barrierefrei + Bahnhöfe: Klartext bei den Aufzügen: Wann werden Spandaus U-Bahnhöfe endlich alle barrierefrei?, aus Senat

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der
Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und
Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des
öffentlichen Rechts (BVG AöR) um eine Stellungnahme
gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend
mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben.
Frage 1: Welche #Bahnhöfe der -Bahnlinie #U7 in
Spandau sind aktuell noch nicht vollständig #barrierefrei
zugänglich?
Antwort zu 1.: Die BVG AöR teilt hierzu mit, dass
von den in Spandau liegenden U-Bahnhöfen der UBahnlinie
U7 die Bahnhöfe Altstadt Spandau, Zitadelle,
Paulsternstraße, Rohrdamm und Siemensdamm noch
nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind. Die Bahnhöfe
Rathaus Spandau sowie Haselhorst sind bereits barrierefrei
zugänglich.
Frage 2: Wann sind für die betreffenden Bahnhöfe
nach aktuellem Planungs- und Genehmigungsstand jeweils
Baubeginn sowie Inbetriebnahme geplant?
Antwort zu 2.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG beabsichtigt, abhängig von den Genehmigungsverfahren,
baulichen Gegebenheiten vor Ort und
deren Komplexitäten, die Inbetriebnahme der Bahnhöfe
Zitadelle (Baubeginn 2016) und Siemensdamm im Jahr
2017, Altstadt Spandau und Paulsternstraße im Jahr 2018
und Rohrdamm im Jahr 2019.“
Frage 3: Für welche der betreffenden Bahnhöfe liegen
bereits Genehmigungsplanung bzw. Bauplanungsunterlagen
vor und mit welchen Kosten ist jeweils zu rechnen?
Antwort zu 3.: Die Kosten für den barrierefreien Ausbau
(Planungsstand Juli 2016) belaufen sich, nach Auskunft
der BVG AöR, für den U-Bahnhof
• Altstadt Spandau auf ca. 1,9 Mio. EUR (lt. Entwurfsplanung),
• Zitadelle auf ca. 2,7 Mio. EUR (lt. Bauplanung),
• Paulsternstraße auf ca. 1,6 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung),
• Rohrdamm auf ca. 1,3 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung)
und
• Siemensdamm auf ca. 2,9 Mio. EUR (lt. Genehmigungsplanung).
Frage 4: Wird nach Kenntnis des Senats das Ziel der
BVG erreicht, die Genehmigungsplanung für alle noch
fehlenden Spandauer Aufzüge an U-Bahnhöfen bis Ende
2016 fertig zu stellen?
Antwort zu 4.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Die BVG arbeitet mit Hochdruck an den Genehmigungsunterlagen
und hat bereits für alle noch zu bauenden
Aufzüge im Bezirk Spandau die Planungsaufträge vergeben.“
Frage 5: Wie erklärt sich der Senat, dass nach den Berichten
an den Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses
vom 30.6.16 und 11.7.16 (Rote Nummern 2841
und 2841 A) bis Ende 2017 lediglich die Spandauer U
Bahnhöfe Zitadelle und Siemensdamm barrierefrei erreichbar
sein sollen und wie ist dies mit früheren Veröffentlichungen
vereinbar?
Antwort zu 5.: Der Einbau von Aufzügen in UBahnhöfe
erfolgt nach der mit Votum der bei der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelten
AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ gemeinsamen
mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales,
den Behindertenverbänden, dem Landesbeauftragten für
Menschen mit Behinderung (LfB) und der BVG AöR
aufgestellten Prioritätenliste.
Im Rahmen dieser Prioritätenliste entscheidet die
BVG AöR über die zeitliche Reihenfolge der Realisierung
in Abhängigkeit von planerischen und baulichen Kriterien.
Synergieeffekte im Zusammenhang mit parallelen
Bauvorhaben werden ausgenutzt.
Die BVG AöR teilt hierzu weiter mit, dass die konkrete
Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von UBahnhöfen
maßgeblich durch externe Faktoren wie beispielsweise
der Dauer der Genehmigungsverfahren, den
baulichen Gegebenheiten vor Ort, Brand- und Denkmalschutzauflagen,
verkehrlichen Maßnahmen während der
Bauzeit, den Vergabeverfahren sowie den verfügbaren
Kapazitäten der Baufirmen beeinflusst wird. Dadurch
können sich auch kurzfristig Terminverschiebungen ergeben.
In den Berichten an den Hauptausschuss des Berliner
Abgeordnetenhauses wird der jeweils aktuellste Sachstand
dargestellt.
Frage 6: Kann der Senat nach heutigem Planungs- und
Genehmigungsstand zusagen, dass das Ziel der vollständigen
Barrierefreiheit aller Spandauer U-Bahnhöfe bis
2020 erreichbar ist und wenn nein, welche Handlungsmöglichkeiten
sieht der Senat, um dieses Ziel zu erreichen?
Antwort zu 6.: Die BVG AöR teilt hierzu mit:
„Grundsätzlich wird das Ziel der vollständigen Erschließung
aller U-Bahnhöfe mit Aufzügen sowie Blindenleitsystemen
in Spandau bis zum Jahr 2020 verfolgt
und unter konstruktiver und konzentrierter Mitwirkung
aller am Prozess Beteiligten als realisierbar eingeschätzt.“
Frage 7: In welcher Höhe hat der Senat zusätzliche
Mittel für den Einbau prioritärer Aufzüge an UBahnhöfen
der Linie U7 im „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) vorgesehen und inwiefern
werden diese Mittel eine gegenüber der bisherigen
Planung beschleunigte Barrierefreiheit der Spandauer
U-Bahnhöfe ermöglichen?
Antwort zu 7.: Aus dem „Sondervermögen Infrastruktur
der Wachsenden Stadt“ (SIWA) werden 4 Mio. EUR
in den barrierefreien Ausbau von U-Bahnhöfen investiert.
Davon fließen ca. 600.000 EUR in die Erweiterung des
barrierefreien Ausbaus des U-Bahnhofs Rathaus Spandau.
Somit werden das Rathaus sowie die Altstadt witterungsunabhängig
barrierefrei erschlossen.
Frage 8: Ab wann wird der U-Bahnhof Zitadelle vollständig
barrierefrei sein und wie viele Fahrstühle sind
dazu nötig? Wie erklärt sich der sehr lange Bauzeitraum
für die zwei erst im folgenden Jahr in Betrieb zu nehmenden
Aufzüge? Welche Kosten entstehen durch den vollständigen
barrierefreien Ausbau des U-Bahnhofs?
Antwort zu 8.: Auf dem U-Bahnhof Zitadelle werden
nach Auskunft der BVG AöR drei Aufzüge benötigt, um
eine barrierefreie Erreichbarkeit zu schaffen.
Derzeit finden die ersten Vorarbeiten statt und die
BVG AöR plant, nach Erteilung der Baugenehmigung,
planmäßig in diesem Jahr bereits einen Aufzug vom
Bahnsteig 1 in die Vorhalle zu führen. In 2017 wird der
zweite Bahnsteig an die Vorhalle und die Vorhalle an das
Straßenland angeschlossen. Somit geht die BVG AöR
davon aus, dass in 2017 planmäßig der Bahnhof Zitadelle
barrierefrei erreichbar sein wird.
Bezüglich der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
Berlin, den 17. August 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Aug. 2016)