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(19.2.2014) Sehr geehrte Damen und Herren, in Vorbereitung der Verabschiedung der Novelle zum #ÖPNV-Gesetz #Brandenburg wenden wir uns mit diesem Offenen Brief an Sie, um Ihnen die wohl weiterhin bestehenden Probleme aufzuzeigen. Wir appelieren an Sie, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Es gefährdet mittelfristig ein gutes und ausreichendes Angebot mit Straßenbahn und Bus. Wir haben den Eindruck, dass das ÖPNV-Gesetz lediglich dazu dient, die Verantwortung für Bahn und Bus vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte abzuwälzen, ohne im Gegenzug für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Daseinsvorsorge und Subsidiarität sieht unserer Meinung nach anders aus. Wer erklärt in vier, fünf oder acht Jahren der Öffentlichkeit, dass die Straßenbahn in Brandenburg an der Havel oder Cottbus als umweltfreundliches und barrierefreies Verkehrsmittel nicht mehr zu finanzieren ist? 1. Barrierefreiheit findet nicht statt Die Umsetzung der Barrierefreiheit (in der Anhörung am 16.1.2014 war davon auch die Rede) ist völlig ungeklärt; auch hierbei werden die Aufgabenträger, so jedenfalls unser Eindruck, vom Land alleine gelassen. Viele Haltestellen müssen bis 2020 baulich verändert werden, um barrierefrei zugänglich zu sein. Sofern hiermit größere Baumaßnahmen verbunden sind, muss bald mit den Planungen begonnen werden. Hierzu wiederum ist aber Voraussetzung, dass die Finanzierung geklärt ist. Zahlreiche alte Straßenbahnfahrzeuge können nur mit einem finanziellen Riesenaufwand, der in vielen Fällen einem Neubau gleichkommt, entsprechend umgerüstet werden. Wer soll das finanzieren? Das Land hat, wenn das Gesetz so verabschiedet wird, hierfür keine Verantwortung mehr. 2. Absenken der Investitionsförderung von 17,1 Mio. Euro (2013) auf 5 Mio. in 2014 – ist das der erwünschte Fortschritt? Dreh- und Angelpunkt ist die pauschale Förderung der Aufgabenträger mit Straßenbahnen und Eberswalde mit seinem Obus mit 5 Mio. Euro jährlich. Diese Summe ist angeblich ausreichend, um die anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen der kommenden Jahre zu finanzieren. Wie kommt diese Summe zustande? 2008 bis 2010 sind durchschnittlich pro Jahr 4,1 Mio. Euro an Fördermitteln durch das Land Brandenburg ausgereicht worden. Wird allerdings ein längerer „Lebenszyklus“ von Fahrzeugen und Gleisanlagen betrachtet, ergibt sich ein ganz anderes Bild. Von 1999 bis 2010 sind laut VDV für die Straßenbahnen im Land Brandenburg im jährlichen Durchschnitt 8,5 Mio. Euro an Investitionen gewährt worden. Warum nimmt das Ministerium als Grundlage für die Ermittlung des angeblichen Investitionsbedarfs für die kommenden Jahre einen Mini-Zeitraum, der überhaupt nicht repräsentativ ist? Dass die 5 Mio. Euro überhaupt nicht ausreichen, zeigt auch die Landeshauptstadt Potsdam. Hier wächst die Bevölkerung stetig an und die ViP haben immer mehr Fahrgäste zu befördern. In Folge der neuen, pauschalen Zuweisungen würde Potsdam pro Jahr ca. 1 Mio. Euro weniger Geld für seine Straßenbahn bekommen, obwohl hier ein Ausbau des Straßenbahnnetzes dringend erforderlich ist. Im Haushalt soll der Einzelplan 11 (MIL), Kapitel 11 500, Titelgruppe 70 „Investitionen für den ÖPNV gemäß Gesetz zum EntflechtG“ von 2013 17,1 Mio. Euro auf 2014 5,0 Mio. Euro um über 70 % gekürzt werden. Zeigen nicht alleine diese beiden Zahlen die Dramatik? Unser Fazit: Wird die Förderung von 5 Mio. Euro nicht deutlich erhöht, wird keiner der betroffenen Aufgabenträger die in wenigen Jahren anstehenden Ersatzinvestitionen in Fahrzeuge und Gleisanlagen finanzieren können. Es droht dann somit das Aus für die Straßenbahnbetriebe in Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Woltersdorf, Schöneiche, Rüdersdorf und Strausberg. Verkehrswende? Förderung des Umweltverbundes? Nicht in Brandenburg. 3. Mitwirkung Wir hätten uns gewünscht, dass den Aufgabenträgern verbindlich das Aufstellen von Nahverkehrsplänen und Einrichten von Nahverkehrsbeiräten vorgeschrieben wird. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit sollte selbstverständlich werden, wenn wenig Geld zur Verfügung steht und neue Wege begangen werden sollen. Transparenz und Möglichkeiten der demokratischen Mitwirkung sollten auf allen Ebenen erprobt und genutzt werden, um die Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen. Sehr veehrte Abgeordnete, wir haben nach wie vor den Eindruck, dass der vorgelegte Entwurf zum ÖPNV-Gesetz den regionalen Aufgabenträgern mehr Kompetenz und Entscheidungsfreiheit zubilligen möchte (das ist positiv), ihnen andererseits die dafür notwendige finanzielle Ausstattung vorenthält (das ist negativ). Wir appellieren an Sie, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung des Bahn- und Busverkehrs in Brandenburg zu sorgen. Nur dann können die Ziele des ÖPNV-Gesetzes mit Leben erfüllt werden: „Der öffentliche Personennahverkehr soll der Verbesserung der Mobilität der Bevölkerung, der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, dem Umweltschutz und der Verkehrssicherheit dienen. Er soll so gestaltet werden, daß er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. Durch Steigerung der Leistungsfähigkeit und Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs soll der motorisierte Individualverkehr, insbesondere in und zwischen Verdichtungsräumen zurückgeführt, zumindest aber ein weiterer Anstieg verhindert werden.“ (§ 2 Absatz 2 ÖPNV-Gesetz). Pressekontakt: Frank Böhnke, Landesvorsitzender, Ruf 01 77 / 8 93 43 94