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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be-antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat überliefert wurde. Sie wird nachfolgend in den Antworten zu 1. bis 10. und 11. (teilweise) wiedergegeben: Frage 1: Wie viele #Bus- und #Tramhaltestellen der #BVG verfügen über ein solches System? (prozentual und absolut) Antwort zu 1.: #Omnibus Von rd. 6.400 Richtungshaltestellen sind 120 mit ins-gesamt 282 Anzeigern und 9 Infotafeln ausgerüstet, das entspricht rd. 1,9 % der Richtungshaltestellen. #Straßenbahn Von 794 Richtungshaltestellen sind 137 mit insgesamt 286 Anzeigern ausgerüstet (rd. 17 %). Kombi 18 Anzeiger an 13 Haltestellenbereichen. Frage 2: Wie viele #DAISYs gibt es insgesamt an den Bus- und Tramhaltestellen der BVG? Antwort zu 2.: Insgesamt verfügt die BVG über 586 Anzeiger. Frage 3: Nach welchen Kriterien werden DAISYs an Haltestellen aufgestellt? Antwort zu 3.: Die Kriterien richten sich nach Priori-täten unter Berücksichtigung einer größtmöglichen Fahr-gastrelevanz, d.h. Haltestellen mit vielen Einsteigerinnen und Einsteigern (> 2000 pro Tag) und Umsteigepunkten zwischen verschiedenen Linien. Frage 4: Wie hoch sind die Kosten für die Anschaf-fung und die Wartung eines DAISYs? Wie hoch ist die geplante Lebensdauer dieser Systeme? Antwort zu 4.: Die Investitionskosten für die Anschaf-fung und Aufstellung betragen je nach Anzahl der Anzei-ger an einem Standort 30 bis 50 Tsd. EUR. Für die Wartung und Betrieb werden ca. 1.500 EUR pro Anzeiger im Jahr angesetzt, d.h. bei der aktuellen Anzahl rd. 900 Tsd. EUR p.a. Die geplante Lebensdauer beträgt 10 Jahre. Frage 5: Wie viele DAISYs sollen noch angeschafft werden? Bis Wann soll dies erfolgen? Antwort zu 5.: Für weitere Ausrüstungen gibt es noch keine konkreten Planungen. Frage 6: Besitzen alle DAISYs die gleiche Funktiona-lität? Wenn nein, worin erklärt sich der unterschiedliche Funktionsumfang? Antwort zu 6.: Ja, alle Anzeiger haben die gleiche Funktionalität. Frage 7: Wie hoch ist der Aufwand bei DAISY-Anzeigen den angezeigten Text zu verändern? Wie lange dauert es, bis ein veränderter Text angezeigt wird? Wie viele Text-Änderungen gibt pro Tag durchschnittlich? Antwort zu 7.: Der Aufwand richtet sich danach, ob der Text für einzelne Anzeiger oder für Gruppen geändert werden muss. Es können nur Zusatz- und Sondertexte geändert werden, keine Abfahrtsanzeigen. In der Regel dauert die Bearbeitung 2 – 10 Minuten. Sobald der Text aktiviert wurde, wird er an den digita-len Funk übergeben, ein Text ist im Durchschnitt (abhän-gig vom Datenaufkommen im Funk) innerhalb einiger Sekunden auf dem Anzeiger zu sehen. Je nach Region, Wochentag und Jahreszeit sind Texte laufend den Gegebenheiten anzupassen. Ein täglicher Durchschnitt ist hier nicht aussagefähig. In Zeiten mit wenigen Veranstaltungen muss mitunter nur einmal täglich ein Text verändert werden, an Tagen mit vielen Veranstaltungen werden mitunter alle 5 Minuten Texte verändert. Frage 8: Wie viele Zeichen kann der angezeigte Text maximal umfassen? Antwort zu 8.: Ein Zusatztext auf der untersten (Lauf)Zeile des Anzeigers kann 180 Zeichen lang sein. Ein Sondertext, der den gesamten Anzeiger beschreibt, kann 5 – 6 Zeilen mit jeweils 35 Zeichen beinhalten. Frage 9: Wie viele DAISYs sind in den letzten 12 Monaten nicht funktionsbereit gewesen? Wie hoch waren dabei die Ausfallzeiten? Antwort zu 9.: Die Verfügbarkeit der Anzeiger liegt regelmäßig über dem vom Verkehrsvertrag geforderten Sollwert von 97 %. Frage 10: Wie viele Mitarbeiter sind für die Betreuung von DAISY zuständig? Antwort zu 10.: Für die Wartung und den Betrieb von DAISY sind vier Mitarbeitende zuständig. Die Texte werden von Mitarbeitenden der Betriebsleitstellen erstellt und bei Bedarf geändert. Frage 11: Wann ist mit der Einführung des Direkten Oeffentlichen NahverkehrsLeitDienstes (DONALD) zu rechnen? Antwort zu 11.: Dieses System ist dem Senat und der BVG nicht bekannt. Berlin, den 26. Juni 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ………………………….. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Juli 2014)