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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
1) Wie ist der aktuelle Stand der Planung zum #Jubiläum „70 Jahre #Luftbrücke“?
a) Wie hoch ist das zur Verfügung stehende Budget für diese #Jubiläumsfeier?
4) Sind weitere Feierlichkeiten zum Jahrestag der Luftbrücke auf dem Platz der
Luftbrücke und auf dem Gelände #Flughafen #Tempelhof geplant? Wenn ja, in
welchem Umfang? (Bitte Angabe des geplanten Ablaufes, Anzahl der
Aussteller, geplantes Bühnenprogramm und weiterer besonderer Aktionen)
Zu 1., 1a und 4.:
Das Ende der Berlin-Blockade stellt ein bedeutendes Ereignis dar, dem das Land
Berlin seit vielen Jahren gedenkt. Sowohl den 60. Jahrestag am 12. Mai 2009 als
auch den 65. Jahrestag am 12. Mai 2014 hat das Land Berlin im Rahmen einer
Veranstaltung und unter Beteiligung von Luftbrückenveteranen entsprechend
gewürdigt.
Mit Blick auf die historische Bedeutung und die Verbundenheit mit den drei
ehemaligen alliierten Schutzmächten wird auch der 70. Jahrestag als besonderes
Jubiläum gewürdigt werden. Gemeinsam mit der Stiftung #Luftbrückendank plant der
Berliner Senat am 12. Mai 2019 das jährliche Gedenken auf dem Platz der
Luftbrücke durchzuführen. Die notwendigen finanziellen Mittel für die noch
festzulegenden Programmteile sind im Protokolltitel vorgesehen. Darüber hinaus wird
ein Jubiläumsprojekt der Stiftung Luftbrückendank vorbereitet, das zum 70.
Jahrestag präsentiert werden soll. Es ist zu erwarten, dass es weitere
Veranstaltungen und Ausstellungen zur Erinnerung an die Berlin-Blockade aus
Anlass des 70. Jahrestages geben wird. Diese sind dem Land Berlin zum jetzigen
Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt.
Ob und inwiefern geplante Veranstaltungen auf dem Platz der Luftbrücke und auf
dem Gelände des Flughafens Tempelhof stattfinden können, lässt sich derzeit noch
nicht mit Sicherheit sagen. Aktuell findet ein Ideen- und Realisierungswettbewerb
statt, der die Neuordnung und Umgestaltung des Platzes der Luftbrücke in Berlin
zum Ziel hat. Der Wettbewerb, an den sich vorrausichtlich die Umbauphase
anschließen wird, endet im September/Oktober 2018.
2) Unterstützt der Senat die Initiative „Berlin #Airlift“? Wenn ja, in welcher Form?
(Bitte Angabe des etwaigen Budgets)
Die private Initiative „Berlin Airlift“ strebt verschiedene Kooperationen und
Partnerschaften zur Unterstützung des Projektes „Luftbrücke Berlin 2019“ an. Sie hat
sich daher auch an den Regierenden Bürgermeister gewandt und das Projekt
vorgestellt. Konkrete Wünsche oder Anliegen wurden jedoch noch nicht an den
Senat herangetragen. Eine Unterstützung durch den Senat erfolgt derzeit nicht.
3) Warum wurde der #Flugplatz #Schönhagen bei Trebbin für die zentralen
Feierlichkeiten bestimmt?
Die Initiatoren haben angegeben, dass der Flugplatz Schönhagen bei Trebbin aus
technisch-logistischen Gründen ausgewählt wurde.
a) Welche Behörde vergab die Landerechte der 40 „Rosinenbomber“, die
anlässlich der Feierlichkeiten in Schönhagen landen?
Da es sich um eine private Initiative handelt und der Flugplatz in Schönhagen nicht in
den Bereich der Berliner Verwaltung gehört, hat der Senat keine Kenntnis darüber,
welche Behörde die Landerechte vergeben hat. Diese Frage müsste an den
Landkreis Teltow-Fläming oder an die Flugplatzgesellschaft Schönhagen GmbH
herangetragen werden.
b) Wurde der Flughafen Tempelhof als Zielflughafen für die 40 „Rosinenbomber
von Anbeginn der Planung für das Jubiläum „70 Jahre Luftbrücke“ ausgeschlossen?
Wenn ja, warum?
Die Rosinenbomber dürfen nicht in Berlin landen, da die beiden Originalschauplätze
– Tempelhof und Gatow – stillgelegt sind. Tegel und Schönefeld kamen laut
Initiatoren ebenfalls nicht infrage, da bei laufendem Flugbetrieb die zusätzliche
Landung von 40 „Rosinenbombern“ nicht möglich ist.
Berlin, den 16. März 2018
Der Regierende Bürgermeister
In Vertretung
Björn B ö h n i n g
Chef der Senatskanzlei