Frage 1:
Wie bewertet der Senat die aktuelle Situation des Berliner #Taxi-Gewerbes im Lichte zurückgegebener #Konzessionen in Berlin?
Frage 2:
Welche Maßnahmen verfolgt der Senat, um die aktuelle Situation im #Taxigewerbe zu verbessern?
Antwort zu 1 und 2:
Die aktuelle Pandemie-Situation hat auch bei den Berliner #Taxiunternehmen durch
den Wegfall ganz wesentlicher Märkte der #Taxibranche – wie Geschäftsreisen, Tagungen, Kongresse, Gastronomie/Clubs und abendliches Ausgehen – zu erheblichen Umsatzrückgängen geführt. Zusätzlich hat sich mit der Verlagerung des –
pandemiebedingt allerdings ebenfalls aktuell stark eingeschränkten – Flugverkehrs
vom Berliner #Flughafen #Tegel zu dem in Brandenburg gelegenen Flughafen Berlin
Brandenburg die Marktsituation für die Berliner Taxen erheblich verändert. Bei dem
für die Konzessionserteilung zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (#LABO) gingen vermehrt Anträge auf Entbindung von der Betriebspflicht und Anzeigen zu Betriebsaufgaben ein.
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Das #Taxigewerbe in Berlin hat in Umsetzung seiner Hygienestrategie viel getan, um
von den Fahrgästen ergänzend genutzt zu werden. Dies zeigt sich auch in der #Sondervereinbarung zur Beförderung älterer Menschen von und zu den #Impfzentren
durch Taxen der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.
Das #Taxi ist ein wichtiger Teil des Verkehrsangebots dieser Stadt und soll es auch
bleiben. Das Land Berlin hat sich bereits im Vorfeld der im vergangenen Jahr in
Kraft getretenen Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dazu
bekannt, dass das Taxigewerbe als ergänzender Baustein der Daseinsvorsorge mit
den Kernelementen Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht zu erhalten ist.
Daher ist das Land Berlin auch weiterhin mit Nachdruck darum bemüht, die Laderechte am Flughafen BER für Berliner Taxiunternehmen zu erweitern. So hat der zuständige Landkreis Dahme-Spreewald im Dezember gem. § 47 Abs. 2 S. 3 PBefG einer Erhöhung der Berliner Quote um zunächst weitere 100 Ladeberechtigungen zugestimmt. An dem Ziel einer Vereinbarung mit dem Landkreis Dahme Spreewald,
die das Laderecht für alle Berliner Taxen eröffnet, hält der Senat fest.
Der Senat unterstützt das Berliner Taxiwesen zudem mit dem Förderprogramm
„Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) dabei, ihre Flotten auf emissionsfreie
Antriebe umzurüsten. Seit 01.07.2021 wird im Rahmen des Förderprogramms
WELMO ein gesondertes Fördermodul ausschließlich für Taxi-Unternehmen angeboten, womit rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (PKW, M1) mit einer Fördersumme
in Höhe von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 € je Fahrzeug gefördert werden können. Damit setzt das Land Berlin ein Zeichen für die Zukunft der Elektromobilität im Wirtschaftsverkehr.
Auch die Berliner Agentur für Elektromobilität (eMO) unterstützt als Landesagentur
Taxiunternehmen bei der Elektrifizierung des Fuhrparks, z.B. durch Informationsveranstaltungen zu Fördermöglichkeiten zusammen mit den Taxi-Verbänden.
Darüber hinaus stehen dem Taxigewerbe mit Blick auf die Auswirkungen der
Corona-Pandemie ergänzend eine Reihe monetärer Fördermaßnahmen zur Unterstützung zur Verfügung. Neben den aktuellen Coronahilfen (ÜH III Plus, ÜH IV, NSH,
HH) sind dies insbesondere die Darlehensmöglichkeiten der KfW über die Hausbanken.
Frage 3:
Wie ist der aktuelle Stand der Diskussion zur Umsetzung von Festpreisen für Standartfahrten in Berlin?
Frage 4:
Bis wann sollen die bisher angestrebten Festpreise eingeführt werden?
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Frage 5:
Inwiefern plant der Senat die Möglichkeit von Festpreisen weiter auszubauen und gibt es bereits
Pläne, woran sich diese künftigen Festtarife orientieren werden?
Antwort zu 3 bis 5:
Die für den Taxentarif federführende Behörde hat den Vertretern von Taxiverbänden und IHK mitgeteilt, dass sie für die generelle Einführung von Festpreisen parallel
zur bestehenden Tarifierung gemäß der neuen Regelung in § 51 Absatz 1 Nummer
1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) offen ist und diese Option grundsätzlich
sehr positiv bewertet. Es besteht das gemeinsame Verständnis, dass Festpreise für
Fahrten zur Anwendung kommen können, die telefonisch über eine Taxizentrale
oder über eine App gebucht werden. Den Gewerbevertretungen wurde vermittelt, dass die Einführung von Festpreisen auch im Sinne des Verbraucherschutzes
auf Basis einer einheitlichen, transparenten und manipulationssicheren Berechnungsgrundlage erfolgen muss. Zudem ist eine Erfassung über das Taxameter abzusichern, die auch eine Überprüfung der korrekten steuerlichen Erfassung aller
Umsätze ermöglicht. Welches Konzept unter Berücksichtigung der o.g. Maßgaben
für den Berliner Markt erfolgversprechend ist, obliegt der unternehmerischen Entscheidung des Gewerbes. Der Senat wird sich mit einem entsprechenden Vorschlag aus dem Gewerbe befassen, sobald er vorliegt.
Berlin, den 16.02.2022
In Vertretung
Markus Kamrad
Senatsverwaltung für
Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
www.berlin.de