Schiffsverkehr + Häfen: Wassertouristische Ziele Berlins, aus Senat

www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob seitens des Bundes im Vorgriff auf die #WSV-Reform geplant ist, das Eigen-tum an einigen ausgewählten #Bundeswasserstraßen auf-zugeben und stattdessen an die Bundesländer zu überge-ben bzw. zu verkaufen, und wenn ja, sind hiervon auch Bundeswasserstraßen in und um Berlin betroffen? Antwort zu 1: Nein. Frage 2: Wenn ja, wie ist der Planungs- und Diskussi-onsstand zwischen dem Bund und dem Land Berlin aktu-ell und mit welchem weiteren Zeitablauf rechnet der Se-nat? Antwort zu 2: Entfällt. Frage 3: Inwiefern ist der Senat in die derzeitige Ent-wicklung des #Wassertourismuskonzeptes der Bundesre-gierung eingebunden, welches im Zuge der WSV-Reform nach Aussage der Bundesregierung erstellt werden soll, insbesondere wenn es um die künftige Finanzierung der sog. „#Restwasserstraßen/#touristische Wasserstraßen“ geht? Antwort zu 3: Derzeit ruhen nach Kenntnis der Se-natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Arbeiten am Wassertourismuskonzept des Bundes, eine Einbeziehung des Landes Berlin in die Erarbeitung erfolgt daher derzeit nicht. Der Ende August 2014 vorgelegte 6. Bericht zur Re-form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) enthält keine Informationen zu zeitlichen oder inhaltli-chen Planungen des Bundes. Hier heißt es lediglich: „In Amtsbereichen, die überwiegend durch wassertouristisch genutzte Wasserstraßen geprägt sind, kann es zu weiteren Strukturveränderungen kommen. Dies ist abhängig von politischen Entscheidungen zum Wassertourismuskonzept der Bundesregierung.“ (vgl. 6. Bericht zur Reform der WSV, S. 16). Frage 4: Welche Kosten fallen derzeit für den Erhalt der landeseigenen Berliner Wasserstraßen an? Bitte stel-len Sie die Kosten für die einzelnen Wasserstraßen dar und gliedern sie nach Kostenarten auf. Antwort zu 4: Für die Unterhaltung der landeseigenen Berliner Gewässer 1. Ordnung fallen jährliche Kosten in Höhe von rund 220 T€ an. Diese setzen sich aus den Kos-ten für die Sohlräumung und Sohlpeilung, die Gewässer-reinigung sowie die Kontrolle der landeseigenen Bauwer-ke an den Landesgewässern zusammen (Details siehe Tabelle). Bezeichnung der landeseigenen Berliner Wasser-straßen Sohlräumung und -peilung Gewässer-reinigung Bauwerks-kontrollen Aalemannkanal 2.000 € 3.600 € 700 € Alter Berlin-Spandauer Schiffahrtskanal 11.000 € 20.000 € 2.500 € Alte Spree (in Spandau) 9.000 € 2.300 € 400 € Spree von der Landesgrenze bis Dämeritzsee (ober-halb) 6.000 € 5.000 € 450 € Havelschlenke 1.000 € 2.000 € 200 € Kanäle an der Müggelspree bis Neu-Venedig 12.000 € Maselakekanal 1.000 € 3.200 € 700 € Neuköllner Schiffahrtskanal mit Oberhafen 16.000 € 41.400 € 4.500 € Nordhafen Spandau 3.000 € 4.000 € 350 € Stößensee 20.000 € 26.000 € 2.300 € Tegeler Hafen mit Stichkanal 5.000 € 3.000 € 400 € Teufelsseekanal 1.000 € Unterhafen Spandau (Südhafen) 2.000 € 2.800 € 300 € Westhafen 4.800 € Frage 5: Wie viele Ufer-Kilometer der durch Berlin führenden Wasserstraßen sind a) in Privatbesitz und b) in öffentlicher Hand? Bitte zu b) alle Inhaber mit km-Angabe aufführen. Antwort zu 5: Zur Beantwortung der Frage wäre eine grundstücksgenaue Auswertung eines jeden Ufergrund-stückes entlang der Gewässer notwendig. Eine derartige grundstücksscharfe