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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden bestehen an der Neuen #Fahlenbergbrücke die dazu führen, dass die Brücke durch einen #Neubau ersetzt werden muss? Antwort zu 1: Im Jahr 2010 wurden im Zuge der #Grundinstandsetzung Schäden in den Unterbauten festgestellt, welche am geschlossenen Bauwerk nicht erkennbar waren. Beim Freilegen der Betonkonstruktionen wurden große Risse festgestellt. Weiterhin zeigte sich, dass die Alkali-#Kieselsäure-Reaktion in den Betonunterbauten massivere Zerstörungen verursacht hatte. Eine wirtschaftliche Instandsetzung der Unterbauten war nicht mehr möglich. Frage 2: Bestehen für diese Brücke zurzeit #Nutzungseinschränkungen? Wenn ja, welche? Antwort zu 2: Es musste eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Brücke durch Beschilderungen beidseitig unmittelbar vor dem Bauwerk auf 30 km/h angeordnet werden. Frage 3: Wann ist der Neubau dieser Brücke geplant? Antwort zu 3: Die Planungen zum Brückenneubau werden ab 2014 mit dem Ziel eines Baubeginns zum Jahreswechsel 2015/2016 durchgeführt. Die Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Frage 4: Wie wird gewährleistet, dass die Brücke bis zum geplanten Neubau nutzbar bleibt? Antwort zu 4: Nach Feststellung der unter 1 genannten Schäden wurden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen geplant und statisch dimensioniert. Diese Planung wurde nach Prüfung durch einen Prüfingenieur in vollem Umfang ausgeführt und danach der Verkehr in beide Fahrtrichtungen, jedoch mit der unter 2 beschriebenen Geschwindigkeitsreduzierung, freigegeben. Frage 5: Ist für die Zeit des Neubaus der Brücke die Errichtung einer Behelfsbrücke geplant bzw. erfolgt der Neubau der Brücke neben der alten, so dass die Straßenverbindung zwischen Berlin-Müggelheim und Gosen ohne weitere Einschränkungen auch in der Zeit der Brü- ckenerneuerung bestehen bleibt? Antwort zu 5: Die Planungen zum Neubau der Neuen Fahlenbergbrücke sollen im Jahr 2014 aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit den technischen Planungen werden natürlich auch Untersuchungen zur Aufrechterhaltung des Verkehrs (u.a. Behelfsbrücke) durchgeführt. Bei der Entscheidungsfindung werden umweltrechtliche Belange ebenso wie verkehrliche Belange einfließen und planrechtlich zu erörtern sein. Frage 6: Wenn zu 4. nein, warum nicht und wie soll die Verkehrsverbindung inklusive der Busverbindung (Linie 369) alternativ hergestellt werden? Antwort zu 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Berlin, den 06. März 2014 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r …………………………. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Mrz. 2014)