U-Bahn: Geruchsbelastungen nach Sanierung der U5 laut BVG gesundheitlich unbedenklich

Gefährdung der Fahrgäste durch giftige Dämpfe nach der Sanierung von U-Bahn-Stationen der U5

Ereignis

Der Abgeordnete Michael Cramer fragte nach möglichen Gesundheitsgefahren durch Geruchs- und Schadstoffbelastungen nach Sanierungsarbeiten auf der U-Bahn-Linie U5. Die BVG führte die beobachteten Gerüche auf neu eingebaute imprägnierte Holzschwellen zurück. Nach Angaben der BVG und der Technischen Aufsichtsbehörde bestanden keine Gesundheitsrisiken durch die verwendeten Materialien. 【2-952c06】

Details

Quelle: Drucksache 15/11318, Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Cramer (Bündnis 90/Die Grünen). 【2-952c06】

Gefährdung der Fahrgäste durch giftige Dämpfe nach der Sanierung von U-Bahn-Stationen der U5 【2-952c06】

Ich frage den Senat:

  1. Sind starke Geruchsbelastungen nach Abschluss der Sanierung bekannt?
  2. Welche Erkenntnisse liegen zur Schadstoffbelastung vor?
  3. Welche Gesundheitsrisiken bestehen insbesondere für Kinder und Menschen mit Atemwegserkrankungen?
  4. Welche Baustoffe wurden verwendet?
  5. Wurden Vorgaben zur Verwendung lösemittelfreier Materialien gemacht?
  6. Sind ähnliche Belastungen bei weiteren Sanierungen zu erwarten?
  7. Bestehen zusätzliche Risiken im Brandfall? 【2-952c06】

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Der BVG waren keine Beschwerden über außergewöhnliche Geruchsbelastungen bekannt. Die Gerüche wurden auf neue imprägnierte Holzschwellen zurückgeführt. Verwendet wurden moderne geruchsarme Imprägniermittel des Typs WEI-C, die nach Angaben der BVG den europäischen Umwelt- und Emissionsanforderungen entsprechen. 【2-952c06】

Zu 3.:

Der BVG waren keine gesundheitlichen Auswirkungen durch Einatmen der Stoffe bekannt. Wissenschaftliche Untersuchungen hätten keine Gesundheitsrisiken bei fachgerechter Verwendung entsprechender imprägnierter Hölzer ergeben. 【2-952c06】

Zu 4. und 5.:

Die Leistungsverzeichnisse verpflichteten die Auftragnehmer zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften. Die Einhaltung wurde durch Bauleiter sowie Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren überwacht. 【2-952c06】

Zu 6.:

Auch bei weiteren Sanierungen könne der typische Geruch neuer Schwellen auftreten. Belastungen durch giftige Dämpfe seien jedoch nicht zu erwarten. 【2-952c06】

Zu 7.:

Zusätzliche Gefahren im Brandfall wurden verneint. Die Technische Aufsichtsbehörde erklärte, dass ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene und brandschutzrechtlich geeignete Materialien verwendet würden. Gleichzeitig habe die Sanierung die Selbstrettungsmöglichkeiten durch zusätzliche Zugänge und Notausgänge verbessert. 【2-952c06】

Berlin, den 18. März 2004

In Vertretung

Maria Krautzberger

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 【2-952c06】

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.