Strassenbahn: Ausbau von Bernauer und Invalidenstrasse als Teil der Innenstadtstrategie

Auferstanden aus Ruinen – Innenstadtring statt nachhaltiger Mobilitätsplanung?

Ereignis

Die Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte den geplanten Ausbau von Bernauer Straße und Invalidenstraße im Zusammenhang mit der Straßenbahnverlängerung zum Hauptbahnhof. Der Senat erklärte, dass die Maßnahmen Teil der Innenstadtstrategie des Stadtentwicklungsplans Verkehr seien. Ziel sei die Verlagerung eines Teils des Durchgangsverkehrs aus der historischen Mitte sowie gleichzeitig die Förderung von ÖPNV und Radverkehr. 【1-ad152e】

Details

Quelle: Drucksache 15/11675, Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen). 【1-ad152e】

Auferstanden aus Ruinen – Innenstadtring statt nachhaltiger Mobilitätsplanung? 【1-ad152e】

Ich frage den Senat:

  1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Bernauer Straße und der Invalidenstraße bis zum Lehrter Bahnhof zum inneren Stadtring erfolgen soll, um die Stadtmitte möglichst frei vom Durchgangsverkehr zu halten?

a) Wenn nein, warum findet sich dann auf Seite 3 des Erläuterungsberichts zum Planfeststellungsverfahren diese Formulierung?

b) Wenn ja, gehört die Invalidenstraße nicht zur Innenstadt? 【1-ad152e】

  1. Wie viele Fahrspuren sollen dem motorisierten Individualverkehr auf dem ausgebauten Streckenabschnitt zur Verfügung stehen? 【1-ad152e】

  2. Auf welchen Abschnitten des ausgebauten Streckenabschnitts soll die Straßenbahn auf einer eigenen Trasse fahren können? 【1-ad152e】

  3. Auf welchen Abschnitten soll der Fahrradverkehr auf einem auf der Fahrbahn abmarkierten Fahrradstreifen fahren können? 【1-ad152e】

  4. Welche Änderung des Straßengrundrisses ist für den Ausbau der Bernauer Straße und der Invalidenstraße vorgesehen? 【1-ad152e】

  5. Wo und um welches Maß sollen für den Ausbau der Bernauer Straße und der Invalidenstraße Bürgersteige reduziert bzw. entfernt werden? 【1-ad152e】

  6. Mit wie vielen Fahrzeugen rechnet der Senat nach Fertigstellung des Lehrter Bahnhofs pro Tag auf den Streckenabschnitten Lehrter Bahnhof–Chausseestraße, Chausseestraße–Bernauer Straße und Bernauer Straße–Brunnenstraße? 【1-ad152e】

  7. Wie gewährleistet der Senat, dass die geltenden Lärm- und Schadstoffgrenzwerte entlang der Invaliden- und Bernauer Straße eingehalten werden? 【1-ad152e】

  8. Wie begründet der Senat, dass es für den Ausbau der Invalidenstraße und die Bernauer Straße kein gesondertes vom Planfeststellungsverfahren für den Einbau der Straßenbahn abgetrenntes Planfeststellungsverfahren gibt? 【1-ad152e】

  9. Trifft es zu, dass der Senat die Planstraße B zwischen Gartenstraße und Invalidenstraße mit Lichtsignalanlagen an der Einmündung zur Gartenstraße bzw. Invalidenstraße zu einem Verkehrsknoten ausbauen, aber auf ein gesondertes Planfeststellungsverfahren verzichten will?

a) Wenn ja, wie begründet er diese Absicht?

b) Wenn nein, wie sieht die Verkehrsplanung an dieser Stelle aus? 【1-ad152e】

  1. Trifft es zu, dass vor Baubeginn für die Planstraße B kein Lärm- und Erschütterungsgutachten vorlag?

a) Wenn ja, warum ist der Bau eines Straßenabschnitts für den Innenstadtring ohne diese Gutachten nicht rechtswidrig? Wann sollen diese Gutachten vorliegen und mit welchen Aussagen daraus rechnet der Senat? 【1-ad152e】

  1. Warum und wie ist nach Meinung des Senats gewährleistet, dass es nach Fertigstellung des Lehrter Bahnhofs im Bereich Invalidenstraße/Chausseestraße nicht zum permanenten Dauerstau und Verkehrschaos kommt? 【1-ad152e】

  2. Welche Kostenersparnis und welche Schadstoffreduzierung ließe sich erreichen, wenn die Bernauer Straße und die Invalidenstraße nur so ausgebaut würden, dass der motorisierte Individualverkehr nur eine eigene Fahrspur und die Straßenbahn durchgängig eine eigene Trasse zugewiesen bekommt? 【1-ad152e】

  3. Welchen Beitrag leistet der Ausbau von Invalidenstraße und Bernauer Straße für jeweils vier Fahrspuren für den MIV für eine nachhaltige Stadtentwicklung und das Erreichen der Klimaschutzziele des Landes Berlin? 【1-ad152e】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【1-ad152e】

Zu 1.:

Richtig ist, dass der Ausbau der Bernauer- und der Invalidenstraße Teilstück eines geschlossenen, in seinen Abschnitten unterschiedlich leistungsfähigen Straßenzuges um die historische Mitte ist. Die Innenstadtstrategie des Stadtentwicklungsplans Verkehr sieht vor, einen Teil des heutigen Durchgangsverkehrs auf diesen Ring zu verlagern. Damit wird einer Zielvorgabe des Abgeordnetenhauses entsprochen. Gleichzeitig umfasst die Strategie Maßnahmen zur Verlagerung von Verkehr auf den ÖPNV und das Fahrrad sowie zur Verringerung des Zielverkehrs in der Innenstadt. Die Verlagerung soll nicht ausschließlich auf Ringstraßen erfolgen, sondern auch über das übrige Hauptverkehrsnetz verteilt werden. Der Bereich innerhalb des sogenannten „Kleinen Hundekopfes“ wird dadurch ebenfalls entlastet. 【1-ad152e】

Zu 2.:

In Bernauer Straße und Invalidenstraße sind je Richtung eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr sowie eine Mischspur für MIV und Straßenbahn vorgesehen.

Im Abschnitt Sandkrugbrücke bis Heidestraße sollen in West-Ost-Richtung zwei Fahrspuren und in Ost-West-Richtung eine überbreite Fahrspur mit Angebotsstreifen für den Radverkehr zur Verfügung stehen.

Für die Planstraßen im Bereich Nordbahnhof sind zwei Fahrspuren je Richtung vorgesehen. 【1-ad152e】

Zu 3.:

Eigene Straßenbahntrassen sind vorgesehen:

  • über den künftigen Stadtplatz am Nordbahnhof,
  • in der Invalidenstraße zwischen Sandkrugbrücke und Straße am ULAP. 【1-ad152e】

Zu 4.:

Angebotsstreifen für den Radverkehr sind vorgesehen:

  • zwischen Alt-Moabit und Lehrter Straße,
  • zwischen Heidestraße und Sandkrugbrücke. 【1-ad152e】

Zu 5.:

Anpassungen der Fahrbahnquerschnitte:

  • Bernauer Straße (Strelitzer Straße bis Gartenstraße): von ca. 11,20 m auf 12,00 m
  • Invalidenstraße (Am Nordbahnhof bis Chausseestraße): von 11,05 m auf 12,50 m
  • Invalidenstraße (Chausseestraße bis Hessische Straße): von ca. 10,60 m auf 12,30 m
  • Platz vor dem Neuen Tor: von ca. 15,30 m auf 18,05 m
  • Invalidenpark: von ca. 15,10 m auf 23,46 m
  • Scharnhorststraße bis Heidestraße: von ca. 15,10 m auf 18,30 m 【1-ad152e】

Zu 6.:

In der Bernauer Straße werden die Gehwege überwiegend um jeweils 1,60 m verschmälert, um Radwege anzulegen.

