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Frage 1:
Wie viele Berliner #Bushaltstellen gibt es in Berlin und wie viele davon sind bereits vollständig #barrierefrei
ausgebaut?
Antwort zu 1:
In Berlin gibt es 6.454 Bushaltestellen. Der Senat geht undifferenziert nach Eigentümer
gegenwärtig weiter von den ca. 6.000 im Nahverkehrsplan (NVP) genannten, noch nicht
barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen in Berlin aus.
Frage 2:
Wie erfolgt der Austausch zwischen Senat, Bezirken und BVG zur Schaffung von barrierefreien
Bushaltestellen? Liegt hierfür ein gesamtstädtisches Konzept vor?
Antwort zu 2:
Bereits vor längerer Zeit wurde den bezirklichen Tiefbauämtern durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eine Liste der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVG) zur Verfügung gestellt, die eine Rangfolge der am meisten
genutzten Haltestellen durch Rollstuhlfahrende aufzeigt. Dies stellt keine Prioritätenliste
dar, kann aber im Einzelfall dazu dienen, einen Schwerpunkt auf die Haltestelle mit der
größeren Wirkung für diese Nutzergruppe zu legen. Letztlich unterliegt die Entscheidung
aber den allein zuständigen bezirklichen Tiefbauämtern.
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Im Rahmen der Taskforce Beschleunigung gibt es zudem einen regelmäßigen Austausch
zwischen Senat, BVG und den Bezirken, die in die geplanten
Beschleunigungsmaßnahmen zu involvieren sind. Es ist das mit dem #Nahverkehrsplan
ausdrücklich formulierte Ziel des Landes Berlin, das bisherige Ausbautempo von Bus- und
Straßenbahn-Haltestellen deutlich zu steigern. Hierfür muss jede Behörde im Rahmen
ihrer Ressortverantwortung die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unabdingbar ist
daher, dass dafür in der Laufzeit des NVP bei den Straßenbaulastträgern die
erforderlichen personellen, fachlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen
werden.
Frage 3:
Wie steht es um die Erstellung des Haltestellenkatatsters, welches für 2019 anvisiert war, um die Einhaltung
der wesentlichen Vorgaben für Barrierefreiheit an Berliner Bushaltestellen zu überprüfen? Findet dieses
#Haltestellenkataster bereits Anwendung?
Antwort zu 3:
Die Erstellung des Haltestellenkatasters war nicht für 2019, sondern lt. NVP innerhalb
dessen Gültigkeitszeitraumes bis 2023 vorgesehen. Leider ist es aufgrund der Fülle
weiterer Anforderungen an den Objektkatalog für die Erfassung des öffentlichen
Straßenlandes (#Straßendatenaufnahme) nicht gelungen, alle notwendigen baulichen
Kriterien für barrierefreie Haltestellen darin mit aufzunehmen. Diese können aber
nachträglich durch eine gesonderte Beauftragung in den neuen #Befahrungsdaten erfasst
werden.
Frage 4:
Um den Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes (#PBefG) gerecht zu werden, müssen bis zum Jahr
2022 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im Oberflächenverkehr zur Verfügung stehen.
a. Um wie viele Haltstellen handelt es sich dabei in Berlin und wie viele Haltestellen müssten jährlich
noch umgebaut werden, um dieses Ziel für 2022 zu erreichen?
b. Welche Mittel sind dafür im Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt?
c. Wie hoch sind die insgesamt benötigten Mittel für den kompletten Umbau?
d. Wird Berlin dies schaffen? Wenn nein, wie sieht hierbei ein alternatives Vorgehen aus?
Antwort zu 4:
Im aktuellen NVP wird festgehalten: „Um den Vorgaben des PBefG mit mindestens einem
sehr hohen Anteil von z. B. 75 % barrierefrei ausgebauter Haltestellen im
Oberflächenverkehr bis zum Jahr 2022 gerecht werden zu können, müssten jährlich rund
1.500 Haltestellen von den zuständigen Straßenbaulastträgern umgebaut werden. Dies ist
angesichts der bisher erzielten Jahresraten der Umbauten ohne erhebliche
Veränderungen jedoch nicht annähernd realistisch. Nach Auskunft der primär zuständigen
bezirklichen Straßenbaulastträger lässt insbesondere die personelle Ausstattung der
Bezirke es nicht zu, kurzfristig verfügbare Finanzmittel in Umbaumaßnahmen umzusetzen
oder auch planmäßig über mehrere Jahre hinweg die notwendige hohe Anzahl an
Umbauten zu realisieren.“ „Es bedarf daher, um die gesetzlichen Vorgaben des PBefG
auch nur annähernd erreichen zu können, einer konzertierten Aktion bzw. einer
Konzentration von Zuständigkeit, Personal- und Finanzressourcen im Land, um das
formulierte Ziel von 200 barrierefreien Haltestellen pro Jahr zu erreichen.“
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Im Haushalt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gibt es zwei Titel,
die für den Zweck eingerichtet wurden
0730/72019 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen:
2020: 3 Mio. €
2021: 5 Mio. €
0730/52115 Unterhaltungsmaßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Bushaltestellen:
2020: 650 T€
2021: 650 T€
Wieviel der barrierefreie Umbau aller Bushaltestellen kosten wird, lässt sich nicht pauschal
beantworten, da es teils sehr große Spannen gibt zwischen einfach zu realisierenden
Umbauten und solchen, bei denen z.B. Leitungsbau notwendig ist oder Änderungen an
der Entwässerung vorgenommen werden müssen. Aus den wenigen über die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz abgerechneten Fällen lässt sich
keine seriöse Kostenprognose ableiten.
Berlin, den 06.03.2020
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz