U-Bahn + Straßenbahn: Grunderneuerung und Modernisierung für die Verkehrswende in Berlin, aus Senat

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Frage 1:
Wie bereitet sich die Senatsverwaltung auf die Neuausrichtung des #GVFG vor und welche personellen
Kapazitäten/Maßnahmen sind hier geplant bzw. erforderlich?
Frage 2:
Wann und für welche #förderfähigen Projekte wird die Senatsverwaltung entsprechende GVFG-Mittel für die
#Grunderneuerung / #Modernisierung anmelden?
Frage 3:
Welche Voraussetzungen / Bedingungen sind an eine #Förderung aus GVFG-Mittel geknüpft? Welchen
Eigenanteil trägt das Land Berlin hierbei?
Antwort zu 1 bis 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ist in Gesprächen mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie den zuständigen
Verwaltungen der anderen Bundesländer zur Abstimmung der Inhalte und
Rahmenbedingungen für die Neuausrichtung des #Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
(GVFG) aktiv beteiligt. Am 31. Oktober 2019 wurde der
Referentenentwurf der vorgesehenen Gesetzesänderung zur Anhörung den Ländern
übersandt, zu dem seitens des Landes Berlin auch am 1. November 2019 Stellung
bezogen wurde. Aufgrund des noch frühen Standes des Gesetzgebungsverfahrens sind
Änderungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf nicht
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ausgeschlossen, so dass die Förderbedingungen und konkreten Projekte noch nicht
abschließend geklärt werden können.
Ungeachtet dessen werden mit hoher Priorität durch die Senatsverwaltung für Umwelt,
Verkehr und Klimaschutz sowie die jeweiligen #Vorhabenträger die notwendigen
planerischen Grundlagen und Planungen für eine Vielzahl von Neu- und Ausbauprojekten
(z.B. 3. BA S21, i2030, Straßenbahnnetzausbau) erarbeitet sowie Abstimmungen zu
weiteren, aufgrund der vorgesehenen Ausweitung der Fördertatbestände nunmehr
potentiell förderwürdigen Vorhaben eingeleitet.
Frage 4:
Welche Finanzmittel standen bzw. stehen seit 2014 jährlich für Grunderneuerung und Modernisierung zur
Verfügung?
Antwort zu 4:
Es standen/stehen für die Grunderneuerung und Modernisierung des Berliner U- und
Straßenbahnnetzes folgende Mittel zur Verfügung:
Jahr Zur Verfügung stehende Mittel
für Grunderneuerung (€)
2014 81.600.000
2015 50.000.000
2016 59.297.000
2017 49.500.000
2018 97.442.000
2019 104.140.000
Frage 5:
In welcher Höhe beziffert die Senatsverwaltung den finanziellen Gesamtbedarf für Grunderneuerung und
Modernisierung des Berliner U-Bahn- und Straßenbahn-Netzes?
Antwort zu 5:
Gemäß des zwischen dem Land Berlin und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG)
geschlossenen Verkehrsvertrages ist die BVG verpflichtet, jährlich ihre für die kommenden
zehn Jahre geplanten Vorhaben zu Neubau sowie Erhalt und Ausbau vorhandener
Infrastruktur mit dem Land abzustimmen. Auf Basis der Vorhabenplanung 2019 wird für
die #Grunderneuerung des -Bahn- und #Straßenbahnnetzes im Zeitraum von 2020-2029
ein Investitionsbedarf von insgesamt ca. 2,7 Mrd. € prognostiziert.
Frage 6:
Ist der Beantwortung vonseiten des Senats noch etwas hinzuzufügen?
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Antwort zu 6:
Nein.
Berlin, den 12.11.2019
In Vertretung
Ingmar Streese
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz