Flughafen: Rechtliche Abwaegung des BBI-Standorts Schoenefeld

Korrekte Abwaegung zum Standort des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI)

Ereignis

Der PDS-Abgeordnete Frederik Over stellte Fragen zur rechtlichen Absicherung des Flughafenstandortes Schönefeld nach Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg. Der Senat vertrat die Auffassung, dass die laufenden landesplanerischen Verfahren eine ordnungsgemäße Abwägung ermöglichen und die Anforderungen des Gerichts berücksichtigt werden.

Details

Quelle: Drucksache 15/10105, Kleine Anfrage des Abgeordneten Frederik Over (PDS), 25.10.2002.

Korrekte Abwägung zum Standort des Flughafens Berlin-Brandenburg International (BBI)

Ich frage den Senat:

  1. Inwiefern kann entsprechend der Mitteilung zur Kenntnisnahme über „Zügige Realisierung des internationalen Verkehrsflughafens Berlin-Brandenburg“ (Drs. 15/765) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Brandenburg eine korrekte Abwägung erfolgen?

  2. Inwieweit drängt sich dem Senat die Auffassung auf, dass entsprechend der Logik des OVG-Urteils auch LEPro und LEP SF nicht verfassungsgemäß sein könnten?

  3. Welche Konsequenzen ergeben sich für den Senat, wenn mit dem gegenwärtigen Beteiligungsverfahren zum LEPro und LEP FS die Abwägung nicht korrekt nachgeholt wird?

  4. Inwieweit ist der Senat der Auffassung der Anhörungsbehörde, dass der planungsrechtliche Fortschritt für den BBI durch den Träger des Vorhabens substanziell gefährdet wurde?

  5. Ist dem Senat die vom Träger des Vorhabens im Schreiben vom 21.5.2002 in Aussicht gestellte Darstellung bekannt, dass für den Träger „sich aufdrängende Alternativen“ nicht bestehen?

  6. Wie wertet der Senat die Empfehlung der Anhörungsbehörde, die Notwendigkeit einer Alternativenprüfung im Planfeststellungsverfahren eingehend zu untersuchen?

  7. Inwieweit ist der Senat der Auffassung, dass die Koalitionsvereinbarung mit der Festschreibung einer „korrekten Abwägung unter Berücksichtigung des OVG-Urteils“ erheblich diskreditiert wird?

Antwort

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1.:

Die Raumverträglichkeit eines Ausbaus des Flughafenstandorts Schönefeld wird zurzeit in einem Verfahren zur Neuaufstellung landesplanerischer Ziele geprüft. Maßstab ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Zu 2.:

Angesichts der noch ausstehenden gerichtlichen Entscheidungen hat sich der Senat in Abstimmung mit dem Land Brandenburg zur Neuaufstellung landesplanerischer Ziele entschlossen. Die laufenden Verfahren führen ebenfalls zu einer geeigneten raumordnerischen Bewertung, so dass von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens abgesehen werden konnte.

Zu 3.:

Der Senat geht davon aus, dass die Anforderungen des OVG durch eine ordnungsgemäße Ermittlung und Abwägung der raumordnerisch relevanten Belange erfüllt werden können.

Zu 4.:

Die Empfehlung der Anhörungsbehörde zur Notwendigkeit einer Standortalternativenprüfung entspricht der Stellungnahme des Senats im Anhörungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld. Die Bewertung obliegt der Planfeststellungsbehörde.

Zu 5.:

Nein. Sowohl die Anhörungs- als auch die Planfeststellungsbehörde sind Behörden des Landes Brandenburg, denen allein die Verfahrensführung obliegt.

Zu 6.:

Siehe Antwort auf Frage 4.

Zu 7.:

Das zitierte Urteil des OVG bezog sich auf die Abwägung im landesplanerischen Zielaufstellungsverfahren. Die daraus resultierenden Anforderungen werden in den laufenden Verfahren zum Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung und zum Landesentwicklungsprogramm berücksichtigt.

Berlin, den 12.12.2002

In Vertretung

Dr. Stimmann

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt.