ja,
zu welchen Ergebnissen kommen diese, hinsichtlich erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen?
Antwort zu 8:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Nein.“
Frage 9:
Welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen sind an der BAB A114 nach der grundhaften Sanierung geplant?
Antwort zu 9:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Keine.“
Frage 10:
Mit welchen Verkehrsmengen rechnet der Senat nach Abschluss der Baumaßnahmen und wie werden sich die
prognostisch in den nächsten zehn Jahren entwickeln?
Antwort zu 10:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilt hierzu mit:
„Gemäß Projektplanung ist zukünftig von bis zu 57.900 Kfz/24 h auf der A 114 auszugehen.“
Berlin, den 27.06.2022
In Vertretung
Dr. Meike Niedbal
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher und Klimaschutz

www.berlin.de