Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Februar bis April 2002

Nachtflugverkehr auf dem Flughafen Tegel von Februar bis April 2002

Ereignis

Die Kleine Anfrage analysiert das nächtliche Flugaufkommen auf dem Flughafen Tegel im Zeitraum von Februar bis April 2002 sowie die resultierenden Lärmbelastungen. Nach Angaben der Berliner Flughafen-Gesellschaft entfällt das Gros der nächtlichen Bewegungen auf die regulär zugelassene Stunde zwischen 22.00 und 23.00 Uhr, während im späteren Verlauf nachfrageunabhängige Verkehre wie Luftpost und Regierungsflüge dominieren. Angesichts des deutlichen Verkehrszuwachses seit 1991 plant die Landesluftfahrtbehörde die Erarbeitung eigener Lärmklassen für die Entgeltordnung sowie Untersuchungen zur Ermittlung der Anzahl betroffener Anwohner für künftige Schallschutzmaßnahmen.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Drucksache 15/380
Kleine Anfrage Nr. 15/380
des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger
(Bündnis 90/Die Grünen)
über: Nachtflugverkehr auf dem Flughafen
Tegel von Februar bis April 2002
Ich frage den Senat:
1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten Februar 2002 bis April 2002 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.59 Uhr durchgeführt?
2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht des jeweiligen Monats in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.59 Uhr durchgeführt?
3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?
4. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass dem Rückgang des Flugverkehrs in den Monaten September 2001 (minus 1,2 Prozent) bis Januar 2002 (minus 12,2 Prozent) Steigerungen bei den Nachtflügen (September 2001 plus 3,1 Prozent) bzw. verhältnismäßig kleinere Rückgänge (Januar 2002 minus 4,9 Prozent) gegenüberstehen?
5. Welche Maßnahmen will der Senat ergreifen, um ein weiteres Ansteigen der Nachtflüge in Tegel zu verhindern?
6. Hält es der Senat – auch im Hinblick auf die anstehenden Schließungsverfahren für die Flughäfen Tegel und Tempelhof – weiterhin nicht für notwendig, die genaue Zahl der von Nachtflügen betroffenen Menschen mit eigenen Untersuchungen zu ermitteln? Wenn nein, warum hält der Senat die Ermittlung dieser Zahlen für überflüssig?
Berlin, den 22. Mai 2002
Antwort (Schlussbericht) auf die Kleine Anfrage Nr. 380
Im Namen des Senats von Berlin
beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Zu 1. bis 3.:
Folgende Angaben wurden von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelt:

Zeitraum: 22:00–05:59 Februar 2002 März 2002 April 2002
Starts 55 65 80
Landungen 307 339 324

Spitzennacht Wochentag Flugbewegungen davon Starts davon Landungen
22./23.02.2002 Freitag/Sonnabend 32 10 22
15./16.03.2002 Freitag/Sonnabend 21 5 16
12./13.04.2002 Freitag/Sonnabend 21 6 15

Zu 4.:
Die Anzahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen Tegel in der Zeit von 22.00 bis 22.59 Uhr wird von Nachfrageschwankungen des Verkehrsaufkommens, wie sie die Ereignisse des 11. September 2001 und die allgemeine wirtschaftliche Situation ausgelöst haben, offensichtlich weniger beeinträchtigt und bleibt im längerfristigen monatlichen Vergleich relativ konstant. Ab 23.00 Uhr dominieren von Nachfrageschwankungen völlig unabhängige Verkehrsarten wie z. B. Nachtluftpost, Flüge von Polizei und Bundesgrenzschutz sowie militärische und Regierungsflüge.
Zu 5. bis 6.:
Den weit überwiegenden Anteil der Flugbewegungen im Zeitraum von 22.00 bis 05.59 Uhr stellen Starts und Landungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr dar, die nach den im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel erlassenen Betriebsbeschränkungen zugelassen sind. Bei der Festlegung der Nachtflugbeschränkungen im Jahr 1991 hat das BMVBW ausdrücklich auf einem ab 23.00 Uhr geltenden Nachtflugverbot bestanden.
Da seit 1991 die Anzahl der Starts und Landungen auf dem Flughafen Berlin-Tegel erheblich zugenom-men hat, sieht die zuständige Landesluftfahrtbehörde im Hinblick auf die Lärmbelastung durch Flugbewegungen in der Zeit von 22.00 bis 05.59 Uhr besonderen Handlungsbedarf. Gemeinsam mit der BFG wird derzeit geprüft, mit welchen Maßnahmen die nächtliche Lärmbelastung reduziert werden kann. Im Rahmen eines entsprechenden Arbeitsprogramms wird die BFG die regelmäßige Auswertung der nächtlichen Lärmentwicklung und darauf aufbauend die Erarbeitung eigener Lärmklassen für Flugzeuge vornehmen und in die Entgeltordnung einarbeiten. Auf dieser Grundlage wird dann die Option passiver Schallschutzmaßnahmen untersucht und in diesem Zusammenhang die Anzahl der von Nachtflügen des Flughafens Tegel betroffenen Menschen ermittelt werden.
Berlin, den 28. Juni 2002

In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt