Wer ist nach der Neuvergabe der Werberechte Eigentümer der #Fahrgastunterstände, welche durch
die BVG als Bus- und Tramhaltestellen angefahren werden?
Zu 1.: Die Verantwortung für die von der BVG als Bus- und Tramhaltestellen
angefahrenen Fahrgastunterstände obliegt der BVG.
Wer ist für die #Reinigung, #Wartung und #Instandhaltung der Fahrgastunterstände zuständig und wie
ist diese organsiert?
Zu 2.: Die BVG teilt mit, für die Reinigung, Wartung und Instandhaltung der
Fahrgastunterstände zuständig zu sein. Die Reinigung erfolgt durch die Firma #Wall
GmbH auf Grundlage eines Rahmenvertrages mit der BVG als Teil der Ausschreibung
der Neuvergabe der Werberechte. Die Wartung und Instandhaltung erfolgen durch
Mitarbeitende der BVG sowie externe Firmen.
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Wie beurteilen der Senat und die BVG die Entwicklung der #Reinigungsqualität sowie der
#Reinigungsintervalle von Fahrgastunterständen in den letzten fünf Jahren – insbesondere in
Hinblick auf die Beseitigung von Graffiti und sogenannten Scratchings?
Zu 3.: Die BVG teilt mit, dass die Reinigungsqualität der Fahrgastunterstände konstant
geblieben ist. Die Reinigungsintervalle haben sich in den letzten fünf Jahren nicht
geändert. Graffities werden in der Regel unmittelbar nach Erhalt der Störmeldungen
beseitigt. Bei Scratchings wird die Notwendigkeit zum Austausch der betroffenen
Scheiben operativ entschieden.
Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass mit den bestehenden
Reinigungsintervallen keine angemessene Reinigungsqualität erreicht werden kann.
In welchem #Rhythmus werden Fahrgastunterstände gereinigt und auf Beschädigungen überprüft?
Zu 4.: Die BVG teilt mit, dass die Reinigung der Fahrgastunterstände anhand von 20
Reinigungszyklen pro Jahr erfolgt. Alle zwei Jahre findet eine protokollierte
Wartehalleninspektion durch Mitarbeitende der BVG statt. Im Rahmen der
Reinigungsmaßnahmen (20 Reinigungszyklen pro Jahr) werden die Wartehallen
kontrolliert und auf Schäden (bspw. Glasschäden, Scratching, beschädigte Sitze,
lockere Teile) überprüft. Etwaige Schäden werden unverzüglich bearbeitet.
Welche Stelle entscheidet nach welchen Kriterien über die Beseitigung von Vandalismusschäden
und wie ist dieser Prozess im Detail organisiert?
Zu 5.: Die BVG teilt mit, dass Schäden über verschiedene Kanäle wie Betriebsleitstellen,
technische Leitstellen, Meldebucheinträge und Meldungen der Polizei an die BVG
gemeldet werden. Diese werden in der Regel über das interne IT-Verarbeitungssystem
verarbeitet und daraufhin externe Firmen beauftragt.
Die Instandsetzung der Schäden variiert je nach Schaden und Dringlichkeit zwischen
kurzfristiger Bereinigung, einigen Tagen und bis zu wenigen Wochen. Diese Zeiten
hängen auch von vertraglichen Vereinbarungen mit etwaigen Rahmenvertragsfirmen,
Einkaufsprozessen und Materialverfügbarkeiten ab. Generell stellt die BVG für alle
Vandalismusschäden, die dem Unternehmen bekannt werden, einen Strafantrag. Das
gilt auch für Beschädigungen durch “Unbekannt“, da die Täter ja noch ermittelt werden
könnten.
Berlin, den 10. März 2022
In Vertretung
Tino S c h o p f
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Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Energie und Betriebe
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