und vollständige Auflistung der Ufereigentümer ist beim Senat und bei den Bezirken nicht vorhanden. Frage 6: Wie viele Steganlagen befinden sich an den unter 5)b) genannten Ufern, für welche Bootsformen sind diese ausgelegt, wie hoch sind die Unterhaltskosten hier-für (inkl. Kosten der Zuwegung) und welche Pachtein-nahmen stehen dem gegenüber? Antwort zu 6: An Ufern, die der öffentlichen Hand gehören, befinden sich – neben Sportbootstegen (Gewäs-seraufsicht bei den Bezirksämtern) – Steganlagen im Besitz des Landes Berlin, verwaltet durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM), sowie Wasserret-tungsstationen des ASB, der DLRG und des DRK, an denen Rettungsboote liegen. Bei der Wasserbehörde sind dazu 22 genehmigte An-lagen wie folgt registriert: ASB –Wasserrettungsstationen 3 Vorgänge: 1) Kleiner Müggelsee, südliches Ufer (Badestelle) 2) Seddinsee, südwestliches Ufer (Schwarzer Weg 6) 3) Tegeler See, südöstliches Ufer, km 1,0 (Saatwinkel) BIM – Anlagen, die von Berliner Behörden und Instituti-onen genutzt werden 3 Vorgänge: 1) Müggelspree, rechtes Ufer, km 2,3 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 3,5 (Mertensstr. 140) 3) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,0 (Am Postfenn) DLRG –Wasserrettungsstationen 14 Vorgänge: 1) Großer Müggelsee, rechtes Ufer, km 4,0 (Josef-Nawrocki-Str.) 2) Oberhavel, rechtes Ufer, km 6,0 (Bürgerablage) 3) Oberhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Fährweg) 4) Oberhavel, linkes Ufer, km 7,0 (Sandhauser Str. 61) 5) Unterhavel, rechtes Ufer, km 7,6 (Große Badewiese) 6) Unterhavel, linkes Ufer, km 9,7 (Große Steinlanke) 7) Unterhavel, linkes Ufer, km 6,5 (Grunewaldturm) 8) Unterhavel, linkes Ufer, km 12,0 ( Großes Tiefehorn) 9) Unterhavel, linkes Ufer, km 4,8 (Schildhorn) 10) Unterhavel, linkes Ufer, km 14,0 (Jagen 95, gegen-über Pfaueninsel) 11) Unterhavel – Scharfe Lanke (Am Pichelssee 20/21) 12) Unterhavel – Großer Wannsee, westliches Ufer, km 2,0 (Heckeshorn) 13) Unterhavel – Großer Wannsee, östliches Ufer, km 1,6 (Wannseebadweg) 14) Kleiner Wannsee, linkes Ufer, km 3,7 (Königstr. 68) DRK –Wasserrettungsstationen 2 Vorgänge: 1) Unterhavel, rechtes Ufer, km 6,5 (Kleine Badewiese) 2) Unterhavel, rechtes Ufer, km 9,0 (Breitehorn) Die Unterhaltungskosten sind bei diesen, wie auch bei Sportbootsteganlagen von dem Stegeigentümer zu tragen. Hierzu liegen weder bei der Wasserbehörde noch in den Bezirken Angaben vor. Die Pachteinnahmen bei Bundeswasserstraßen werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin (WSA Berlin) erhoben. Eine Aussage bezüglich der entsprechenden Pachthöhen ist direkt beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, Postfach 610357, wsa-berlin@wsv.bund.de, ein-zuholen (vgl. generelle Ablehnung entsprechender Be-antwortungen auf dem Weg Schriftlicher Anfragen auf Landesebene, dargestellt in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17 / 14565 vom 17. September 2014 über „Baustellen auf Bundeswasserstraßen“). Für die landeseigenen Gewässer I. Ordnung werden aus Verträgen über Steganlagen jährliche Pachteinnahmen von ca. 17.000 € erzielt. Seitens der abgefragten Bezirke gingen ergänzend da-zu fristgerecht folgende Rückmeldungen ein:  Bezirke Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpe-nick, Steglitz-Zehlendorf, Spandau: Fehlanzeige; keine