Einhaltung des Nachtflugverbots

Einhaltung des Nachtflugverbots

Ereignis

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) thematisiert die Einhaltung des Nachtflugverbots am Flughafen Tegel für den Zeitraum September 2001 bis Januar 2002. Der Senat legt detaillierte Start- und Landungszahlen vor und begründet die unterschiedlichen Nachtflugbeschränkungen zwischen Tempelhof (ab 22.00 Uhr) und Tegel (ab 23.00 Uhr) mit verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Erwägungen sowie der Zustimmungspflicht durch das Bundesverkehrsministerium. Zudem werden Schätzungen zur Lärmbetroffenheit der Anwohner an den drei Berliner Flughäfen genannt.

Details

Quelle: Abgeordnetenhaus von Berlin, 15. Wahlperiode, Kleine Anfrage Nr. 15/98

Kleine Anfrage Nr. 15/98 des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) über: Einhaltung des Nachtflugverbots

Ich frage den Senat:

  1. Wie viele Starts und Landungen wurden auf dem Flughafen Tegel in den Monaten September 2001 bis Januar 2002 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.59 Uhr durchgeführt?

  2. Wie viele Starts und Landungen wurden in der Spitzennacht des jeweiligen Monats in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.59 Uhr durchgeführt?

  3. An welchen Wochentagen traten diese Spitzenbelastungen auf?

  4. Trifft es zu, dass im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm die im Sinne der Anwohner besonders schutzwürdige Nachtzeit für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr MEZ festgelegt ist?

  5. Trifft es zu, dass die Nachtflugbeschränkungen in Tempelhof für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr festgelegt sind?

  6. Wie begründet der Senat die unterschiedliche Behandlung der Anwohnerinnen und Anwohner von Tempelhof und Tegel (Nachtflugbeschränkung erst ab 23.00 Uhr), auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die erheblich größeren Maschinen, die den Flughafen Tegel ansteuern, mit einer erheblich größeren Lärmschleppe eine erheblich größere Anzahl von Menschen belasten?

  7. Wie hoch schätzt der Senat die Anzahl der vom Nachtfluglärm betroffenen Menschen jeweils am Flughafen Tegel, am Flughafen Tempelhof und am Flughafen Schönefeld?

Berlin, den 14. Februar 2002

Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 98

Im Namen des Senats von Berlin

beantworten wir Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Zu 1. bis 3.:

Die nachfolgenden Angaben wurden von der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) übermittelt. Die Tabelle enthält nachrichtlich und als gesonderte Position aufgeführt Starts und Landungen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Diese sind nach den im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsministerium für den Verkehrsflughafen Berlin-Tegel erlassenen Betriebsbeschränkungen ausdrücklich zugelassen.

September 2001Oktober 2001November 2001Dezember 2001Januar 200222.00-22.59 Uhr Starts: Landungen:101 34379 32846 28147 21432 21623.00-23.59 Uhr Starts: Landungen:33 8835 6533 4621 4828 3600.00-05.59 Uhr Starts: Landungen:4 548 506 588 479 49
Spitzen- nacht

Wochen- tag

Flug- bewegungen

davon

davonStartsLandungenzw. 22.00 und 22.59 Uhr StartsLandungen02./03. 09. 2001Sonntag/ Montag2762161811./12. 10. 2001Donnerstag/ Freitag2552031402./03. 11. 2001Freitag/ Sonnabend2882031316./17. 11. 2001Freitag/ Sonnabend2882051321./22. 12. 2001Freitag/ Sonnabend2912177807./08. 01. 2002Montag/ Dienstag163131820./21. 01. 2002Sonntag/ Montag16214110

Abgeordnetenhaus von Berlin – 15. Wahlperiode

Zu 4.:
Ja.

Zu 5.:
Ja.

Zu 6.:
Nachtflugbeschränkungen für Verkehrsflughäfen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Bei der Festlegung der Nachtflugbeschränkungen für die Verkehrsflughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof im Jahr 1991 hat das BMVBW diese Regelung für notwendig erachtet. Hierbei spielten verkehrspolitische und wirtschaftliche Erwägungen eine Rolle. Da seit 1991 die Anzahl der Flugbewegungen auf dem Flughafen Berlin-Tegel erheblich zugenommen hat, wird derzeit gemeinsam mit dem BMVBW geprüft, mit welchen Maßnahmen die nächtliche Lärmbelastung der Anwohner reduziert werden kann.

Zu 7.:
Dem Senat liegen hierzu bisher keine speziellen Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der allgemeinen Lärmbetroffenheit ist davon auszugehen, dass innerhalb einer sogenannten Planungszone mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62 dB (A) im Bereich des Flughafens Berlin-Tempelhof etwa 30 000 und des Flughafens Berlin-Tegel über 100 000 Menschen durch Fluglärm belastet werden. Nach Angabe der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH wird die Anzahl durch Fluglärm belasteter Anwohner des geplanten Flughafens Berlin Brandenburg International am Standort Schönefeld weniger als 50 % im Vergleich zu Tegel und Tempelhof betragen.

Berlin, den 4. März 2002

In Vertretung
Krautzberger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Hinweis

dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt