www.berlin.de Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann endet der Vertrag mit der Deutschen Bahn für das #Leihfahrradsystem #Call a #Bike und wann plant der Senat die Ausschreibung für die Fortführung des Berliner Leihfahrradsystems zu starten? Wann ist mit einer Entscheidung über den zukünftigen #Betreiber zu rechnen? Antwort zu 1: Die von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewährte Zuwendung zum Öffentlichen Leihfahrradsystem Call a Bike wird bis zum Ende der Nachnutzungsfrist zum Bundesprojekt für die Jahre 2013 und 2014 gewährt und endet im Dezember 2014. Die Vorbereitung der geplanten Ausschreibung läuft derzeit, eine zeitnahe Veröffentlichung wird angestrebt.
Der Zeitpunkt der Auswahl des zukünftigen Betreibers ist derzeit nicht prognostizierbar und hängt elementar vom Ablauf des angestrebten Vergabeverfahrens ab. Be-absichtigt wird eine schnellstmögliche Vergabe. Frage 2: Hat sich der Senat mit der Deutschen Bahn schon auf einen Übergangvertrag verständigt, damit die bestehenden Stationen nicht vor Beginn des neuen Ver-trages abgebaut werden? Antwort zu 2: Ein entsprechender Vertrag besteht der-zeit nicht. Frage 3: Falls ein anderer Betreiber als die Deutsche Bahn die Ausschreibung gewinnen sollte, in welcher Höhe gingen durch den Abbau der Call a Bike Stationen Zuschüsse des Landes und des Bundes verloren? Antwort zu 3: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann keine Angaben zu Zuschüssen und anderen Finanzierungsinstrumenten des Bundes zum Bundesprojekt machen. Entsprechende An-gaben sind beim zuständigen Bundesministerium zu er-fragen. Die Zuwendung der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und Umwelt zum Öffentlichen Leihfahrradsys-tem Call a Bike in Berlin deckte bei den beantragten Inf-rastrukturausgaben zur Systemerweiterung (Stationen, Räder) lediglich die Abschreibungskosten für den Zu-wendungszeitraum ab. Die Mittel gehen damit nicht ver-loren. Frage 4: Wie viele Stationen und welche Ausdehnung soll die Ausschreibung umfassen? Wird sich der Senat mit dieser Ausschreibung wieder auf ein rein stationäres Sys-tem festlegen oder auch Systeme mit freien Abstellmög-lichkeiten oder gemischte Systeme zulassen? Was ist diesbezüglich das Ergebnis der Markterkundung im Juli 2014? Antwort zu 4: Details der Vergabeunterlagen, daher unter anderem die Frage nach Ausdehnung und konkreter Ausgestaltung, können mit Rücksicht auf das angestrebte Verfahren erst im Rahmen der offiziellen Bekanntma-chung dargestellt werden. Die in den Markterkundungs-gesprächen durch die Unternehmen aus operativer Sicht dargestellte Vorzugsvariante ist ein rein stationsbasiertes System. Frage 5: Wie lange wird es aus Sicht des Senats dau-ern, um wieder ein Netz von Verleihstationen aufzubauen, das der aktuellen Anzahl und Ausdehnung entspricht, falls ein neuer Betreiber die Ausschreibung gewinnt? Antwort zu 5: Hierzu werden erst im Prozess des Vergabeverfahrens gesicherte Kenntnisse vorliegen. Aus den Markterkundungsgesprächen liegen zwar Angaben vor, diese besitzen allerdings keinen verbindlichen Ange-botscharakter. Frage 6: Inwieweit plant der Senat in die Ausschrei-bung auch Pedelecs aufzunehmen bzw. diese zuzulassen? Antwort zu 6: Nach derzeitigem Diskussionsstand ist die Einbeziehung von Pedelecs nicht angestrebt. Auch im ggf. zu vergebenden öffentlichen Fahrradver-leihsystem würden die Fahrräder ganzjährig eingesetzt werden, insbesondere, um kurze Distanzen mit dem Rad zurücklegen und das öffentliche Leihfahrrad mit dem ÖPNV kombinieren. Die Fahrräder werden damit einer intensiven, wetterunabhängigen Nutzung ständig wech-selnder Fahrerinnen und Fahrer ausgesetzt. Erfahrungen aus Berlin, Deutschland und Europa zeigen, dass Leih-fahrräder auch zum Ziel für Vandalismus werden können. Gleichzeitig weißt Berlin lediglich geringe Höhenunter-schiede auf, ist damit ein topografisch eher gering an-spruchsvolles Gelände für Radfahrende. Kosten (unter anderem für Investition in Räder und Station sowie deren Wartung) und Mehrwert (Pedelec vs. traditionelles Fahr-rad) sprechen hier für die Fokussierung auf ein traditio-nelles System. Frage 7: Inwieweit wäre es in Berlin rechtlich mög-lich, eine Teilfinanzierung des Leihfahrradsystems über Werbeflächen – beispielsweise an den Terminalrückseiten – vorzunehmen, um die Fahrräder die ersten 30 Minuten kostenlos zur Verfügung zu stellen? Inwieweit zieht der Senat eine solche Co-Finanzierung in Betracht? Antwort zu 7: Entsprechende Optionen werden derzeit geprüft und im Rahmen des Vergabeverfahrens darge-stellt. Frage 8: In der Roten Nummer 1327 C erklärt der Se-nat, dass keine kostendeckende Bewirtschaftung in Berlin möglich sei, so dass ein Zuschuss weiterhin notwendig („alternativlos“) ist – sind dem Senat andere europäische Städte bekannt, die ohne solche Zuschüsse auskommen? Wenn ja, worauf führt der Senat das zurück? Antwort zu 8: Der Senatsverwaltung für Stadtentwick-lung und Umwelt liegen keine Informationen über Öffent-liche Leihfahrradsysteme in einer vergleichbaren Größen-ordnung und Qualität vor, die ohne Zuschüsse realisiert wurden. Berlin, den 11. September 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Sep. 2014)