In der Invalidenstraße wird die Nordseite teilweise reduziert:

  • Chausseestraße bis Humboldt-Universität: durchschnittlich ca. 1,40 m
  • Bereich Bundesverkehrsministerium: Anpassungen mit etwa 2,5 m Gehwegbreite
  • Invalidenpark: Reduzierung um etwa 1,0 m
  • Vor dem Bundeswirtschaftsministerium: punktuell bis zu 3,50 m Reduzierung. 【1-ad152e】

Zu 7.:

Prognostizierte werktägliche Verkehrsbelastungen für 2015:

  • Lehrter Bahnhof – Hessische Straße: ca. 39.400 Kfz/24 h
  • Hessische Straße – Chausseestraße: ca. 25.200 Kfz/24 h
  • Chausseestraße – Bernauer Straße: ca. 24.600 bis 28.000 Kfz/24 h
  • Bernauer Straße – Brunnenstraße: ca. 27.400 bis 28.700 Kfz/24 h 【1-ad152e】

Zu 8.:

Der Senat räumt ein, dass bereits heute hohe Lärm- und Luftschadstoffbelastungen bestehen. Im Rahmen der Lärmminderungs- und Luftreinhalteplanung werden geeignete Minderungsmaßnahmen untersucht. Konkrete Ergebnisse lagen zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht vor. 【1-ad152e】

Zu 9.:

Der Umbau erfolgt im Zusammenhang mit dem Straßenbahnneubau. Die erforderlichen Konflikte werden im Straßenbahn-Planfeststellungsverfahren behandelt. Darüber hinausgehende Querschnittsanpassungen erfolgen innerhalb des vorhandenen Straßenraums und benötigen nach Auffassung des Senats keine zusätzliche planungsrechtliche Sicherung. 【1-ad152e】

Zu 10.:

Ja. Die Planstraße B ist im Flächennutzungsplan als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Die Rechtsgrundlage bildet der Bebauungsplan I‑52a. Nach § 20 Abs. 4 Berliner Straßengesetz kann der Bebauungsplan die Planfeststellung ersetzen. Zusätzlich sind Linksabbiegespuren an den Knotenpunkten Gartenstraße und Invalidenstraße vorgesehen. 【1-ad152e】

Zu 11.:

Die Planstraße dient zunächst nur der Erschließung der Baugrundstücke am Nordbahnhof und wird vorläufig angebunden. Vor dem endgültigen Ausbau sollen weitere Bürgerbeteiligungen und Fachgutachten erfolgen. Der Senat erwartet daraus Aussagen zu den künftigen Lärm- und Schadstoffbelastungen. 【1-ad152e】

Zu 12.:

Nach Auffassung des Senats bewegen sich die prognostizierten Verkehrsbelastungen in einer für Berlin typischen Größenordnung. Verkehrsbehinderungen in Spitzenzeiten seien möglich, ein permanenter Dauerstau oder Verkehrschaos werde jedoch nicht erwartet. 【1-ad152e】

Zu 13.:

Eine Kostenersparnis durch eine vollständige Trennung von Straßenbahn und MIV sieht der Senat nicht. Zusätzliche Park- und Lieferstreifen, Linksabbiegespuren sowie Haltestelleninseln würden vielmehr weitere Straßenverbreiterungen erforderlich machen. Eine lokale Verringerung der Verkehrsbelastung wäre möglich, würde aber nach Einschätzung des Senats zu Verlagerungen auf andere innerstädtische Hauptverkehrsstraßen führen. 【1-ad152e】

Zu 14.:

Der Ausbau sei Bestandteil einer Gesamtstrategie. Nach Modellrechnungen des Stadtentwicklungsplans Verkehr könnten die täglichen Kfz-Fahrten innerhalb des S-Bahn-Rings langfristig um etwa 275.000 Fahrten beziehungsweise rund 15 % reduziert werden. Diese Entwicklung unterstütze nach Auffassung des Senats sowohl die soziale Stadtentwicklung als auch die Klimaschutzziele Berlins. 【1-ad152e】

Berlin, den 04. August 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【1-ad152e】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.