Bus: Private Busdienste, die im Auftrag der BVG fahren – hier: FahrplanSynchronisierung mit Haltestellen-Displays und der BVG-App, Ortskunde der Fahrer/innen, aus Senat

Frage 1: Inwiefern setzt das Land #private #Busdienste o.Ä. ein, die im Auftrag der BVG fahren?

Antwort zu 1: Der zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (#BVG) geschlossene #Verkehrsvertrag verpflichtet die BVG, „den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen“ (§ 7 BVG-Verkehrsvertrag). Eine Vergabe von #Verkehrsleistungen an #Subunternehmer durch die BVG ist jedoch grundsätzlich im begrenzten Rahmen zulässig. Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG vergibt ca. 8 % der #Fahrleistung des Bereiches #Omnibus an Subunternehmen.“

Frage 2: Inwiefern wurden dieser Busdienst-Auftrag und einzelne Linien gerade neu ausgeschrieben?

Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu mit: „Die oben genannten Fahrleistungen wurden im letzten Jahr mit Leistungsbeginn am 03.04.2022 ausgeschrieben.“

Frage 3: Aus welchen Gründen wurde dieser Auftrag neu vergeben?

Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu mit: „Die vorhergehenden Verträge mit Subunternehmen waren ausgelaufen und mussten neu ausgeschrieben werden.“

Frage 4: Welche wirtschaftlichen Vorteile hat die BVG durch den Einsatz von Auftragsfahrdiensten? Inwiefern spart die BVG dadurch Geld? Inwiefern und in welcher Höhe werden die Fahrer/innen der privaten Busdienste schlechter bezahlt als festangestellte BVG-Kräfte? Auf welchen Geldbetrag summiert sich diese Ersparnis?

Antwort zu 4: Der Verkehrsvertrag verpflichtet die BVG zur Anwendung des für Nahverkehrsbetriebe repräsentativen Tarifvertrag ÖPNV. Darüber hinaus ist sie verpflichtet, nur Unterauftragnehmer zu beauftragen, die diese Regelung ebenfalls einhalten (§ 7 BVG-Verkehrsvertrag). Die BVG teilt hierzu mit: „Die ausgeschriebene Leistung erfordert einen Umfang von ca. 108 Omnibussen (ohne Reserve) und ca. 250 Omnibusfahrer|innen. Insbesondere hinsichtlich der Omnibusse hat die BVG derzeit nicht die volle Kapazität, diese Leistungen selbst zu erbringen. Dazu kommt, dass unsere Subunternehmer unter bestimmten Bedingungen einzelne Leistungen flexibler und mit hoher Effizienz erbringen können. 2Die Vertragsbedingungen sehen vor, dass das Fahrpersonal der Subunternehmer genauso bezahlt wird, wie das Fahrpersonal der BVG.“ Frage 5: Inwiefern ist beabsichtigt, diese Fahrdienste zu (re-)kommunaliseren (durch eigene Fahrzeuge und eigene Fahrkräfte der BVG) – falls es nicht beabsichtigt ist: aus welchen Gründen? Antwort zu 5: Der weit überwiegende Teil der Busverkehrsleistung wird mit der Beauftragung der BVG bereits vom landeseigenen Unternehmen gefahren. Auch die an Subunternehmen von der BVG vergebenen Verkehre unterliegen den Vorgaben des Verkehrsvertrages. Es gibt insofern keine qualitativ unterschiedlichen Ansprüche des Landes aus dem Verkehrsvertrages an die durch die BVG oder Subunternehmen erbrachte Leistung. Die Gründe für die beschriebenen Probleme liegen in dem von der BVG formulierten Ansprüchen an die Subunternehmer (siehe auch Antwort zu Frage 9). Die BVG teilt hierzu mit: „Der geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit bis Dezember 2029. Eine (Re-) Kommunalisierung ist nicht vorgesehen.“ Frage 6: Welche Buslinien werden jetzt durch private Busunternehmen bedient? Antwort zu 6: Die BVG teilt hierzu mit: „Folgende Omnibuslinien werden derzeit ganz oder teileweise von Subunternehmen gefahren: 106, 114, 118, 124, 133, 161, 168, 175, 184, 204, 234, 275, 294, 316, 318, 320, 322, 324, 326, 329, 334, 349, 363, 369, 380, N12, N23, N34, N35, N39, N53, N61, N62, N68, N69, N84, N91, N95 und N97. Subunternehmen neben Schröder-Reisen sind auch die Servicegesellschaft Taxi mbH, Bus-Verkehr-Berlin KG und DB Regio Bus. Die SEV Leistung wird zum Teil subvergeben, für 2021 und 2022 ist Fa. Schröder alleiniger Partner der BVG.“ 3Frage 7: Inwiefern ist davon auch die Linie 124 im Abschnitt von Wittenau (Reinickendorf) bis Aubertstraße (Französisch Buchholz, Pankow) betroffen? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu mit: „Auch die Linie 124 wird seit dem 03.04.2022 von einem Subunternehmen gefahren.“ Frage 8: Inwiefern gibt es beim Einsatz dieser privaten Busdienste Probleme oder Beschwerden, etwa hinsichtlich der Ortskunde der Fahrer/innen oder dass die Fahrdaten (Abfahrtszeiten) nicht mit der BVG-App und dem HaltestellenDisplay (z.B. am S- bzw. U-Bahnhof Wittenau) synchronisiert werden? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu mit: „Bei Leistungsbeginn am 03.04.2022 gab es vereinzelt Schwierigkeiten bei der Einhaltung der Linienführung, der Pünktlichkeit und Anschlusswahrung. Darüber hinaus konnten einzelne Fahrten aufgrund der fehlenden RBL-Ausstattung der Fahrzeuge (RBL = Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, ermöglicht u.a. die Kommunikation zwischen Fahrzeug und den verschiedensten Anzeigesystemen) nicht angezeigt werden. Allen Anfangsschwierigkeiten wurde mit Hochdruck nachgegangen und sind inzwischen verbessert.“ Ergänzend führt der Senat aus, dass es mit der Betriebsaufnahme der neuen Unterauftragsnehmer eine deutliche Zunahme von Beschwerden über die Qualität der Verkehrsleistung auf einigen dieser Linien gab. Diese waren auch Teil der Berichterstattung in der Presse. Die Beschwerden galten insbesondere den Themen Fahrgastinformation, Zwei-Sinne-Prinzip in der Fahrgastinformation und anderer Belange der Barrierefreiheit und der Ausstattung der Fahrzeuge, aber auch den durch fehlende Ortskunde der Fahrer verursachten Verspätungen. Frage 9: Was sind die Gründe für die mangelnde Ortskunde der Fahrer/innen und die fehlende Synchronisierung der Fahrdaten mit den Haltestellen-Displays und der BVG-App? 4Antwort zu 9: Die BVG teilt hierzu mit: „Teilweise wurde zum Leistungsbeginn am 03.04.2022 noch ortsunkundiges und unerfahrenes Fahrpersonal eingesetzt, bzw. waren Omnibusse nicht mit dem o.g. beschriebenen RBL-System ausgestattet. Alle genannten Komponenten sind inzwischen verbessert.“ Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die BVG die Ausschreibung zu spät auf den Weg gebracht hat und dadurch die erforderlichen vorbereitenden Schritte gegenüber den Subunternehmern nicht mehr rechtzeitig ergreifen konnte. Frage 10: Wie ist sichergestellt, dass die Fahrer/innen ihre Strecken kennen und sich nicht verfahren (was durchaus vorkommt, wie mir Bürger/innen in der Sprechstunde geschildert haben)? Antwort zu 10: Die BVG teilt hierzu mit: „Die BVG unterstützte die Subunternehmen durch die Einweisung und Hilfestellung von Verkehrsmeistern vor Ort. Durch die Subunternehmen wurden nochmalige Linieneinweisungen für das Fahrpersonal durchgeführt. Die Subunternehmen setzen nunmehr überwiegend Stammpersonal auf den ihnen übertragenen Omnibuslinien ein.“ Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die beschriebenen Maßnahmen nicht präventiv ergriffen wurden, sondern erst in Reaktion auf die Beschwerden und öffentliche Kritik. Frage 11: Wie ist sichergestellt, dass die Abfahrtsdaten (wieder) mit der BVG-App und den Haltestellen-Displays synchronisiert werden? Welche Maßnahmen unternimmt dazu die BVG? Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu mit: „Die Omnibusse der Subunternehmer werden sukzessive mit dem RBL-System ausgerüstet und haben damit die volle Funktionalität wie die BVG-Omnibusse. Bis zur vollständigen Umrüstung der Flotte der Subunternehmen werden vereinzelt BVG-Omnibusse angemietet.“ 5Frage 12: Wann werden diese Probleme behoben sein? Frage 13: Inwiefern lassen sich diese Probleme nicht beheben? Frage 14: Inwiefern werden diese Probleme dauerhaft bestehen? Antwort zu 12 bis 14: Die BVG teilt hierzu mit: „Die oben beschriebenen Probleme sind seit Mitte April behoben. Darüber hinaus wird das eingesetzte Fahrpersonal der BVG, der BT GmbH und das der Subunternehmer regelmäßig auch im Kundendienst geschult und die qualitätsgerechte Erbringung der Beförderungsleistung regelmäßig überprüft.“ Andere Probleme – wie die insbesondere für blinde Menschen notwendigen automatischen Haltestellenansagen zur Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips in der Fahrgastinformation im Fahrzeug oder das automatische Absenken an Haltestellen (Zwangs-Kneeling) – werden voraussichtlich erst mit dem Einsatz neuer Busse behoben sein. Berlin, den 09.06.2022 In Vertretung Dr. Meike Niedbal Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

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