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Frage 1:
Wie schätzt der Senat die Verkehrssituation im Charlottenburger Westen zwischen dem Tunnel Rathenau
Platz über den Spandauer Damm bis zum #Jakob-Kaiser-Platz insbesondere im Bereich der #Rudolf-Wissell-
Brücke ein?
Antwort zu 1:
Die #A100 zwischen dem Tunnel Rathenau Platz und dem Autobahndreieck
Charlottenburg/Jakob-Kaiser-Platz gehört zu den meistbefahrenen Autobahnabschnitten in
Deutschland. Im Bereich der Rudolf-Wissell-Brücke beträgt die durchschnittliche
werktägliche Verkehrsbelastung (DTVw) rd. 180.000 Kfz/24 Std. (Quelle: Verkehrslenkung
Berlin – Verkehrsstärkenkarte 2014). Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens kommt
es insbesondere in den Morgen- und Nachmittagsstunden häufig zu Staubildungen.
Frage 2:
Wie weit ist die Erstellung des „Masterplans Bauen und Verkehr“ und welche Bedeutung hat der Masterplan
bezüglich der Sanierung der Rudolf-Wissell-Brücke?
Antwort zu 2:
Mit Dienstleistungsvertrag vom 11.05.2015 wurde die Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) vom Land Berlin mit der Planung und
Realisierung der grundhaften Erneuerung / Instandsetzung der A 111 ab der
Landesgrenze Brandenburg bis zum Autobahndreieck Charlottenburg einschließlich der
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Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt. Im Zuge dieser komplexen Planungs- und Bauaufgabe
wird durch die DEGES derzeit ein integriertes Verkehrs- und Baukonzept („Masterplan
Bauen und Verkehr“) erarbeitet und voraussichtlich Ende 2018 der Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vorgestellt.
Frage 3:
Da der Wettbewerb zur Konkretisierung der Baumaßnahme im Herbst 2017 abgeschlossen werden sollte,
frage ich nach den Ergebnissen?
Antwort zu 3:
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat das Siegerkonzept des
Wettbewerbs für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke vom Ingenieurbüro
Leonhardt, Andrä und Partner im Rahmen einer Pressekonferenz gemeinsam mit der
DEGES am 03.05.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Frage 4:
Inwieweit ist jetzt eine Behelfsbrücke vorgesehen bzw. welche Verkehrsführung ist für das Autobahndreieck
Charlottenburg vorgesehen?
Antwort zu 4:
Das Siegerkonzept des Wettbewerbs sieht für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-
Brücke selbst keine Behelfsbrücke vor. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit der Autobahn
soll demnach in den einzelnen Bauphasen weitestgehend erhalten bleiben und dadurch
eine Verdrängung des Autoverkehrs in das nachgeordnete Straßennetz vermieden
werden. Im Hinblick auf die Erneuerung sämtlicher Rampenbauwerke im Bereich des
Autobahndreiecks Charlottenburg und der Einrichtung der hierzu erforderlichen
bauzeitlichen Verkehrsführungen wird der teilweise Einsatz von Behelfsbrücken
wahrscheinlich.
Frage 5:
Wie soll die alternative Verkehrsführung im Bereich des Umfeldes der Rudolf-Wissell-Brücke
(Fürstenbrunner Weg/Tegeler Weg) nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse aussehen?
Antwort zu 5:
Siehe Antwort zu Frage 4.
Frage 6:
Wann ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zu rechnen und inwieweit wird es eine Koordination mit
etwaigen Baumaßnahmen am Autobahndreieck Funkturm geben?
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Antwort zu 6:
Mit einem Beginn der Baumaßnahmen ist nach aktueller Einschätzung nicht vor dem Jahr
2022 zu rechnen. Soweit erforderlich wird eine Koordination der Bau- und
Verkehrszustände mit weiteren Baumaßnahmen erfolgen.
Frage 7:
Inwieweit sind jetzt konkretere Kostenschätzungen möglich (im Vergleich zum März 2017), ggf. warum nicht,
ggf. wann ist mit konkreten Kostenschätzungen zu rechnen?
Antwort zu 7:
Konkretere Kostenschätzungen sind nach Erreichen eines entsprechenden
Planungsstandes mit Abschluss der Vorplanung voraussichtlich im 2. Halbjahr 2019
möglich.
Frage 8:
Welche Anteile übernimmt der Bund und welche Anteile das Land Berlin?
Antwort zu 8:
Der Bund trägt grundsätzlich die Kosten für den Ersatzneubau der Rudolf-Wissell-Brücke
und des Autobahndreiecks Charlottenburg im Sinne einer Erhaltungsmaßnahme. Die
Entscheidung zur Finanzierung erfolgt mit dem Gesehenvermerk des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Im Bereich
der Bahnquerungen ist nach Eisenbahnkreuzungsrecht eine Kostenbeteiligung der
Deutschen Bahn AG möglich. Gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen auf Veranlassung
Dritter müssen vom jeweiligen Vorhabenträger finanziert werden. Die Planungskosten sind
weitgehend vom Land Berlin zu tragen.
Frage 9:
Welche Informations- und Partizipationskonzepte sind im letzten Jahr erarbeitet worden, um die Menschen
in Westend und Charlottenburg-Nord sowie die Verkehrsteilnehmer zu beteiligen?
Antwort zu 9:
Neben fortlaufenden Abstimmungen mit Betroffenen soll es im Rahmen der Vorplanung
eine gesamthafte Projektvorabstimmung mit den Trägern Öffentlicher Belange geben. Im
Hinblick auf die Bürgerbeteiligung wird aktuell die Beauftragung einer Agentur für
Kommunikation über eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet. Die Agentur wird
entsprechende Konzepte unter Einbeziehung der aktuellen Standards für
Beteiligungsprozesse und der neuen Medien erarbeiten.
Frage 10:
Welche Aussagen sind bezüglich eines besseren Lärmschutzes für Anwohner und Anwohnerinnen in
Westend und Charlottenburg-Nord nach über einem Jahr möglich?
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Antwort zu 10:
Die Anspruchsberechtigung für aktiven und passiven Schallschutz beim Ersatzneubau der
Rudolf-Wissell-Brücke und des Autobahndreiecks Charlottenburg wird in einer
schalltechnischen Untersuchung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw.
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit
ermittelt und im Planfeststellungsverfahren festgelegt.
Berlin, den 26.07.2018
In Vertretung
Stefan Tidow
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz