Radverkehr: Kein Fahrradparkhaus für Treptow-Köpenick?, aus Senat

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Frage 1:

Wurden in Vorbereitung der Ausschreibung der Machbarkeitsstudien zum Bau von Fahrradparkhäusern an den Berliner U- und S-Bahnhöfen die Bedarfe an den S-Bahnhöfen in Treptow-Köpenick geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Antwort zu 1:

Im Rahmen von Standort- und Potenzialanalysen,  die  die  GB  #infraVelo  GmbH  an 236 Berliner #ÖPNV-Stationen (Stationen des Öffentlichen Personennahverkehrs) durchgeführt hat, wurden die Bedarfe für Fahrradabstellflächen bis zum Jahr 2030 untersucht. Im Bezirk #Treptow-Köpenick wurden von der GB infraVelo GmbH insgesamt 17 S- und U-Bahnhöfe untersucht. In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen zu entnehmen.

Die Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen sind bereits ausgewertet worden, eine Vorschlagsliste mit den Stationen, die priorisiert werden sollten, wurde an die jeweiligen Bezirke übermittelt. Über die Durchführung von Machbarkeitsuntersuchungen an Standorten mit hohem Bedarf und Potenzial für ein Fahrradparkhaus wird im nächsten Abstimmungsschritt mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und den Bezirken entschieden.

Tabelle: Ergebnisse der Standort- und Potenzialanalysen für 17 S- und U-Bahnhöfe im Bezirk Treptow-Köpenick

 

 

Bahnhof

Ist-Angebot

(Stellplätze)

Bedarf 2030*

(Stellplätze)

Erforderlich neue Stellplätze

(Stellplätze)

Grünau 499 719 220
Schöneweide 133 618 485
Treptower Park 396 687 291
Adlershof 528 626 98
Baumschulenweg 148 338 190
Wilhelmshagen 106 215 109
Köpenick 404 796 (1.353**) 392 (949**)
Friedrichshagen 628 874 246
Wuhlheide 94 135 41
Spindlersfeld 124 274 150
Rahnsdorf 340 909 569
Plänterwald 62 170 108
Altglienicke 96 189 93
 

Grünbergallee

 

150

 

112

0, da Bedarf gedeckt***
Hirschgarten 170 234 64
 

Oberspree

 

36

 

24

0, da Bedarf gedeckt***
Betriebsbahnhof Schöneweide 38 76 38

* Für die Bedarfsermittlung bis zum Jahr 2030 flossen mehrere Faktoren in die Erstellung der Prognose ein. Die derzeitige Auslastung wurde mit einem jahreszeitlichen Korrekturfaktor, einem Faktor für den Zuwachs an Einwohnerinnen/Einwohnern und mit einem Faktor für die Steigerung des #Bike+Ride-Anteils von 3 % auf 5 % multipliziert.

** Bei der Potenzialflächensuche ist die Option für ein #Fahrradparkhaus und somit eine deutliche Verbesserung der Angebotsqualität gegeben, daher wurde ein Zuwachspotenzial (70%) auf die Bedarfsprognose angewendet.

***  auch  bei  einer  bereits  erfolgten  Bedarfsdeckung  erfolgen  Flächenprüfungen,  um  einen  Anteil  an gesicherten Anlagen realisieren zu können.

Frage 2:

Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass durch die Errichtung von sicheren Fahrradparkhäusern an den S-Bahnhöfen Treptower-Park, Baumschulenweg, Schöneweide, Adlershof und Köpenick die Attraktivität des ÖPNVs deutlich gesteigert und der Umstieg auf das Rad und den ÖPNV gefördert werden würde?

Antwort zu 2:

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verfolgt das Ziel, den Anteil der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß/Rad/ÖPNV) deutlich zu steigern. Dieses Ziel kann durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die ein Umsteigen auf den Umweltverbund fördern. Eine geeignete Maßnahme ist, das Angebot an Bike&Ride- Fahrradstellplätzen an S- und U-Bahnhöfen zu erhöhen.

Dieses Angebot an Bike&Ride-Fahrradstellplätzen beschränkt sich jedoch an den genannten S-Bahnhöfen nicht nur auf Fahrradparkhäuser, in denen auch gesicherte Fahrradstellplätze angeboten werden können. Auch andere Bautypen sind denkbar, um das Angebot zu verbessern. Zu diesen zählen unter anderem Sammelschließanlagen, Fahrradstationen, Fahrradboxen und Doppelstockpark-Systeme.

Frage 3:

Teilt die Senatsverwaltung die Auffassung, dass gerade in den Berliner Außenbezirken die Verkehrswende gelingen muss, um den Verkehr in der Innenstadt nachhaltig zu reduzieren und daher alle Anstrengungen sich auf diese Gebiete Berlins konzentrieren müssen?

Antwort zu 3:

Die Entscheidungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Priorisierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradparkens richten sich nach den Vorgaben des Berliner Mobilitätsgesetzes. In dem Gesetz wird ausgeführt, dass die Auswahl der Standorte, an denen Fahrradabstellanlagen errichtet werden sollen, sich am derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Fahrradverkehrsaufkommens orientieren sollen. Alle Teile Berlins sind gleichwertig zu berücksichtigen. (§ 47 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz).

Die Anstrengungen des Senats, das Angebot an Fahrradstellplätzen zu verbessern, beziehen sich damit auf die gesamte Stadt und orientieren sich an dem Bedarf an Fahrradstellplätzen am jeweiligen Standort. Durch dieses Vorgehen wird angestrebt, dass der Modal-Split der Verkehrsmittel des Umweltverbundes steigt und so alle Berliner Bezirke von der Verkehrswende profitieren.

Berlin, den 05.02.2021 In Vertretung

Ingmar Streese

Senatsverwaltung für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz