Flughäfen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Schließung des Flughafens Tempelhof zum 31. Oktober 2008, aus Senat

https://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/pressebox/archiv_volltext.shtml?arch_0702/nachricht2569.html

Das #Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat heute sämtliche Klagen, die ge­gen die #Schließung des #Flughafens #Berlin-Tempelhof gerichtet waren, abgewiesen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tempelhof widerrufen und den Wirksamkeitszeitpunkt des Wi­derrufs in Anlehnung an den Vergleichsvorschlag des Gerichts vom 21. Dezember 2006 auf das Ende der #Sommer-Flugplanperiode 2008 (30. Oktober 2008, 24:00 Uhr) festgelegt. Insgesamt hatten fünf Airlines sowie acht Unternehmen für Geschäftsflüge Klage erhoben.

Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem heute ver­kündeten Urteil entschieden, dass der Widerruf der #Betriebsgenehmigung für den Flughafen #Tempelhof zum 31. Oktober 2008 rechtmäßig ist. Der Vorsitzende des 12. Senats und Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, Jürgen Kipp, hat in der (mündlichen) Urteilsbegrün­dung ausgeführt, dass die im Schließungsbescheid vor­genommene Abwägung der Interes­sen und Belange der insgesamt 13 Unter­nehmen nicht zu beanstanden ist.

Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer begrüßte die heutige eindeutige Entscheidung des Oberverwaltungsge­richts zur Schließung des Flughafens Tempelhof und sieht sich darin bestätigt, dass das von den Regierungen der Länder Berlin und Brandenburg sowie des Bundes getragene #Flughafenkonzept mit seiner Ablösung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof durch den neuen #Zentralflughafen der Hauptstadt- und Metropolenregion Berlin/Brandenburg in #Schönefeld rechtmäßig ist und unter Wahrung der abwägungserheblichen Belange sowohl der betroffenen Berliner und Brandenburger Bevölkerung als auch der Luftfahrtunternehmen durchgeführt und abgeschlossen wurde.

Senatorin Ingeborg Junge-Reyer weiter: „Zusammenfassend ist festzustellen, dass die gemeinsame Flughafenplanung der Länder Berlin und Brandenburg sowie des Bundes mit dem Ziel der Eröffnung des Single-Airports in Berlin-Schönefeld (Berlin Brandenburg International) im Jahre 2011 weiter auf einem guten Weg ist. Nach der heutigen Entscheidung des Gerichts zugunsten einer Beendigung des Flugbetriebs kann auch der letzte Schritt, nämlich das Verwaltungsverfahren zur Entlassung der Tempelhofer Flughafenflächen aus der luftverkehrsrechtlichen Zweckbestimmung (sog. Planfeststellungsaufhebung) weiter zügig vorangetrieben werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Umnutzung des Flughafengeländes zu gewährleisten. Die Luftfahrtbehörde meines Hauses führt derzeit das Anhörungsverfahren unter Einbeziehung der #Luftfahrtunternehmen und der Träger öffentlicher Belange durch. Allen Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, sich bis zum 5. März 2007 zur Aufhebung der Planfeststellung zu äußern.
Wir wollen nun die Gespräche mit dem weiteren Eigentümer der Fläche, dem Bundesfinanzministerium und der BIMA, zur Nutzung von Gelände und Gebäuden fortsetzen.“