Straßenverkehr + Straßenbahn: Verkehrslösung Mahlsdorf, aus Senat

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Frage 1:
Ist es geplant, den doppelgleisigen #Straßenbahnkörper unter die #Eisenbahnbrücke am #Bahnhof #Mahlsdorf
westbündig anzulegen, um den Umstieg der Fahrgäste von der Straßenbahn zu S- und #Regionalbahnhof zu
erleichtern?
Antwort zu 1:
Hierzu gibt es im Rahmen der Machbarkeitsstudien verschiedene Lösungsansätze. Die
westlich an den Zugängen zu S- und Regionalbahn orientierten Haltestellenlagen von Bus
und Straßenbahn waren seinerseits favorisiert. Inwiefern sich diese Lösung im Rahmen
der Vorplanung weiter verfolgt konkretisieren lässt, wird im weiteren Planungsablauf
durchgearbeitet und überprüft.
Frage 2:
Ist es möglich, die neu zu verlegenden Straßenbahngleise mindestens bis zum nördlich des Bahnhofs
gelegenen Kreisverkehr (Offenbachplatz) zu planen?
Antwort zu 2:
Infrastrukturmaßnahmen sind in verkehrlich und baulich sinnvollen Abschnitten zu planen.
Der S- und Regionalbahnhof Mahlsdorf ist ein zentraler und wichtiger Umsteigepunkt für
Mahlsdorf. Er stellt aus verkehrlicher Sicht somit einen idealen Ausgangspunkt für eine
sinnvolle Abschnittsbildung dar. Im Rahmen einer langfristig geplanten Weiterführung der
Straßenbahn Richtung Norden ist es sinnvoll, in einem nächsten Abschnitt auch den
Jacques-Offenbach-Platz an das Straßenbahnnetz anzuschließen.
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Frage 3:
Ist es möglich, die geplante Straßenbahnhaltestelle auch zugleich als gemeinsame Haltestelle für die
eingefädelten Buslinien zu nutzen?
Antwort zu 3:
Ein Ziel der geplanten Umgestaltung der ÖPNV-Infrastruktur (Öffentlicher Personen-
Nahverkehr-Infrastruktur) ist es, Umsteigewege möglichst kurz und attraktiv zu gestalten.
Eine zu prüfende Variante wird hierbei eine gemeinsame Nutzung der
Haltestelleninfrastruktur durch Straßenbahn- und Busverkehren sein. Die Planung der
genauen Ausgestaltung der Haltestellenanlage wird in den folgenden Planungsphasen
erfolgen.
Frage 4:
Wie viel Straßenraum steht für die Umsetzung der unterschiedlichen Varianten der Verkehrslösung
Mahlsdorf anhand der Bebauungspläne an folgenden Punkten zur Verfügung:
a. Höhe Hönower Str. 71 und 72,
b. Höhe Hönower Str. 57 und 59,
c. Höhe Hönower Str. 40 und 41,
d. Höhe Hönower Str. 17 und 20,
e. Höhe Hultschiner Damm 350 und 353,
f. entlang des Grundstückes „Straße an der Schule“ der neu zu errichtenden ISS?
Antwort zu 4:
Die bisher frei gehaltenen bzw. zur Verfügung stehenden Straßenraumbreiten betragen
annähernd:
a. 20 m,
b. größer gleich 24 m (zukünftiger Einmündungsbereich Pestalozzistraße),
c. 15 m,
d. 18,50 m,
e. 15 m,
f. 22 bis 23 m.
Entlang der Ostseite der Hönower Straße südlich des Wilhelmsmühlenweges und der
Ostseite des Hultschiner Dammes südlich der B1/B5 sind keine Bebauungspläne (BPläne)
festgesetzt, hier ist der Bestand (Flurstücks- bzw. Vorgartengrenze) berücksichtigt
worden.
Frage 5.:
Welche Mindestbreite (in Metern) sollten im Straßenraum von Hauptverkehrsstraßen vorgehalten werden für
a. Fußweg beidseitig,
b. Radweg oder Radstreifen beidseitig,
c. zweigleisigen Straßenbahnkörper,
d. jeweils eine MIV-Richtungsfahrbahn?
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Antwort zu 5:
Gemäß Ausführungsvorschriften des Berliner Straßengesetzes bzw. zur Zeit noch gültigen
Regelplänen der Verkehrslenkung Berlin sowie der Bahn- und Betriebsordnung
Straßenbahn bzw. Bahnbetriebskonzept Straßenbahn sind folgende Mindestbreiten an
Hauptverkehrsstraßen gültig:
Fußweg 2,50 m
Radweg 1,00 m
Radfahrstreifen 1,50 m
Zweigleisiger Straßenbahnkörper
(abmarkiert in Fahrbahnlage) 6,40 m
Fahrspur 3,25 m
Hinzu kommen Sicherheits- und Abstandsmaße, Seitenstreifen, Baumstandorte,
Zuschläge für die Breite des abmarkierten Gleiskörpers für die Straßenbahn bei
Bogenfahrt oder Mitbenutzung durch den Linienbusverkehr sowie zusätzliche Breiten für
Beschilderung, Abspannmasten, Haltestellenbereiche u. s. w. Für den Bereich der
Radwege werden größere Maße als die Mindesbreite angestrebt.
Frage 6.:
Beabsichtigt der Senat als künftiger Straßenbaulastträger, im Vorgriff auf die Verkehrslösung Mahlsdorf die
Erschließung der neuen ISS im Rahmen der Schulwegesicherung zu realisieren?
Antwort zu 6:
Nein. Die Sicherung der verkehrlichen Erschließung des neuen Schulstandortes liegt
grundsätzlich in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf, da die
Realisierung des Schulstandortes nunmehr deutlich vor der Inbetriebnahme des Neubaus
der Straße An der Schule als übergeordnete Straßenverbindung liegt.
Frage 7.:
Wie hoch sind die Kosten für eine „provisorische“ Schulerschließung, wenn der Senat nicht selbst in
Vorleistung geht?
Antwort zu 7:
Diese Kosten sind hier nicht bekannt.
Berlin, den 01.06.2018
In Vertretung
Jens-Holger Kirchner
Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz