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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um
Stellungnahme gebeten, die dort in eigener Verantwortung
erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird
nachfolgend wiedergegeben.
Frage 1: Wie sind der #bauliche #Zustand und der #Sanierungsbedarf
der #Bahnhöfe der Linie #U5 in #Marzahn #Hellersdorf?
Antwort zu 1.: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit:
„Alle betreffenden U-Bahnhöfe wurden typenähnlich
und sachlich zweckorientiert mit einem großen Anteil von
Betonfertigteilen in damals DDR-typischer Standardbauweise
errichtet. Durch die ausschließlich oberirdische
Bauweise sind diese U-Bahnhöfe den Witterungseinflüssen
stark ausgesetzt, was zu einem typischen Verschleiß-
bild in den Oberflächenmaterialien führt. Alle U-Bahnhöfe
befinden sich jedoch in einem betriebssicheren und
standsicheren Zustand.
Vereinzelnd auftretende sicherheitsrelevante Schäden,
z. B an Stufen, Bahnsteigbelägen und Dachelementen, als
auch Vandalismusschäden, werden im Rahmen von Reparaturen
regelmäßig beseitigt.
Eine grundhafte Erneuerung ist i. d. R. nach 40 bis 50
Jahren erforderlich. Die U-Bahnhöfe Biesdorf-Süd und
Elsterwerdaer Platz wurden im Jahr 1988, die folgenden
U-Bahnhöfe von Wuhletal bis Hönow im Jahr 1989 in
Betrieb genommen. Eine grundhafte Erneuerung dieser
Bahnhöfe ist daher nicht vor Mitte der 2020er Jahre geplant.“
Frage 2: Welche konkreten Sanierungsvorhaben verfolgt
der Senat und schließen diese die Herstellung von
Barrierefreiheit ein?
Frage 3: In welchem Zeitraum werden die geplanten
Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich stattfinden können?
Antwort zu 2. und 3.: Die BVG teilt hierzu Folgendes
mit:
„Grundhafte Sanierungen dieser U-Bahnhöfe (Ausnahme
U-Bahnhof Kienberg) sind aufgrund der o. g.
Abschreibungsfristen nicht vor Mitte der 2020er Jahre
geplant.
Alle U-Bahnhöfe verfügen über Rampenanlagen mit
einer Steigung von ca. 10%. Sie gelten somit als eingeschränkt
barrierefrei, da der heutige Standard für barrierefreie
Neigungen bei 6% liegt.
Eine Nachrüstung mit zusätzlichen Aufzügen ist im
Anschluss an den vollständigen Ausbau der Barrierefreiheit
des U-Bahnnetzes geplant.“
Berlin, den 21. April 2017
In Vertretung
S t e f a n T i d o w
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Senatsverwaltung für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Apr. 2017)