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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Welche konkreten #Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der #Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (#SenUVK) verwaltet?
Antwort zu 1: Folgende Bundesstraßenabschnitte werden im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) verwaltet:
|
von |
bis |
B 1 |
Königstr. / Berliner Str.(Landesgrenze Mitte GlienickerBrücke) |
Königstr. (Friedenstr. westl. Straßen- fluchtlinie) |
B 2 |
Dorfstraße Malchow / Blankenburger Pflasterweg |
Dorfstraße (Landesgrenze) |
B 2 |
Potsdamer Ch. (Landesgrenze) |
Wilhelmstr. (Ecke Gut Karolinenhöhe) |
B 2/5 |
Baulastgrenze östlich Alt-Pichelsdorf., Mahnkopfweg / Heerstr. |
Baulastgrenze östlich Am Postfenn, Schirwindter Allee / Heerstr. |
B 5 |
Hamburger Ch. / Heerstr. (Landesgrenze) |
Nennhauser D./ Heerstr. |
B 96 |
Oranienburger Ch. / Schwarzkittelweg |
Oranienburger Ch. / Berliner Str. (Landesgrenze) |
B 96a |
Grünbergallee |
Schnellstraße, Knoten in Aufweitung Richtung Nor- den |
B 109 |
Schönerlinder Straße / Straße 180 |
Schönerlinder Str. / Berliner Str. (LG) |
Frage 2: Welcher Sanierungsbedarf besteht aktuell an den in 1. genannten Bundesstraßen und den Berliner Au- tobahnabschnitten, inklusive von Ingenieurbauwerken? (Bitte getrennt nach Bundesstraßen- und Autobahnab- schnitten, Sanierungsgrund und aktuellem Verfahrens- stand, Zeitplan und Kosten benennen).
Antwort zu 2: In der beiliegenden Anlage sind die lau- fenden bzw. die in diesem und nächsten Jahr beginnenden Maßnahmen mit einem höheren Sanierungsbedarf aufge- listet. Bei allen Bundesautobahnen und Bundestraßen laufen ständig sowohl auf den Brücken als auch auf der Strecke kleinere Instandhaltungsmaßnahmen.
Frage 3: Welche dieser Sanierungs- oder Neubaumaß- nahmen werden direkt und ausschließlich durch die Sen- UVK durchgeführt und welche sind an Dritte vergeben worden oder sollen an Dritte vergeben werden? (Bitte um Erläuterung zur Vergabe an Dritte).
Antwort zu 3: Die SenUVK führt bei den Baumaß- nahmen nur nicht delegierbare Kernaufgaben des öffentli- chen Bauherrn durch und überträgt sämtliche „delegierba- ren Bauherrenaufgaben“ im Rahmen der Bauvorberei- tung, Planung und – Ausführung unter Einhaltung der geltenden Vergabevorschriften vollständig an Dritte.
Frage 4: Gibt es eine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen zu Sanierungsmaßnahmen? Wenn ja, wie viele Maßnahmen oder welches Auftragsvolumen betreut ein Mitarbeiter?
Antwort zu 4: Zwecks Erzielung von Synergieeffekten gibt es in der Regel keine konkrete Zuordnung von Mitar- beiter*innen entweder zu Sanierungsmaßnahmen oder ausschließlich für Bundesbauten.
Berlin, den 06. April 2017
In Vertretung
J e n s – H o l g e r K i r c h n e r…………………………..
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Apr. 2017)