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Frage 1:
Wie ist der Stand der Sanierung der #Wuhletalbrücke (#B158) in #Marzahn?
Antwort zu 1:
Ein #Baubeginn zum #Ersatzneubau der Wuhletalbrücke in Berlin-Marzahn wird Ende 2021, beginnend mit dem #Abriss der Brücke, angestrebt. Die Bauzeit wird mit 4 Jahren angesetzt, so dass 2026/2027 die Baumaßnahme vollständig abgeschlossen sein sollte.
Frage 2:
Wie ist der Stand der Planungen und Durchführung für den Abriss der Bestandsbrücken?
Antwort zu 2:
Ein Rückbau bzw. Abriss der #Bestandsbrücke soll nach jetzigem Planungsstand Ende 2021 beginnen. Die Vorplanungsunterlagen zum Abbruch und Neubau liegen vor.
Frage 3:
Welche finanziellen Mittel werden dafür benötigt?
Antwort zu 3:
Abriss und Neubau der Wuhletalbrücke sind mit einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro in der Investitionsplanung angemeldet.
Frage 4:
Welche Finanzierungstranchen stehen für dieses Vorhaben derzeit zur Verfügung?
Antwort zu 4:
Die geplanten Finanzierungstranchen setzen sich für die kommenden Jahre wie folgt zusammen:
Haushaltsjahr | Betrag in Euro |
2022 | 1.000.000 |
2023 | 500.000 |
2024 | 3.000.000 |
2025 | 3.500.000 |
2026 | 4.000.000 |
2027 | 3.000.000 |
Gesamtsumme | 15.000.000 |
Es ist vorgesehen, diese Raten zum Doppelhaushalt 2022/2023 und zur Finanzplanung 2021 bis 2025 anzumelden.
Frage 5:
Bei welchen für 2020 vorgesehenen #Brückenbaumaßnahmen wurden die jeweiligen dafür bereitstehenden Mittel nicht oder nicht in vollständiger Höhe abgerufen (bitte auflisten, nach Vorhaben und Unterauslastung)?
Antwort zu 5:
Vorhaben | Haushaltsansatz 2020 | Unterauslastung (bezogen auf IST-Ausgabe, derzeitiger Stand 14.12.2020) | Begründung |
Beträge in T€ | |||
Neubau der Nord- und Südseite der Brücke #Am Bahndamm über die #Wuhle in Treptow- Köpenick | 50,0 | 47,1 | Verschiebung der Maßnahme aufgrund eines erforderlichen Planrechtsverfahrens |
Neubau der Südlichen #Blumberger Damm Brücke über #Gleisanlagen im Zuge des Blumberger Damms in Marzahn-Hellersdorf | 250,0 | 250,0 | Bauvorhaben startet aufgrund von erforderlichen Sperrpausen der Bahn im 2.Q 2021 |
Neubau der #Moltkebrücke im Zuge der #Enzianstraße über Bahnanlagen in Steglitz- Zehlendorf | 500,0 | 173,0 | Die Baumaßnahme kann aufgrund der Komplexität und der hierzu notwendigen Abstimmungen voraussichtlich erst im Jahr 2022 baulich begonnen werden. |
Neubau der #Schmöckwitzwerder Fußgängerbrücke über den #Oder-Spree-Kanal | 800,0 | 666,0 | Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum |
Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021 | |||
Neubau der Fußgängerbrücke #Waldbacher-Weg-Brücke über Bahnanlagen in Marzahn-Hellersdorf | 2.200,0 | 300,0 | Baumaßnahme ist baulich abgeschlossen. Es sind nur noch Restleistungen erforderlich. |
Neubau der Neuen #Fahlenbergbrücke über den #Gosener Kanal im Zuge der Gosener Landstraße in Treptow- Köpenick | 2.000,0 | 1.774 | Baubeginn erfolgt aufgrund umfangreicher Abstimmungen zum Naturschutz- und Wasserschutzgebiet im Jahr 2021 |
Frage 6:
Welche Brückenbaumaßnahmen sind für 2021 mit welchem Mittelumfang geplant?
Antwort zu 6:
Die Brückenbaumaßnahmen für das Haushaltsjahr 2021 können im aktuellen Haushaltsplan für 2020/2021 eingesehen werden. Insbesondere werden die folgenden Maßnahmen im Jahr 2021 baulich begonnen:
Neubau der südlichen Blumberger Damm Brücke (17, 9 Mio. €) Neubau der Fußgängerbrücke Schmöckwitzwerder (2,7 Mio. €) Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke (5,7 Mio. €)
Frage 7:
In welchem Umfang kann die Sanierung der Wuhletalbrücke beschleunigt werden, sofern der Abriss der Bestandsbrücke spätestens in 2021 erfolgt?
Antwort zu 7:
Für die Vergabe der Bauleistungen muss mit einer Zeitspanne von ca. 8 Monaten gerechnet werden. Diese Verfahrensschritte (Veröffentlichung, Zeitraum für Bieter zur Angebotsabgabe, Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung) sind auf Grundlage der Vorgaben aus dem Vergaberecht gesetzlich vorgeschrieben und entsprechend zeitlich nicht zu verkürzen.
Hinzu treten sehr herausfordernde baulich-technische Randbedingungen aus dem Bauen im Bestand, Bauen unter beengten Platzverhältnissen, Bauen mit einer Vielzahl an Beteiligten, Bauen unter Beachtung neuer Regelwerke und Anforderungen, Bauen unter Beibehaltung bestehender Planrechtsgrundlagen, die hier darüber hinaus zu berücksichtigen sind.
Vor diesem Hintergrund werden aktuell zu einer früheren Umsetzung der Maßnahme keine Möglichkeiten gesehen.
Frage 8:
Welche Auswirkungen auf den Zeitplan hätte eine Verschiebung des Abrisses auf 2022?
Antwort zu 8:
Eine Verschiebung des Abrisses würde auch den Neubau der Wuhletalbrücke verschieben.
Frage 9:
Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesamtkosten des Vorhabens?
Antwort zu 9:
Die kostenmäßige Auswirkung aufgrund einer Verschiebung lässt sich nicht abschließend beziffern. Es wäre auf Grund der Baupreisentwicklung von einer Kostensteigerung auszugehen.
Berlin, den 22.12.2020 In Vertretung
Ingmar Streese Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz