Flughäfen: Die Grenzen des Wachstums – Kapazitätsfragen zum BER, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen
Berlin Brandenburg GmbH (FBB).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich
der Geschäftsführung der FBB liegt.
Frage 1: Wie groß ist die jährliche #Passagierkapazität
des Flughafens #BER zum Eröffnungstermin, unterstellt
#2018?
Antwort zu Frage 1: Die Jahreskapazität des BER im
Jahre 2018 wird ca. 35 Mio. Passagiere (PAX) betragen
unter Berücksichtigung des #BER und des alten Flughafens
#SXF (in Zukunft benannt als BER Terminal 2).
Frage 2: Wie setzt sich diese Kapazität zusammen?
Bitte hier darstellen das neue BER-Gebäude selbst und
eventuelle Provisorien mit den jeweiligen Kapazitäten.
Antwort zu Frage 2: Die im Jahr 2018 benötigte Gesamtkapazität
wird durch die Umsetzung des sogenannten
Double-Roof-Konzepts sichergestellt, die eine parallele
Nutzung des neuen Flughafenterminals am BER (Terminal
1) und der bereits bestehenden Terminalstruktur des in
Schönefeld/SXF Nord (Terminal 2) vorsieht.
BER – Terminal 1: ca. 22-23 Mio. PAX/a
BER – Terminal 2: ca. 12 Mio. PAX/a
Frage 3: Wie verändert sich die Passagierkapazität,
wenn die Flugbereitschaft des Bundes mit den Vorbereitungen
für den Bau des endgültigen Terminals beginnt?
Für wann wird mit dem Beginn dieses Vorhabens gerechnet?
Antwort zu Frage 3: Es wird davon ausgegangen, dass
sich die Abfertigungskapazitäten des Flughafens BER
durch die Maßnahmen zur Vorbereitung für den Bau des
endgültigen Terminals nicht ändern. Mit dem Beginn der
Maßnahme auf dem südlichen Teil der Ramp 2 wird im
vierten Quartal 2019 gerechnet.
Frage 4: Wie verändert sich die Passagierkapazität,
wenn die Flugbereitschaft des Bundes mit dem Bau des
endgültigen Terminals beginnt? Welche Teile der Kapazität
in SXF-Nord werden der Nutzung für Passagiere entzogen?
Welcher Termin ist hierfür vorgesehen?
Antwort zu Frage 4: Mit der voraussichtlichen Übergabe
der nördlichen Teilfläche der Ramp 2 an den Bund
zur Errichtung des endgültigen Regierungsterminals im
vierten Quartal 2020 reduziert sich die Anzahl der Abstellpositionen
am Terminal 2 (SXF Nord). Dadurch wird
die Abfertigungskapazität dieses Terminals geringer.
Ersatzkapazität wird mit dem neuen Terminal T1-E bereitgestellt.
Frage 5: Welche Teile des BER-Vorfeldes in SXFNord
werden wegen der Flugbereitschaft dem zivilen
Verkehr entzogen und ggf. an anderer Stelle ersetzt? Wohin
werden sie ggf. verlagert, in welchen Schritten soll
das geschehen, und wird dies durch die gültige Planfeststellung
abgedeckt?
Antwort zu Frage 5: Durch die Übergabe des Baufeldes
der Flugbereitschaft entfällt ein Teil des Vorfelds auf
der Ramp 2. Aus diesem Grund soll eine Ersatzfläche im
östlichen Teil von SXF Nord geschaffen werden. Dazu
wird gegenwärtig ein entsprechender Planänderungsantrag
erarbeitet.
Frage 6: Wie und an welcher Stelle werden die unter
Punkt 4 genannten Teile der Terminal-Kapazitäten ersetzt?
Wann werden diese Ersatzbauten in Betrieb gehen?
Welche Kapazität werden sie haben? Welche Kosten
entstehen durch diese Ersatzbauten? Wie wird deren Verbindung
mit dem Hauptterminal geplant? Wie sind diese
Ersatzbauten an den BER-Bahnhof angebunden?
Antwort zu Frage 6: Die mit der Übergabe des Baufeldes
(Ramp 2) für den Bau des endgültigen Regierungsflughafens
entfallende Kapazität wird nach Inbetriebnahme
durch das neue Terminals T1-E (Midfield des BER)
ersetzt:
 Kapazität ca. 8 Mio. PAX/a
 die Kosten für die Errichtung des Terminals T1-E
unterliegen dem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis
der FBB
 Errichtung in der Verlängerung von Terminal
1/Pier Nord
 das T1-E wird von den Ausgängen des Flughafenbahnhofs
auf dem Willy-Brandt-Platz zu Fuß gut
erreichbar sein.
Frage 7: Wann ist vorgesehen, den Gedanken eines
„Single-Roof-Airports“ zu verwirklichen? Gibt es hierfür
Pläne?
Antwort zu Frage 7: Die mittelfristige Planung der
FBB sieht einen Parallelbetrieb von Terminal 1 und Terminal
2 des BER zunächst bis zum Jahr 2023 vor (Double-
Roof-Konzept). Bis Ende 2017 wird in einem Masterplan
die langfristige Entwicklung des Flughafens BER
dargestellt. Die Weiterentwicklung der Flughafeninfrastruktur
und die Konzentration des kommerziellen Luftverkehrs
im Midfield des BER werden Teil dieser Planung
sein.
Berlin, den 16. Dezember 2016
In Vertretung
Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup
Staatssekretär, Flughafenkoordinator
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Dez. 2016)