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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Schriftliche Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele #Betriebswege an #Bundeswasserstraßen
sind in Berlin für den #Radwegeausbau grundsätzlich
geeignet?
Antwort zu 1: Die Anzahl geeigneter Betriebswege für
den Radwegeausbau in Berlin ist bislang nicht ermittelt
worden.
Frage 2: Welche konkreten planerischen Vorarbeiten
sind im Senat und den Bezirken dafür geleistet worden?
Antwort zu 2: Relevante Projekte, wie der Radfernweg
Berlin-Kopenhagen, welcher u.a. entlang des Berlin-
Spandauer-Schifffahrtskanals und des Hohenzollernkanals
verläuft sowie die Radialroute 10, die dem Teltowkanal
folgt, wurden weit vor dem Jahr 2015 fertiggestellt.
Eine Finanzierung durch das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur war nicht möglich, da sich
zu diesem Zeitpunkt eine Ausbaunotwendigkeit ursächlich
aus den Anforderungen des Betriebes oder der Unterhaltung
der Bundeswasserstraßen hätte ergeben müssen.
Dies war nicht der Fall, da die Berliner Bundeswasserstraßen
ausschließlich vom Wasser aus unterhalten werden.
Ein von Berlin bereits im Jahr 2008 zur Finanzierung
aus Bundesmitteln beantragtes Projekt, den Ausbau der
Unterführung der Emil-Schulz-Brücke für Radfahrende
betreffend, wurde dementsprechend nicht bewilligt. Im
Rahmen der abschnittsweisen Umsetzung des Spree-
Radweges wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, inwieweit
eine anteilige Finanzierung aus Bundesmitteln möglich
ist.
Frage 3: Gibt es aktuell Beantragungen auf Grundlage
des im Bundeshaushaltsplan 2015 im Kapitel 1203, Titel
780 12 enthaltenen Haushaltsvermerks: "Mit der Maßgabe
der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme
der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen
und Gemeindeverbände können mit diesen Ausgaben
Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr
tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf
Antrag einmalig Mittel aus diesem Titel in Höhe von 50
% der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten
gegenüber dem Betriebswegeausbau) verwendet werden."?
Wenn ja, welche, für welche konkreten Projekte,
mit welchem baulichen Umsetzungshorizont und welchen
geplanten Kosten?
Antwort zu 3: Aktuell gibt es keine Beantragungen,
aber das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur hat mitgeteilt, dass sich die für den fahrradtauglichen
Ausbau der Betriebswege an Bundeswasserstraßen
zuständige Generaldirektion für Wasserstraßen
und Schifffahrt in Bonn (GDWS) zur Abstimmung geeigneter
Projekte mit Berlin in Verbindung setzen will.
Dies betrifft auch das in der Antwort zu 2 bereits genannte
Projekt des Ausbaus der Unterführung der Emil-
Schulz-Brücke für Radfahrende mit einem Kostenrahmen
von ca. 600.000 EUR (Schätzkosten aus dem Jahr 2008).
Frage 4: Ist dem Senat bekannt, ob die o.g. Mittel
auch in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen
sollen und wenn ja, in welcher Höhe?
Antwort zu 4: Das ist dem Senat nicht bekannt.
Frage 5: Gibt es eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten und falls ja, wie hoch ist
die Summe, die Berlin maximal akquirieren kann?
Antwort zu 5: Eine länderspezifische Deckelung der
beantragungsfähigen Teilkosten ist hier nicht bekannt.
Berlin, den 17. Februar 2016
In Vertretung
C h r i s t i a n G a e b l e r
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Feb. 2016)