Strassenbahn M10: Verknuepfung am Nordbahnhof vorerst nicht vorgesehen
Ereignis
Mit dem Ausbau der Straßenbahnstrecke zum Nordbahnhof wurde die Frage aufgeworfen, warum die neue Strecke zunächst nicht mit der bestehenden Trasse in der Invalidenstraße verbunden werden sollte. Der Senat und die BVG hielten eine sofortige Verknüpfung für verkehrlich wenig sinnvoll und wirtschaftlich nachteilig. Stattdessen sollte die Verbindung erst im Zusammenhang mit der späteren Weiterführung der Straßenbahn zum Hauptbahnhof hergestellt werden. 【1-5c2221】
Details
Quelle: Drucksache 15/12490. 【1-5c2221】
Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Kaczmarek (CDU) vom 27. April 2005
Straßenbahnstummel am Nordbahnhof 【1-5c2221】
Fragen 1 und 2
Trifft es zu, dass die Verlängerung der Straßenbahn zum Nordbahnhof nicht mit der Strecke in der Invalidenstraße verknüpft wird? Wäre eine solche Verbindung sinnvoll? 【1-5c2221】
Antwort zu 1 und 2
Der Senat bestätigte, dass die Linie M10 bis zur Weiterführung zum Hauptbahnhof am Nordbahnhof enden werde. Eine Weiterführung über die Chausseestraße zur Endstelle Schwartzkopffstraße oder Am Kupfergraben sei geprüft, jedoch verworfen worden. 【1-5c2221】
Als Gründe wurden genannt:
- sehr geringer zusätzlicher Verkehrsnutzen,
- Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der bestehenden Strecke Chausseestraße/Friedrichstraße,
- notwendige Umbauten der Gleisanlagen westlich der Chausseestraße,
- zusätzlicher Verschleiß und betriebliche Probleme,
- Leistungsfähigkeitsprobleme am Knoten Invalidenstraße/Chausseestraße,
- vermeidbare Investitionen in provisorische Gleisanlagen. 【1-5c2221】
Frage 3
Wie soll der Umstieg zur U-Bahnlinie U6 erfolgen? 【1-5c2221】
Antwort zu 3
Nach Fertigstellung der Neubaustrecke könne der etwa 400 Meter entfernte U-Bahnhof Zinnowitzer Straße erreicht werden. Alternativ verwies der Senat auf die Nutzung der S-Bahn bis Friedrichstraße mit Umstieg zur U6. 【1-5c2221】
Frage 4
Welche Voraussetzungen müssten für die spätere Verknüpfung geschaffen werden? 【1-5c2221】
Antwort zu 4
Die Verknüpfung ist Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens der Straßenbahnstrecke Eberswalder Straße – Nordbahnhof. Mit dem Planfeststellungsbeschluss werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. 【1-5c2221】
Frage 5
Wäre eine provisorische Verbindung möglich? 【1-5c2221】
Antwort zu 5
Ja.
Nach Angaben des Senats würden dabei jedoch verlorene Investitionskosten von etwa 1 Million Euro entstehen, insbesondere für den Ein- und späteren Rückbau von Gleisen, Weichen, Fahrleitungen und Masten. 【1-5c2221】
Frage 6
Wie viele zusätzliche Fahrgäste wären zu erwarten? 【1-5c2221】
Antwort zu 6
Die Prognosen ergaben lediglich:
- durchschnittlich 2 zusätzliche Fahrgäste pro Zugfahrt bei Fahrten Richtung Norden,
- durchschnittlich 7 zusätzliche Fahrgäste pro Zugfahrt bei Fahrten Richtung Süden. 【1-5c2221】
Die zusätzlichen jährlichen Betriebskosten wurden von der BVG auf rund:
- 570.000 Euro bei Führung bis Schwartzkopffstraße,
- 1,0 Mio. Euro bei Führung bis Am Kupfergraben
geschätzt. 【1-5c2221】
Berlin, den 20. Mai 2005
In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-5c2221】
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.