Sanierungsbedarf der Berliner U-Bahn
Ereignis
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (PDS) befasst sich mit der Höhe des Sanierungsbedarfs der Berliner U-Bahn (bitte einzeln auflisten nach Gleissanierung, Tunnel-/Viaduktsanierung, Signal- und Sicherungstechnik, Bahnhöfen, gegebenenfalls weiteren Einzelmaßnahmen), den Jahresscheiben mit welchen Teilprojekten die vollständige Sanierung im günstigsten Falle realisierbar ist und wie sich eine Verzögerung auf das Betriebsergebnis der BVG auswirken würde, und den Möglichkeiten des Senats, die Sanierung der U-Bahn zu beschleunigen und wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, vertreten durch Krautzberger, zitiert in ihrer Antwort die Stellungnahme der für die U-Bahn zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), wonach die „Sanierung“ der U-Bahn ein kontinuierliches Programm sei, da die baulichen und technischen Anlagen einem ständigen Alterungsprozess bzw. Verschleiß unterlägen, der jährliche Finanzbedarf für die Abarbeitung von Instandhaltungsmängeln der Vergangenheit und Aufrechterhaltung des derzeitigen Qualitätsstandards betrage insgesamt 130 Mio. DM/Jahr, davon seien derzeit 108 Mio. DM/Jahr in der Finanzplanung eingestellt, dass der Sanierungsbedarf zur Erreichung eines der aktuellen technischen und nutzergerechten Standards der Berliner U-Bahn sich in die folgenden Teilkomponenten untergliedere: a) Grundinstandsetzung der Bahnhöfe, Gleise, Stromversorgungs- und Signalanlagen im ehemaligen Ostteil der Stadt: Der Finanzbedarf bis 2015 betrage insgesamt ca. 700 Mio. DM, wobei 390 Mio. DM auf Grund des Instandhaltungsrückstandes über das GVFG-Programm bereitgestellt würden, bis Anfang 2001 seien hiervon 195 Mio. DM umgesetzt worden; b) Streckensanierung der Tunnel- und Viadukte im ehemaligen Ostteil der Stadt: Auf Grund von Bestanduntersuchungen und Bauwerksgutachten sei hier ein Sanierungsbedarf bis 2015 von ca. 344 Mio. DM festgestellt worden, diese Mittel würden aus dem GVFG-Programm bereitgestellt, bis Anfang 2001 seien auf den Linien U 2, U 5 und U 8 37 Mio. DM umgesetzt worden; c) Grundinstandsetzungen und Erneuerungen im ehemaligen Westteil der Stadt: Hierbei handle es sich im Wesentlichen um die Erneuerung verschlissener Anlagenteile, die Modernisierung der Bahnhöfe sowie die Anpassung der Streckenausrüstung an den Stand der Technik, der Finanzbedarf für den Zeitraum bis 2008 betrage hierfür ca. 500 Mio. DM, diese Mittel seien aus den Haushaltsansätzen der BVG aufzubringen; d) Streckensanierung der Tunnel und Viadukte im ehemaligen Westteil der Stadt: Auf Grund der Bauwerksprüfungen sei bei den Altbautunneln im ehemaligen Westteil von einem ähnlichen Sanierungsbedarf wie im ehemaligen Ostteil auszugehen, für den Zeitraum bis 2015 seien hierfür Finanzmittel in der Größenordnung von ca. 100 Mio. DM bereitzustellen, die Finanzierung dieses Programms erfolge derzeit aus Haushaltsmitteln der BVG zulasten der Maßnahmen gemäß c), dass eine Verzögerung des kontinuierlichen Erneuerungsprogramms mittelfristig einen erhöhten Aufwand für die Instandhaltung der Anlagen zur Folge habe, da erneuerte Anlagen in der Regel wirtschaftlicher seien als ältere Bauformen, dass die genannten Bedarfszahlen (130 Mio. DM/Jahr) den logistischen Möglichkeiten der BVG zur Umsetzung des Sanierungsprogramms bei weitgehender Aufrechterhaltung des U-Bahn-Betriebes entsprächen, eine längerfristige Streckenstilllegung zur Forcierung des Erneuerungsprogramms nur dann verkehrlich und wirtschaftlich vertretbar sei, wenn mehrere Anlagenteile gleichzeitig erneuert werden müssen, dieser Zustand liege im U-Bahnnetz nur in wenigen Abschnitten vor, und dass der Senat ergänzend mitteilt, dass die BVG verpflichtet sei, ihre in ihrem Eigentum stehenden Anlagen sachgerecht zu warten und zu unterhalten, die erforderlichen Mittel stünden im Regelfall aus den Rücklagen, die aus den Abschreibungen der Anlagen resultierten, zur Verfügung, der Senat unterstütze die BVG mit einem Grundsanierungsprogramm für die im ehemaligen Ostteil der Stadt gelegenen U-Bahn-Streckenteile mit Gesamtkosten von insgesamt ca. 400 Mio. DM, dieses Programm sei auf Grund der vorliegenden und geprüften Gutachten um die Sanierung der Tunnel- und Viaduktbauwerke in einer ersten Stufe für Schäden mit hoher Sanierungspriorität erweitert worden, hierbei stehe die Ertüchtigung der Anlagen einschließlich der Bahnhöfe und deren behindertengerechter Ausbau im Vordergrund, im Nachtragshaushalt 2001 seien im Rahmen der Zuschüsse für Investitionen für den ÖPNV für die Grunderneuerungen der U-Bahnanlagen und den behindertengerechten Ausbau von U-Bahnhöfen insgesamt Mittel in Höhe von rd. 39 Mio. DM vorgesehen, „Schönheitsreparaturen“ an Bahnhöfen gehörten nicht zur „Sanierung der Infrastruktur“ und müssten daher von der BVG im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik durchgeführt werden, dennoch habe der Senat in den zurückliegenden Jahren bei sehr aufwändigen Maßnahmen (wie z. B. für die Sanierung der Hochbahnviadukte der Linie 1) im Rahmen der Kapitalzuführung die notwendigen Kosten übernommen (insgesamt bisher rd. 110 Mio. DM), darüber hinaus sei im laufenden Unternehmensvertrag die Verpflichtung der BVG zur Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur enthalten, die finanziellen Zuwendungen des Landes Berlin betrügen in der Laufzeit des Vertrages bis 2008 insgesamt ca. 2,8 Mrd. DM, und dass langfristig der Senat davon ausgehe, dass sich im Zusammenhang mit der