vorliegenden Informationen; Verweis auf das WSA  Bezirk Mitte: die Anzahl der Steganlagen im Be-zirk Mitte ist nicht bekannt. Im Rahmen der Erstel-lung des wassertouristischen Wegeleitsystems (Federführung: Wirtschaftsförderung) wurden 4 Uferbereiche benannt, ausgewiesen und mit einer Beschilderung ausgerüstet, an denen private Nut-zerinnen und Nutzer für 24 h kostenlos mit ihrem Boot anlegen dürfen. Hierfür wurden jedoch keine Steganlage gebaut, sondern geeignete Stellen ent-lang der Spree mit touristischen Hinweisschildern ausgestattet. Es handelt sich um: o die Anlegestelle „Sportpark Neues Ufer“ in Moabit West o die Anlegestelle „Tiergarten“ westlich der Les-singbrücke o die Anlegestelle „Regierungsviertel“ westlich der Friedrichstraße, und o die Anlegestelle „Spreekanal“ östlich Neue Grünstraßenbrücke. Die Unterhaltung unterliegt nach Kenntnis dem Straßen- und Grünflächenamt (SGA), die Kosten hierfür sind nicht bekannt. Da es sich um ein tou-ristisches Angebot handelt, mit dem der Wasser-tourismus gefördert werden soll, ist das Anliegen hier kostenlos, d.h. es werden keine Einnahmen er-zielt.  Bezirk Neukölln: Steganlagen in bezirklicher Zu-ständigkeit sind nicht bekannt. Abgesehen von den Anlegern der Berufsschifffahrt existiert ein Anle-ger am Estrel (gelbe Welle) und vom Ruderverein Wiking.  Bezirk Reinickendorf: An öffentlich zugänglichen Uferbereichen (Uferweg) befinden sich ca. 120 Sportbootssteganlagen. Ausgelegt sind diese Anla-gen für Sportboote, eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Bootsarten (Ruder-/Motor- oder Se-gelboote) kann mangels Kenntnis nicht getroffen werden. Erkenntnisse über Unterhaltskosten für Zuwegungen liegen nicht vor. Der Uferweg wird vom Straßen- und Grünflächenamt als Grünfläche gepflegt. Frage 7: Welchen Inhalt hat die unter anderem von der Messe Berlin mit in Auftrag gegebene Studie zu den öko-nomischen Effekten des Wassertourismus in Berlin und Brandenburg und liegen bereits Ergebnisse vor und wenn ja, welche? Antwort zu 7: Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt der IHK des Landes Brandenburg und der IHK Berlin, des Wirtschaftsverbands Wassersport Berlin-Brandenburg und der Wassersportmesse Boot & Fun. Projektinhalt ist die Untersuchung der wirtschaftlichen Situation, Effekte und Perspektiven des Wassertourismus in Brandenburg und Berlin. Es liegen noch keine Ergebnisse vor. Frage 8: Welche Vertreter des Senats nehmen regel-mäßig an dem von den IHKs Berlin und Brandenburg organisierten Erfahrungsaustausch Wassertourismus teil und welche Schlüsse zieht der Senat konkret aus den Gesprächen? Antwort zu 8: Die für Wasserstraßen und Wassertou-rismus zuständigen Verwaltungen nehmen regelmäßig teil. Im Erfahrungsaustausch wird diskutiert, wie die Rahmenbedingungen im Wassertourismus optimiert wer-den können. Frage 9: Wie ist die Zusammenarbeit hinsichtlich der Entwicklung des Wassertourismus zwischen Berlin und Brandenburg organisiert und welche Inhalte werden re-gelmäßig abgestimmt? Antwort zu 9: Es gibt einen regelmäßigen Erfahrungs-austausch zwischen den Verwaltungen und den Marke-tingorganisationen beider Länder sowie der Tourismus-Marketing Brandenburg und visitBerlin (u.a. gemeinsame Marketingmaßnahmen und Messeauftritte). Berlin, den 06. Oktober 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Okt. 2014)