Bahnindustrie + S-Bahn: Bombardier: Ansprüche der Deutschen Bahn zurückgewiesen

http://www.lok-report.de/ Bombardier Transportation weist die Ansprüche der Deutschen Bahn zur Berliner S-Bahn-Reihe 481 als unbegründet und die Anschuldigungen als rufschädigend zurück. Bombardier behält sich alle Rechte sowie ihre Durchsetzung mit Blick auf die rufschädigenden Anschuldigungen vor. Die allgemeine Gewährleistungspflicht für die Berliner S-Bahn-Reihe 481 ist im gegenseitigen Einvernehmen im Jahr 2007 ausgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Verfügbarkeit regelmäßig bei über 98 Prozent. Das ist auch im Vergleich mit ähnlichen Transportsystemen in Europa eine sehr gute Zahl. Die S-Bahn Berlin war von Beginn an für ihre eigenen Wartungsarbeiten verantwortlich. Bombardier Transportation hat keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Wartung und Reparatur der 481-Reihe. Bombardier Transportation ist der Ansicht, dass ein langwieriger Rechtsstreit nicht im Interesse der einzelnen Unternehmen ist, und zeigt sich weiterhin offen für Gespräche mit der Deutschen Bahn (Pressemeldung Bombardier, 05.03.13).

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