Barrierefreiheit für behinderte bzw. sehbehinderte Menschen im Vorzeigebahnhof Lehrter Bahnhof
Ereignis
Der FDP-Abgeordnete Rainer-Michael Lehmann fragte nach der barrierefreien Gestaltung des im Bau befindlichen Lehrter Bahnhofs. Der Senat und die Deutsche Bahn verwiesen auf ein gemeinsam mit Behindertenverbänden entwickeltes Konzept. Geplant wurden taktile Leitsysteme, kontrastreiche Orientierungshilfen sowie ein umfassendes Blindenleitsystem vom Bahnhofsvorplatz bis zu den Bahnsteigen. 【2-f237c9】
Details
Quelle: Drucksache 15/10684, Kleine Anfrage des Abgeordneten Rainer-Michael Lehmann (FDP). 【2-f237c9】
Barrierefreiheit für behinderte bzw. sehbehinderte Menschen im Vorzeigebahnhof „Lehrter Bahnhof“ 【2-f237c9】
Ich frage den Senat:
- Welche Maßnahmen werden beim Bau des Lehrter Bahnhofs ergriffen, um seit Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes den Bahnhofsneubau barrierefrei für behinderte Menschen zu gestalten?
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Inwiefern werden bei diesen Maßnahmen auch die Belange sehbehinderter Menschen, z. B. durch ein Wegeleitsystem berücksichtigt?
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Wird das Wegeleitsystem taktil und optisch kontrastreich gestaltet sein, sodass auch sehbehinderte Besucher und Kunden den Bahnhof barrierefrei betreten und nutzen können?
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Wird es insbesondere bei der Gefahrenzone Bahnsteigkante/Gleisbett bzw. Zug eine optisch kontrastreiche Markierung geben?
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Gibt es in Berlin schon U- und S-Bahnhöfe, die vergleichbare Kontrastwerte aufweisen?
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Welche Bedeutung hatten die sensorischen Anforderungen der DIN 18030 sowie entsprechende Planungshilfen bei der Gestaltung des Bahnhofs? 【2-f237c9】
Antwort
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 【2-f237c9】
Zu 1.:
In Abstimmung mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehinderten-Verein Berlin e.V. (ABSV) sowie den zuständigen Senatsverwaltungen wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser wurde vom Eisenbahn-Bundesamt am 17.09.2002 genehmigt. 【2-f237c9】
Zu 2. und 3.:
Alle Bahnhofsbereiche einschließlich der Vorplätze erhalten ein taktiles Wegeleitsystem. Dieses führt vom Eingang bis zu den Bahnsteigen und wird durch Informationsvitrinen sowie kontrastreiche architektonische Orientierungshilfen ergänzt. Zusätzlich wird ein abgestimmtes Blindenleitsystem integriert, welches das Auffinden von Treppen und Aufzügen ermöglicht. 【2-f237c9】
Zu 4.:
Für Gefahrenbereiche entlang der Bahnsteigkanten sind kontrastreiche Blindenleitstreifen vorgesehen. Die Kontrastwerte entsprechen den Anforderungen des damals gültigen Regelwerks der Deutschen Bahn. 【2-f237c9】
Zu 5.:
Nach Angaben der BVG wurden bislang keine systematischen Kontrastmessungen durchgeführt. Als Beispiele gut markierter Bahnsteigkanten wurden die U-Bahnhöfe Westhafen, Wedding und Berliner Straße genannt. Auch der Deutschen Bahn waren keine Bahnhöfe mit den abgefragten Kontrastwerten bekannt. 【2-f237c9】
Zu 6.:
Grundlage der Planung waren die gesetzlichen Anforderungen, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Regelwerke der Deutschen Bahn. Der Gelbdruck der DIN 18030 wurde nicht unmittelbar angewendet, da er aus Sicht der Bahn keine ausreichende Planungssicherheit bot. 【2-f237c9】
Berlin, den 25. Juni 2003
In Vertretung
Maria Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
Hinweis
Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.