Aufzug am S-Bahnhof Waidmannslust

Aufzug am S-Bahnhof Waidmannslust

Ereignis

Die Kleine Anfrage behandelt den verzögerten Einbau eines behindertengerechten Aufzugs sowie die ausstehende Sanierung des südlichen Bahnsteigzugangs am S-Bahnhof Waidmannslust. Die Deutsche Bahn AG führt aus, dass im Zuge von Bahnhofssanierungen im Jahr 2001 bereits bauliche Vorbereitungen wie die Aufzugsunterfahrt und der bauliche Dachabschluss realisiert wurden. Die finale Gerätebestellung und Inbetriebnahme verzögerten sich jedoch aufgrund des noch ausstehenden Plangenehmigungsverfahrens und der Baufreigabe durch das Eisenbahn-Bundesamt, während die Wiedereröffnung des historischen, über Bundesmittel finanzierten Südzugangs für das Frühjahr 2003 anvisiert wird.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/403
Kleine Anfrage Nr. 15/403
des Abgeordneten Michael Cramer
(Bündnis 90/Die Grünen)
über: Aufzug am S-Bahnhof Waidmannslust
Ich frage den Senat:
1. Wann ist mit dem Einbau eines Aufzuges am S-Bahnhof Waidmannslust begonnen worden, und wann wurden die Baumaßnahmen mit Fertigstellung des Aufzugsschachts vorläufig beendet?
2. Wann wurde der Einbau des Fahrstuhls bei welcher Firma bestellt, und warum ist der Aufzug seit Monaten noch nicht betriebsbereit?
3. Warum wurde mit dem Einbau des Aufzugs nicht gleichzeitig auch die Treppe am südlichen Bahnsteigzugang vom Fußgängertunnel erneuert?
4. Wann hat der Senat die Wiederinbetriebnahme des südlichen Zugangs bei der DB AG bestellt, wer muss ihn bezahlen, warum wurde mit den Baumaßnahmen nicht schon längst begonnen, und wann wird dieser Zugang nun endlich für die Fahrgäste wieder benutzbar sein?
Berlin, den 3. Juni 2002
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 403
Im Namen des Senats von Berlin
beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen teilt die hier zuständige Deutsche Bahn AG Folgendes mit:
„Zu 1.:
Im Rahmen der Sanierung der Eingangshalle wurden im Jahr 2001 von der S-Bahn Berlin GmbH vorbereitende Arbeiten für einen späteren Einbau eines behindertengerechten Aufzuges getroffen. So wurde bei der Sanierung des Fußbodens beispielsweise bereits die Unterfahrt des Aufzuges berücksichtigt, gleichermaßen wurde bei der Einhausung der Treppenanlage der Aufzugskopf des Mundhauses gebaut um einen Dachabschluss zu haben, der später nicht mehr verändert werden muss.
Zu 2.:
Das Plangenehmigungsverfahren und die dann in Folge nachlaufende finanzielle Baufreigabe durch das Eisenbahn-Bundesamt stehen erst kurz vor dem Abschluss, so dass noch keine Firma beauftragt werden konnte.
Zu 3.:
Der Grund für die getrennte Baudurchführung liegt in der Verschiedenheit der Finanzierungen. Der Aufzug wird mit Bundesmitteln finanziert, die Treppensanierung erfolgt aus Eigenmitteln der DB Station&Service AG, weil es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt.
Zu 4.:
Der Zugang ist nicht vom Senat bestellt worden, weil er zum Stichtag des Mauerbaues – 13. August 1961 bereits existierte. Die Finanzierung erfolgt gemäß Antwort 3.
Die Baumaßnahme wird von der S-Bahn Berlin GmbH durchgeführt. Die Wiedereröffnung ist nach dortiger Auskunft für das Frühjahr 2003 vorgesehen.“
Berlin, den 17. Juli 2002
In Vertretung
Dr. Ing. Hans Stimmann
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt